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14 Tage Rückgaberecht

skepsis

Westfälische Tiefblüte
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07.02.06
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1.050
... für Privatpersonen, gilt das nur für original verpackte Ware?

Gruß
Skepsis
 

tankking

Gast
du brauchst deinen kassenbon verpackung ist egal
 

skepsis

Westfälische Tiefblüte
Registriert
07.02.06
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1.050
gibts da keine unterschiede von laden zu laden?
Ich rede von einem Fernabsatzvertrag. Dabei gilt ein uneingeschränktes Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen.
Die Frage ist nun, ob das noch gilt, wenn das Gerät ausgepackt und in Betrieb genommen wurde. (Ohne Gebrauchsspuren, versteht sich)
 

cloots

Bismarckapfel
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14.02.07
Beiträge
145
Nachdem ich da gerade einiges erlebt habe - :( - fass ich mal meinen Kenntnisstand zusammen.

Das Rückgaberecht gilt auch, wenn Du das Gerät schon angeschlossen und getestet hast. Das ist ja die Grundidee des Rechts - jeder soll die Gelegenheit haben, wie im Laden zu testen. Wenn Du dabei mehr getan hast, als zu testen, kannst Du trotzdem widerrufen, musst dann aber den Wertverlust ersetzen. Wenn Du getestet hast und das Gerät keinen Schaden genommen hat, solltest Du alles inkl. Dein Rückporto zurück erhalten.

Für Bücher oder CDs gilt das alles nicht in der Form. Da müsste dann schon noch ein Siegel oder so dran sein - damit nicht jeder wild kopiert und dann widerruft.

Ich hoffe, dass war es, was Du wissen wolltest. Bei Amazon oder so ist das alles kein Problem. Bei Klitschen in der Oberpfalz leider leider schon :(
 

JGmerek

Boskop
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22.02.05
Beiträge
211
Nachdem ich da gerade einiges erlebt habe - :( - fass ich mal meinen Kenntnisstand zusammen.

Das Rückgaberecht gilt auch, wenn Du das Gerät schon angeschlossen und getestet hast. Das ist ja die Grundidee des Rechts - jeder soll die Gelegenheit haben, wie im Laden zu testen. Wenn Du dabei mehr getan hast, als zu testen, kannst Du trotzdem widerrufen, musst dann aber den Wertverlust ersetzen. Wenn Du getestet hast und das Gerät keinen Schaden genommen hat, solltest Du alles inkl. Dein Rückporto zurück erhalten.

Für Bücher oder CDs gilt das alles nicht in der Form. Da müsste dann schon noch ein Siegel oder so dran sein - damit nicht jeder wild kopiert und dann widerruft.

Ich hoffe, dass war es, was Du wissen wolltest. Bei Amazon oder so ist das alles kein Problem. Bei Klitschen in der Oberpfalz leider leider schon :(


Hallo,

im Wesentlichen stimmt das, wass cloots schon schrieb. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge, welches bei ordnungsgemäßer Belehrung zwei Wochen gilt.

Man braucht keinen Kassenbon, man muss lediglich nachweisen, dass man das Gerät bei diesem Händler gekauft hat. Wenn man im Rahmen des Fernabsatzes etwas kauft, bekommt man naturgemäß keinen Kassenbon.

Dieses Widerrufsrecht gilt nur bei Fernabsatzgeschäften, also nicht, wenn man es im Laden gekauft hat.

Auch bekommt man nicht immer sein Porto für die Rücksendung zurück, hier muss man auf die AGB der Händler achten. Ob diese Klauseln wirksam sind, kann erst einmal dahin stehen, jedenfalls machen einige Händler beim Widerruf Stress.

Viele Grüße
Jens
 

skepsis

Westfälische Tiefblüte
Registriert
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1.050
Ok, Danke für alle Antworten
 

lazertis

Schöner von Nordhausen
Registriert
26.11.06
Beiträge
327
Auch bekommt man nicht immer sein Porto für die Rücksendung zurück, hier muss man auf die AGB der Händler achten. Ob diese Klauseln wirksam sind, kann erst einmal dahin stehen, jedenfalls machen einige Händler beim Widerruf Stress.

Sofern das nicht inzwischen wieder geändert wurde, gilt hier eine Grenze von 40 Euro.
Liegt Dein Kaufpreis darunter, hast Du keinen Anspruch auf Rückporto, liegt er darüber, muss der Verkäufer auch das Rücksendeporto bezahlen.

Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege.

Unabhängig davon mag denoch der ein oder andere Verkäufer rumzicken, aber die Rechtslage ist klar.