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Apple erstattet Familienvater In-App-Käufe im Wert von 6.131 US-Dollar

Christian Blum

Goldrenette von Blenheim
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Das iPad ist wahrlich einfach zu benutzen. So einfach, dass ein 8-jähriges Mädchen ihren Vater mal eben um 6.131 US-Dollar erleichterte. Mittels In-App-Käufen ihres Lieblingsspiels häuften sich die kleinen Beträge auf der Kreditkarte von Papa Lee Neale so lange an, bis endlich die Abrechnung kam. Nach dem ersten Schock habe der Vater Apple um sofortige Rückerstattung gebeten - doch Apple verneinte. Die Erklärung, die Tochter habe sich das Passwort gemerkt und dann bei jeder Aufforderung einfach eingetippt, was ihr Vater auch bei einem Download eingab, sei für den Kundenservice kein Grund gewesen, die vielen Käufe zu stornieren.[PRBREAK][/PRBREAK]

Erst als der Vater sich an die Medien wandte, habe Apple die Meinung geändert. Vollkommen aufgelöst erzählt er der Daily Mail:
Lily ist erst acht Jahre alt. Sie versteht Geld nicht und hat keine Ahnung, was sie da gemacht hat. Ich habe mich sehr gewundert, wie stur Apple geblieben ist.

Natürlich weist Apple an passender Stelle darauf hin, dass man in solchen Fällen dringend die Kindersicherungen nutzen solle und hält im App Store auch ein passendes Tutorial bereit. Dennoch: wenn das Kind erstmal in den Brunnen gefallen ist, muss Apple laut AGB nicht handeln.

Glücklicherweise habe Apple aber dann doch reagiert, erzählt Neale der britischen SUN. Einige Wochen nach dem ersten Bericht habe Apple ihn angerufen und nach einer kurzen Entschuldigung die Rückerstattung der gesamten Summe bestätigt.

Sein Fazit: Auch wenn seine Tochter die Aufregung immer noch nicht verstanden habe, werde er nun präventiv dafür sorgen, dass derartige Einkäufe nicht mehr möglich sind.

child-on-ipad-640x414.jpg

via CultOfMac
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

AnGer

Angelner Borsdorfer
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In diesem Fall hab ich sogar einigermaßen Verständnis für eine Rückforderung, weil es sich hier wirklich um einen Unfall handelt. Dennoch sollte man Eltern grundlegend darauf hinweisen, dass Kinder diese Dinge können und darauf hinzuweisen sind bzw. dass man derartige Ausgaben selbständig verhindern kann.
 

Mitglied 129448

Gast
Ich habe kein Verständnis für die Rückforderung, finde es in diesem Fall aber gut und ausserordentlich Kundenfreundlich das Apple sich in der Angelegenheit kulant zeigt.
Hier ist eindeutig dem Eigentümer des iPads "Versagen" vorzuwerfen. Hätte er sein iPad entsprechend konfiguriert, wäre es nicht zu den oben genannten Kosten gekommen.
 

svaeni

Reinette Coulon
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Und wenn jemand deine PIN am Geldautomaten filmt, dir anschließend die EC-Karte klaut und damit einkaufen geht, gibt es dann auch keine Rückerstattung?

Die AGB halten doch keinem Prozess stand, was meinst du warum Apple da einwilligt? Weil das so ein kundenfreundliches Unternehmen ist?^^
 

mgross

Boskop
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Ich hab jetzt erwartet, dass das Kind 3 oder so wäre. Aber mit Acht .... Der Vater sollte sich vielleicht mehr der Bildung und dem allgemeinen Interesse an seiner Tochter widmen, anstatt es vor ein iPad zu setzen.
 

colacastell

Pomme Etrangle
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sehr nett von apple, den betrag rückzuerstatten – auch wenn es aufgrund von öffentlichem druck passierte. dennoch hätte man es auch verstehen und akzeptieren müssen, wenn apple verneint hätte. denn der vater steht in der pflicht, darauf zu achten, was seine tochter macht und worauf sie zugriff hat und hätte dementsprechend die kindersicherung einschalten können, oder ihr das passwort gar nicht erst vorzeigen sollen.
 

Vjay

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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Er hat sich halt nicht Applekonform verhalten und für jedes Familienmitglied ein eigenes Gerät gekauft. Anders kann ich mir die fehlende MultiUser- Funktion nämlich nicht erklären.
Wie Apple dann allerdings Forderungen gegen nicht geschäftsfähige Kinder durchsetzen möchte, ist mir ein Rätsel.
 

colacastell

Pomme Etrangle
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Und wenn jemand deine PIN am Geldautomaten filmt, dir anschließend die EC-Karte klaut und damit einkaufen geht, gibt es dann auch keine Rückerstattung?

Die AGB halten doch keinem Prozess stand, was meinst du warum Apple da einwilligt? Weil das so ein kundenfreundliches Unternehmen ist?^^

Einen Kauf im App Store kann man nicht mit Geldabheben an einem Geldautomaten vergleichen. Und das abfilmen seines PINs durch einen kriminellen kann man genau so wenig mit dem abgucken seines Passwortes durch seine Tochter vergleichen. Apple stand in jederlei hinsicht im recht, da der Vater es versäumt hat, seinen Account zu schützen, oder die Kindersicherung einzuschalten, obwohl Apple in der AGB eindeutig darauf hinweist und dies empfielt. Diese AGBs werden von Top- Anwälten im Hause Apple verfasst, kontrolliert und verbessert und ich bin mir sicher das diese so einige Prozesse durchhalten würden, wenn man das so ausdrücken kann. Letztenendes haben sie das Geld nicht erstattet, weil sie Angst vor einem Prozess mit dem Vater hatten, sondern aus PR- Gründen, da die Geschichte in den Medien war.
 

BreZel

Eierleder-Apfel
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Meiner Meinung nach hat ein 8 Jähriges Kind einfach nicht alleine mit einem iPad zu hantieren. Und schon gar nicht zum spielen. Und um 6100$ für inApp Käufe auszugeben waren dass auch nicht gerade wenige Stunden die das Kind in der einen Abrechnungsphase (meist monatlich) der Kreditkarte gedaddelt hat...
 

Mitglied 161234

Gast
Ich hab jetzt erwartet, dass das Kind 3 oder so wäre. Aber mit Acht .... Der Vater sollte sich vielleicht mehr der Bildung und dem allgemeinen Interesse an seiner Tochter widmen, anstatt es vor ein iPad zu setzen.

Es hat mal jemand gesagt (sinngemäß):

"Fremde Leute wissen immer am besten, wie man die eigenen Kinder erziehen sollte."


Wenn du dich ja so hervorragend mit Kindererziehung auskennst, schreibt doch bitte darüber ein Buch, ich finde davon gibt es noch nicht genug.
 
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Reaktionen: paul.mbp

Mitglied 129448

Gast
Und wenn jemand deine PIN am Geldautomaten filmt, dir anschließend die EC-Karte klaut und damit einkaufen geht, gibt es dann auch keine Rückerstattung?
Das eine ist Eigenverschulden, das andere eine kriminelle Handlung die ich (höchstwahrscheinlich) nicht hätte verhindern können. Und was hat eine kriminelle Handlung mit der unachtsamen Verwendung (Weitergabe) eines iPad zu tun. Klär mich da bitte mal auf!
 

HansMaurer

Jonathan
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finde es in diesem Fall aber gut und ausserordentlich Kundenfreundlich das Apple sich in der Angelegenheit kulant zeigt.

Falsch, ist von Apple leider nicht sonderlich kundenfreundlich da sie es erst erstattet haben als der Fall in den Medien war.

Der Fehler liegt sowohl beim Vater, denn In-App-Käufe kann man deaktivieren, hab ich auch gemacht. Wenn ein Kind damit spielt ist das quasi Pflicht.

Aber auch Apple sollte solchen Abzocker-Apps einen Riegel vorschieben. 6.000Dollar in einem/wenigen Monaten sind ja ein Witz.

Oder standardmäßig ne Sperre bei 100-150 Dollar einrichten.
 

Mitglied 129448

Gast
Falsch, ist von Apple leider nicht sonderlich kundenfreundlich da sie es erst erstattet haben als der Fall in den Medien war.
Das kannst Du sehen wie Du möchtest. Ohne das ich Rechtsanwalt bin oder die Gesetzeslage ausreichend kenne, hätte sich Apple trotzdem erst mal nicht herablassen müssen und den Betrag zurückzahlen müssen. Das diese Haltung dann eventuell rechtliche Schritte durch den Familienvater hätte nach sich ziehen können oder aber dem Ansehen Apples hätte schaden können, ist da (aus meiner Sicht) erst mal zweitrangig. Es gab schon Rechtsstreitigkeiten über Monate hinweg wegen ganz anderen minimal Beträgen. Von daher kann sich der Familienvater hier glücklich schätzen.

BTW: Hast Du schonmal erlebt das jemand der etwas zahlen soll... gerade Versicherungen... dieses leichtfertig machen, auch wenn der Fall eigentlich ganz klar ist? Keiner rückt sein Geld freiwillig wieder raus.
 

Zypharium

Roter Delicious
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Aber Leute, das sind etwas mehr als 6.000 US-Dollar, wie ist das überhaupt möglich, dass ein kleines Mädchen so viel ausgeben kann? Das finde ich wirklich unmöglich, kommt mir ja schon ein wenig vor, als hätte sie 24 Stunden am Tag gespielt und Geld verbraten. Nichtsdestotrotz sollte man keine 8-Jährige vor einen iPad setzen, sondern im Park mit ihr spielen oder bei dem Wetter schwimmen gehen.
 

Wombat74

Boskop
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Ich bin der Meinung, das Apple nach dieser christlichen Großtat, nun endgültig heilig gesprochen werden sollte.
 

Kassian

Weisser Rosenapfel
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792
Der Fehler liegt meiner Ansicht nach nicht darin das er sein Kind ein iPad nutzen lässt oder sich dieses sein Paßwort gemerkt hat sondern das er es über eine Kreditkarte und nicht z.b. Click & Buy laufen lässt, wo man immerhin Sperrlimits setzen kann bzw. solch ungewöhnliche Beträge in solch kurzer Zeit auffallen und man kontaktiert wird.

Da ich keine Kreditkarte besitze weiß ich leider nicht ob hierfür ähliches möglich ist.
 

Msc

Braeburn
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Viel schlimmer finde ich, dass mal wieder erst der Druck der Presse dazu geführt hat, dass Apple sich so kulant gezeigt hat. Ohne öffentliches Interesse --> keine Kulanz. Darüber meckert hier niemand.
 

Liang

Boskoop
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evtl. gibt es ja nun endlich mal Multiuser... in iOS fürs iPad.
 

maytz

James Grieve
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evtl. gibt es ja nun endlich mal Multiuser... in iOS fürs iPad.

Wenn das Kind das Passwort hat, schützt ein Multiuser-System genauso wenig wie ein passwortgeschützter AppStore.
Auch wenn ein Multiuser-System durchaus Vorteile hätte, das Thema hier ist kein Argument dafür.
 

joschijoschi

Apfel der Erkenntnis
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733
Viel schlimmer finde ich, dass mal wieder erst der Druck der Presse dazu geführt hat, dass Apple sich so kulant gezeigt hat. Ohne öffentliches Interesse --> keine Kulanz. Darüber meckert hier niemand.

Genau meine Meinung. Wenn dieser Fall hier Schwachstellen zeigt, dann beim Appstore und bei der Rechtsprechung.

Ich kenne die rechtliche Situation nicht exakt, aber wenn es ist beispielsweise längst überfällig, dass man Apps genau wie andere andere Geschäfte laut Fernabsatzgesetz widerrufen kann, auch sollte man Apps z.B. weiterverkaufen können, wenn man sie nicht mehr braucht, genauso wie man das mit anderen Waren machen kann.
Ein Vertrag besteht nach deutschem Recht aus einer beiderseitigen Willenserklärung, ich bezweifle mal stark, dass Apple nach deutschem Recht hier durchgekommen wäre.

Ein Schutz für überhöhte und nicht beabsichtigte Einkäufe gehört auch ins Gesetz.