die rechtslage sieht eigtl relativ eindeutig aus ...
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
AGB JessenLenz schrieb:Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt
Wenn man auch Multimedia im Netzt nutzen möchte, also z.B. Flash-Videos auf youtube und musik-streams, dann ist ein ibook G4 800 MHz bereits zu langsam.
Heute kam der Anruf, dass sie mir nur 90% vom Kaufpreis zurückerstatten könnten, da auf der Unterseite ein paar Kratzer sind.
So meine Frage: Dürfen die das? denn bei diesem billigen Plastik des für die macbooks verwendet wird, ist doch klar dass auch schon nach einmaligen benutzen Kratzer auf dem Plastik entstehen. Ich finde, dass ehrlich gesagt ne ziemliche Schweinerei. War auch mein letzter Einkauf bei diesem Verein.
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