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14 tage Rückgabrecht JessenLenz

die rechtslage sieht eigtl relativ eindeutig aus ...

... du bist eindeutig im unrecht – da wird auch eine "mahnung" nichts bringen.

§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

AGB JessenLenz schrieb:
Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt
 
Heute kam der Anruf, dass sie mir nur 90% vom Kaufpreis zurückerstatten könnten, da auf der Unterseite ein paar Kratzer sind.

So meine Frage: Dürfen die das? denn bei diesem billigen Plastik des für die macbooks verwendet wird, ist doch klar dass auch schon nach einmaligen benutzen Kratzer auf dem Plastik entstehen. Ich finde, dass ehrlich gesagt ne ziemliche Schweinerei. War auch mein letzter Einkauf bei diesem Verein.


Dürfen sie; weshalb hast du Kratzer am Boden? Kannst Du nicht pfleglich mit neuer Ware umgehen? Wenn Du schon beim auspacken ein Lüfterproblem hattest!

Es hätte schon gereicht, wenn Du als Unterlage eine Bildzeitung genommen hättest?
Man muss sich schon wundern über die Gebahren von manchen Leuten? sry, aber wie soll der Händler die Ware weiterverkaufen?
10% akzeptieren und fertig; Lehrgeld!