• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
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1. Web-Shop - Empfehlungen und Tipps?

Sir Q

Rheinischer Winterrambour
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Aha, sobald man AGB's akzeptieren muss macht sich der Shop strafbar? Hab ich ja noch nie gehört! :oops:
Und das genau ist das Problem. Nur weil der Shopbetreiber nicht weiß, wo die Rechtsunsicherheit liegt, heißt es nicht, dass er nicht Fehler macht resp. das er nicht von Geldschneidern nach aktueller Gesetzeslage abgemahnt werden kann.
Besagter Fall stellt sich derzeit so dar: In den AGB steht nichts drinn, dass nicht durch das BGB genau festgelegt ist. Wenn der Kunden nun bestätigen muß, dass er die AGB gelesen hat wird er quasi gezwungen die AGB zu lesen - was ein verstoß gegen das Transparenzgebot darstellt. Kein Kunde eines Ladengeschäfts muss die AGB des Geschäfts bestätigen - was eine gewisse Wettbewerbsverzerrung darstellt. Gab wohl schon 2003 Urteile diesbezüglich.
Nun bin ich kein Anwalt und habe meine Informationen aber von einem Abmahnverein aus Hamburg. Leider ist das ein Leitz-Ordner mit gedrucktem Zeug …
 

Anaki

Gast
Ich zitiere mal legalershop:

"Beim Verbraucherverkehr ist ein ausdrücklicher Hinweis auf die AGB erforderlich, außerdem die Möglichkeit der Kenntnisnahme und das ausdrückliche Einverständnis des Verbrauchers. Internet-Händler müssen in ihrem Onlineshop daher den ausdrücklichen Hinweis "Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unterbringen und die AGB in die Navigation der Website aufnehmen, damit diese jederzeit einsehbar sind. Schließlich muss das Bestellformular so gestaltet sein, dass der Verbraucher die Kenntnisnahme und das Einverständnis durch Anklicken eines Kästchens vor dem Absenden bestätigen muss. Das Formular sollte dabei direkt mit dem AGB-Text verlinkt sein."

Die nette Dame ist Juristin, hat die etwa Unrecht? :oops:

Edit:
Ich denke sie hat schon Recht, wenn man in der AGB natürlich rechtswidriges verankert, wie z. B. Einschränkung des Widerrufsrechtes ist dies a. unwirksam und b. Rechtswidrig, so wie ich die Seite verstehe spiegelt sich in den AGB's zum Großteil einfach die momentane Gesetzeslage wieder.
 

newman

Roter Eiserapfel
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Und das genau ist das Problem. Nur weil der Shopbetreiber nicht weiß, wo die Rechtsunsicherheit liegt, heißt es nicht, dass er nicht Fehler macht resp. das er nicht von Geldschneidern nach aktueller Gesetzeslage abgemahnt werden kann.
Besagter Fall stellt sich derzeit so dar: In den AGB steht nichts drinn, dass nicht durch das BGB genau festgelegt ist. Wenn der Kunden nun bestätigen muß, dass er die AGB gelesen hat wird er quasi gezwungen die AGB zu lesen - was ein verstoß gegen das Transparenzgebot darstellt. Kein Kunde eines Ladengeschäfts muss die AGB des Geschäfts bestätigen - was eine gewisse Wettbewerbsverzerrung darstellt. Gab wohl schon 2003 Urteile diesbezüglich.
Nun bin ich kein Anwalt und habe meine Informationen aber von einem Abmahnverein aus Hamburg. Leider ist das ein Leitz-Ordner mit gedrucktem Zeug ...
Das widerspricht meiner Praxis und meinen Informationen, deshalb wäre mir sehr daran gelegen ein Aktenzeichen oder ähnliches zu den genannten Fällen zu bekommen.

Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang dieser Artikel, der den Sachverhalt auch so darstellt wie ich ihn bisher verstehe.
 

Sir Q

Rheinischer Winterrambour
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Ich werd das noch mal auf die ToDo-Liste setzen und versuchen das bei gelegenheit rauszusuchen. Der Abmahnverein hat auch Quelle abgemahnt - ich weiß zuweilen nicht, was mann von diesen ganzen Leuten halten soll, die sich Anwälte nennen und auf ihre Posten in irgendwelchen Kanzleien berufen und mehr Verunsicherung schaffen als Klarheit.
 
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Sir Q

Rheinischer Winterrambour
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Sind die denn auf die Abmahnung eingegangen?
Soweit ich weiß ist der genaue Sachverhalt der: Dieser Verein ist eine Versammlung von Juristen die gegen dieses ganzen so oder so nicht regeln was hat und lieber eine verbindliche einheitliche regelung mit klaren vorgaben haben will. Mann kann sich als Shop-Betreiber dem Verein anschließen und wird dann durch die vertreten und geschützt. Dabei machen die Schulungen und Beratungen (dazu gehört der besagte Leitz-Ordner) und die Mitglieder verpflichten sich in Zeitraum X diese Maßgaben zu erfüllen. Quelle selbst ist bei denen Mitglied und hat die Maßgaben nicht erfüllt (was zum Teil auch in Intershop liegt) und wurde darum vom eigenen Verein abgemaht - worauf einige Änderungen eingeführt wurden - ich glaub es war die Belehrung zum Fernabsatzgesetz …
 

Anaki

Gast
Meine abschließende Frage ist dann jetzt:
Wenn ich das osCommerce Abmahnsicher umschreibe (zur Not mit Hilfe von einem Anwalt) ist dieses System doch eigentlich gut verwendbar, oder nicht? Was mein ihr?
 

newman

Roter Eiserapfel
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Meine abschließende Frage ist dann jetzt:
Wenn ich das osCommerce Abmahnsicher umschreibe (zur Not mit Hilfe von einem Anwalt) ist dieses System doch eigentlich gut verwendbar, oder nicht? Was mein ihr?
Ja, so ist es.

Es ist weit weg von Perfektion, aber es ist durch die verfügbaren Contributions mit etwas HTML & PHP-Wissen ganz gut anzupassen bzw. zu erweitern.

Viel Erfolg bei deinem Shop!
 

Crunshinut

Dithmarscher Paradiesapfel
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Das sehe ich auch so. osComemrce ist durch seine breite Community und die vielen Contributions eine gute Plattfrom, um einen ordentlichen Webshop aufzubauen. Zwar gibt es hier kein vernünftiges TEmplatesystem, aber mit ein wenig PRoigrammierkenntnissen, sollte dieses Problem leicht zu lösen sein. Aus diesem Grund wird osCommerce auch in den eCommerce Vorlesungen an unserer FH verwendet.
 

dahui

Carmeliter-Renette
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würde mich freuen wenn noch weitere infos zur abmahnsicherheit von shops generell und osc im speziellen hier folgen

ich werde demnächst auch 2 neue shops auf osc aufsetzen (die letzten sind gut 1,5 jahre her) und damals war stand der dinge, dass man eben im checkout process explizit auf die AGB hinwies und dies auch mit einer checkbox bestätigen lies

zu xtc: ist ja auch nur ein derivat/spinoff von osc, und ich lasse auch die finger davon. alles was xtc out of the box kann, kann man in osc selbst nachpflegen, aber fummelt mal am xtc rum, dass ist IMHO noch wilder gecodet als osc.

es wurde gefragt ob osc noch weiterentwickelt wird: JA grade im letzten halben jahr hatte sich einiges getan
 

newman

Roter Eiserapfel
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Mit der Bestätigung der AGB allein ist es noch nicht getan.

Dazu gehört z.B. auch, und das ist sehr wichtig, dass beim Preis des Produkts bzw. in seiner unmittelbaren Nachbarschaft grundsätzlich der Zusatz "inkl. MwSt." angezeigt wird (gilt auch für alle Auflistungen!). Daneben gibt es noch eine Impressumspflicht, Versandkostenhinweis, Belehrung über das Rückgaberecht, u.U. Preisangabe je Maßeinheit bei Lebensmittel und es gibt sicher noch eine Menge anderer abmahnfähiger Kleinigkeiten, von denen ich noch nichts gehört habe.
 

dahui

Carmeliter-Renette
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Mit der Bestätigung der AGB allein ist es noch nicht getan.

Dazu gehört z.B. auch, und das ist sehr wichtig, dass beim Preis des Produkts bzw. in seiner unmittelbaren Nachbarschaft grundsätzlich der Zusatz "inkl. MwSt." angezeigt wird (gilt auch für alle Auflistungen!). Daneben gibt es noch eine Impressumspflicht, Versandkostenhinweis, Belehrung über das Rückgaberecht, u.U. Preisangabe je Maßeinheit bei Lebensmittel und es gibt sicher noch eine Menge anderer abmahnfähiger Kleinigkeiten, von denen ich noch nichts gehört habe.
kk merci diese waren mir schon bekannt und sind auch in den alten shops bereits eingepflegt.