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Gewerbe anmleden als Minderjähriger

ilame

Granny Smith
Registriert
06.05.07
Beiträge
17
Also wenn du ein Gewerbe anmeldest trägst du in ein Formular ein was du für Leistungen anbieten wirst, da man einige ohne bestimmter Vorrausetzungen nicht ausüben darf (z.B. Reparaturen am Rechner wg. Strom) werden die dann von dem Sachbearbeiter kurz "geprüft". Alles was dann da drin steht darfst du auch machen (und wahrscheinlich auch etwas mehr).

Da du minderjährig bist wirst du wohl auch über den "Vormundschafts-Weg" gehen müssen, aber das steht hier ja schon.

Obwohl du sagtest "[...] mit Feunden [...]" gehe ich davon aus, das Ihr keine AG, GmbH etc. gründen wollt (wenn Ihr überhaupt dürftet). In dem Fall könnt Ihr zusammen als GbR auftreten, die quasi automatisch entsteht wenn mehrere Gewerbeschein-Inhaber zusammenarbeiten. Natürlich haftet Ihr alle voll.
 

philz

Strauwalds neue Goldparmäne
Registriert
28.04.06
Beiträge
635
Kleiner Einblick, worüber man sich Gedanken machen muss:

Da noch nicht Volljährig, kommt eventuell der ganze BGB-Kram mit Vormundschaftsgericht etc. dazu. Damit kenne ich mich nicht aus.

Einkommensteuer:
- Grundfreibetrag (aktuell: 7.664€)
- entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Freiberufler); da es bei den neuen Berufen "Webdesigner" immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommt, könnte man darüber mehrere Seiten schreiben und diskutieren. Man muss den Einzelfall unter Betrachtung der speziellen Tätigkeit beurteilen, das letzte Wort hat das Finanzamt.

Gewerbesteuer:
- fällt nicht an, wenn Freiberufler-Status
- Freibetrag i.H.v. 24.500€

Umsatzsteuer:
- Kleinunternehmereigenschaft, wenn Gesamtumsatz i.S.d. §19 Abs. 1 S.2 UStG die Freigrenze i.H.v. 17.500€ übersteigt. Die Umsatzsteuer stellt aber eher einen durchlaufenden Posten dar, da der Endverbraucher belastet wird.

Krankenversicherung:
- möglicherweise haben deine Eltern eine Familienversicherung, in der du mitversichert bist; Summe der Einkünfte bis zu 350€ / Monat, um weiterhin drin zu bleiben

Kindergeld/-freibetrag der Eltern:
- diese Berücksichtigung kann bei deinen Eltern wegfallen, sobald du Volljährig bist und bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllst
 
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