Gewerbe anmleden als Minderjähriger

Bief

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Hallo Apfeltalker,

ich würde in meiner Freizeit gerne Websites erstellen und mir ein wenig was dazu verdienen.
Ich weiß, das es möglich ist als Minderjähriger über 16 Jahren Gewerbe anzumelden.

Mich würde aber mal interessieren, was man dann alles bezahlen muss. Ich habe gehört man muss ganz normal MwSt. abführen und auch Einkommenssteuer.
Hat vielleicht jemand von euch schon Erfahrungen damit gemacht.

Danke im Vorraus,
Bief
 
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Reaktionen: tobsch.com

jensche

Korbinians Apfel
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also ich glaube das geht ohne Probleme. in der schweiz musst du MwSt. ab 75'000 Franken, also 46000 Euro bezahlen. in deinem Falle würde ich es schwa.....z machen. du wirst ja nicht riesen Budgets bekommen.... auch für den Auftraggeber wäre es einfacher....
 

physuck

Osnabrücker Reinette
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Schau mal hier: klick.

War einer der ersten Links bei Google.
 

Big-D

Gast
Also JENSCHE ich bitte Dich. Ich würde es nicht schwarz machen. Du hast auf jeden Fall Steuerfreibeträge die Dir als Schüler zustehen. Geh doch einfach zu den Bürgerdiensten( Finanzamt) in deiner Stadt. Sie werden Dir dann schon sagen was zu Tun ist, und wieviel Du verdienen kannst ohne Steuern bezahlen zu müssen.

Denke stets dran Schwarzarbeit schadet nicht nur Dir, sonder auch der branche. Denn diese Menschen machen die Preise kaputt.

Also sei kein Dummi und mach es richtig, wer weiß was die Zukunft bring.

Gruß Damian
 

themoetrix

Finkenwerder Herbstprinz
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Hallo,

du kannst afaik zwei verschiedene Gewerbe anmelden. Es kommt darauf an, wie viel Umsatz du machst, und ob du Waren weiterverkaufen willst.

Da du ja nur "Wissen" vermarkten willst, musst du keine Mwst. angeben. Deshalb kannst du ein kleines Gewerbe anmelden. Soweit ich weiß, gilt hier die Grenze von ca. 16000€ Umsatz, aber das weiß ich nicht genau. Ruf doch mal im Finanzamt an, das habe ich damals auch gemacht. Das Anmelden eines kleinen Gewerbes kostet ca. 20€. Dann bekommst du einen Schein und eine neue Steuernummer, die du dann im Lohnsteuerjahresausgleich angeben musst. Ab dann kannst du Rechnungen schreiben.
 

jensche

Korbinians Apfel
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Also JENSCHE ich bitte Dich. Ich würde es nicht schwarz machen. Du hast auf jeden Fall Steuerfreibeträge die Dir als Schüler zustehen. Geh doch einfach zu den Bürgerdiensten( Finanzamt) in deiner Stadt. Sie werden Dir dann schon sagen was zu Tun ist, und wieviel Du verdienen kannst ohne Steuern bezahlen zu müssen.

Denke stets dran Schwarzarbeit schadet nicht nur Dir, sonder auch der branche. Denn diese Menschen machen die Preise kaputt.

Also sei kein Dummi und mach es richtig, wer weiß was die Zukunft bring.

Gruß Damian


jaaa.. ich wage es zu bezweifeln das er grosse aufträge in hoher Qualität machen kann. Sprich 5000 Euro pro Auftrag mindestens...

aber ich würde mich auch beim finanzamt nachfragen...

oder in welchem Masse würden den deine Dienste finanziell ausfallen... ?

darum wäre evtl. die Sackgeldtaktik ok....
 

schall&rausch

Jonathan
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Hallo Bief!
In Deutschland gehst du zu deinem Rathaus/Bürgerzenter und lässt dir ein "Kleinst-Gewerbe" eintragen. - (geht bis zu einem Umsatz von 15.000 Euro Umsatz pro Jahr --> ab ca. 7500 gibts aber kein Kindergeld mehr!!!)
Damit hast du dann ein wirkliches Gewerbe und darfst richtige Rechnungen an deine AUftraggeber schreiben. (ABER KEINE MEHRWERTSTEUER AUSWEISEN - ist ja auch nicht nötig!!)
Wenn Du noch mehr fragen hast, bitte einfach melden!
Viele Grüße,
jan
 

Bief

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Hi,

danke für die schnellen Reaktionen.
geht bis zu einem Umsatz von 15.000 Euro Umsatz pro Jahr --> ab ca. 7500 gibts aber kein Kindergeld mehr!!!
Ich denke, das ich nicht über 7500€ kommen werde...

Aber wie sieht das mit Einkommenssteuer aus? Ich habe irgendwo mal gelesen, das man als Kleinunternhemen zwar keine Mehrwertsteuer abführen muss, aber trotzdem Einkommenssteuer bezhalen muss. Stimmt das?
 

systemsucker

Gast
Darauf wollte ich dich auch noch hinweisen, solltest du den Steuerfreibetrag überschreiten, werden deine Eltern kein Kindergeld mehr für dich bekommen. Das sollte vorher geklärt werden. Und ein weiterer Punkt, bei dem ich mir nicht sicher bin: Als Erwerbstätiger rutscht man dich auch bestimmt aus der Familienversicherung raus, sprich du musst dich selbst krankenversichern, rentenversichern und den ganzen pipapo. Das geschieht zwar freiwillig, aber auf eine Krankenversicherung würde ich nur ungern verzichten.
 

Bief

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Hmm.... Am Ende bleibt von meinen Einnahmen kaum nichts mehr übrig ;)

Vielleicht kann ich das ganze ja auch über meine Eltern abwickeln... Die müssen das ja eh bezahlen.
 

AhabDE

Wohlschmecker aus Vierlanden
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Vielleicht kann ich das ganze ja auch über meine Eltern abwickeln... Die müssen das ja eh bezahlen.

Deine Eltern sind höchstwarscheinlich eh beteiligt, da du unter 18 Jahren nur eingeschränkt geschäftsfähig bist. Jeder Auftrag wird vermutlich nur mit Unterschrift und Zustimmung deiner Eltern rechtskräftig und verbindlich.

Personen zwischen sieben und achtzehn Jahren werden als “eingeschränkt geschäftsfähig” bezeichnet. Geschäfte die diese Personen abschließen bedürfen der vorherigen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Sollten diese Personen Geschäfte ohne die Einwilligung abschließen, so können diese nachträglich durch die gesetzlichen Vertreter widerrufen bzw. voll gültig werden. Stichpunkt: Wiederrufsrecht. Bis zu einer Genehmigung bzw. eines Widerrufs gelten diese Geschäfte als “schwebend unwirksam”.
Es gibt aber auch Geschäfte die eingeschränkt geschäftsfähige Personen ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter tätigen können:

1. Geschäfte die nur Vorteile bringen
z.B. Geschenke [§107 BGB]

2. Geschäfte die im Rahmen seiner finanziellen Mittel liegen
Stichwort: Taschengeldparagraph [§110 BGB]

3. Geschäfte die ein mit dem gesetzlichen Vertreter vereinbartes Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis betreffen
Vereinbarungen zu Kündigung, Urlaub etc. [§113 BGB]

4.Geschäfte die für den Betrieb eines Betriebes notwendig sind
Muss vom Vormund genehmigt sein [§112 (1) BGB]

Du solltest, wenn möglich mit deinen Eltern, dem Finanzamt bzw einem Steuerberater und dem örtlichen Gewerbeamt sprechen, um genau deine Möglichkeiten und Verbindlichkeiten zu klären.
 

Bief

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Deine Eltern sind höchstwarscheinlich eh beteiligt, da du unter 18 Jahren nur eingeschränkt geschäftsfähig bist. Jeder Auftrag wird vermutlich nur mit Unterschrift und Zustimmung deiner Eltern rechtskräftig und verbindlich.

Das iss ja da eben nicht der Fall.
Nachdem du beim Vormundschaftsgericht warst bist du, was dein Unternhemen betrifft, voll geschäfftsfähig.
(Punkt 4:
4.Geschäfte die für den Betrieb eines Betriebes notwendig sind
Muss vom Vormund genehmigt sein [§112 (1) BGB]
 

schall&rausch

Jonathan
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oh doch, - der Steuerfreibetrag liegt ja bei 15000 - und damit musst du vorher keine Steuern zahlen!!
also ein wunderbarer einstieg - und du darfst dein ganzes Geld gehalten. (solltest nur die Rechnungskopien als Beleg für das Finanzamt aufheben!)

alles ganz einfach!
 

deepinpowder

Doppelter Prinzenapfel
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1. Geschäfte die nur Vorteile bringen
z.B. Geschenke [§107 BGB]

Halt: Nur ganz BEDINGT. Du kannst z.B. deinem Enkel kein HAUS oder Gewerbe schenken.

Hier hat der Enkel zwar nur Vorteile, geht jedoch Verpflichtungen ein, die der Zustimmung der EZB bedürfen.

Gruß
 

Jazz Kartell

Gast
oh doch, - der Steuerfreibetrag liegt ja bei 15000 - und damit musst du vorher keine Steuern zahlen!!
also ein wunderbarer einstieg - und du darfst dein ganzes Geld gehalten. (solltest nur die Rechnungskopien als Beleg für das Finanzamt aufheben!)

alles ganz einfach!

Jaja, alles ganz einfach. Und dann hat man auf einmal einen ganzen Rattenschwanz voller Probleme und man darf ordentlich nach-/zurückzahlen (Kindergeld weg, Krankenversicherung,etc.), wurde ja schon erwähnt.
Und wenn alles schief geht muss er am Ende noch eigene GEZ-Gebühr zahlen, obwohl er noch zu Hause wohnt ;)

Im Ernst: Halte Dich an die Grenze fürs Kindergeld (ca. 7500€, zzgl. Werbungskostenpauschale) und Du kannst eigentlich nichts mehr falsch machen.

Mit Umsatzsteuer würd ich gar nicht erst anfangen und musst Du ja auch nicht, wenn Du die obige Grenze einhälst.

Und mal ehrlich: 7500 € nebenher muss man auch erst mal verdienen und wenn man das schafft, ists ne ganze Menge Taschengeld
 

streuobstwiese

Schafnase
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Hallo Apfeltalker, ich würde in meiner Freizeit gerne Websites erstellen und mir ein wenig was dazu verdienen. Ich weiß, das es möglich ist als Minderjähriger über 16 Jahren Gewerbe anzumelden. Mich würde aber mal interessieren, was man dann alles bezahlen muss. Ich habe gehört man muss ganz normal MwSt. abführen und auch Einkommenssteuer.
Hat vielleicht jemand von euch schon Erfahrungen damit gemacht.
Bief
Hallo Bief!
Warum denn ein Gewerbe anmelden? Das ist nicht nötig. Es reicht, wenn du dich bei deinem zuständigen Finanzamt meldest und denen mitteilst, dass du in Zukunft selbstständig (freiberuflich) tätig sein willst. Du bekommst dann von denen eine Steuernummer.
Bis zu einer bestimmten Grenze (ich glaube ca. 16000€ Jahresumsatz einschließlich Umsatzsteuer) darfst du nach Paragraf 19UStG keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erheben, d.h. auf deiner Rechnung gibt es nur einen Netto-Betrag als Summe.
Du (oder ein Steuerberater) musst dann einmal pro Jahr eine Einkommenssteuer-Erklärung machen. Auf deine Umsätze musst du natürlich Einkommenssteuer zahlen, aber der Prozentsatz ist geringer als du denkst (je nach Umsatz zw.0% und ca. 20%).
Geh am Besten zu deiner örtlichen Industrie und Handelskammer, die helfen dir, dort gibt es auch Broschüren für Existenzgründer.
Viel Erfolg u. Spass mit deiner Unternehmung!
 

Bief

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Danke für eure Hinweise!
Wenn ich die Versicherungen nicht selbst übernehmen muss, dann ist das glaube ich eine ganz rentable Sache...
Ich muss dann morgen mal im Rathhaus nachfragen (bei uns machen die Beamten immer schon um halb drei zu :))
 

Stiffler

Gast
So dann grab ich mal den Thread mal wieder aus. Ich und 2 Freunde wollen auch ein Gewerbe aufbauen und dies anmelden falls man dies tun muss.

Sind die Leistungen in der Hinisicht egal...?

Gruß Philipp
 

Stiffler

Gast
Webdesign und Fotografie sowie Design allgemein.