• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Die Bildungsoffensive hier im Forum geht weiter! Jetzt sollen Kreativität und technische Möglichkeiten einen neue Dimension erreichen. Das Thema in diesem Monat lautet - Verkehrte Welt - Hier geht es lang --> Klick

Wiederverkaufswert #

paddybear79

Pferdeapfel
Registriert
19.01.14
Beiträge
79
Spielt es Eurer Erfahrung nach für den zukünftig zu erwartenden Wiederverkaufswert eines Macbook Pros eine Rolle, ob ich selbst oder jemand anderes auf der Rechnung steht? Es geht um einen Bildungsrabatt. Also bei einem Auto wäre eine Historie von 2 Vorbesitzern ja sicherlich negativ bewertet.
 
Nein, das spielt keine Rolle.
 
Nein, ich würde ja niemanden meine Rechnung von dem Gerät in die Hand drücken.
 
Und gerade dann würde ich als Käufer entweder direkt absagen oder einen signifikanten Nachlass verlangen, wenn Du mir die Rechnung vorenthalten würdest. Eine Rechnung ist ein Dokument darüber, dass ich keine Hehlerware erstehe und mich am Ende noch mit strafbar mache.
 
Warum sollte es eine Rolle spielen ob du nun der 1te Besitzer desMacs oder der 2te, 3te etc. etc. Besitzer bist. Der Mac hat ein hat ein bestimmtes Alter und auch einen bestimmten Optischen Zustand. Anhand dieser beiden Faktoren wird ein Preis ermittelt, Sachen wie ein neuer Akku, die OVP oder sonstiges Zubehör können den Preis dann ein bisschen nach Oben Korrigieren müssen es aber nicht.

Bzgl. der Rechnung, klar diese ist ein Nachweis, dass es keine Hehlerware ist. Wenn die Geräte nicht gerade abgeschrieben werden können, wird die Rechnung doch spätestens nach Ablauf der Garantie entsorgt, wenn wir mal ehrlich sind oder nicht? Denn falls es doch mal ein Gewährleistungsfall eintreten sollte, ist die Rechnung zwar schön bringt einen bei den Streitigkeiten mit dem Verkäufer aber trotzdem nicht wirklich weiter.


So ähnlich ist es im Übrigen auch beim Auto. Hier hast du ein paar Parameter (bsp. Baujahr, Laufleistung, Checkheft, etc.) die eine Auswirkung auf dem Preis haben aber nicht unbedingt die Anzahl der Vorbesitzer.

Bsp. kann der Vorbesitzer auch eine Firma sein, somit ist nur ein Vorbesitzer eingetragen und trotzdem ging das Auto durch eventuell hunderte Hände. Dieses Auto kann weniger km haben als ein Vergleichbares anderes Auto mit sagen wir mal drei Vorbesitzern. Diese km sind aber sicherlich viel brachialer auf das Auto geknuppelt worden als bei dem gleichen Auto mit drei Vorbesitzern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Allerdings bietet nur die Originalrechnung die Möglichkeit ein gesperrtes gerät von Apple freischalten zu lassen, sofern man das auf Grund vergessener Passwörter mal braucht. Auch hier im Forum gibt es da genügend Fälle.
 
  • Like
Reaktionen: rootie
Stimmt daran habe ich schon gar nicht mehr gedacht.
 
Es geht hier um einen Mac und nicht um ein iPhone. ;-)
 
Selbst beim Auto spielen mehrere Vorbesitzer nicht die entscheidende Rolle.
 
Und gerade dann würde ich als Käufer entweder direkt absagen oder einen signifikanten Nachlass verlangen, wenn Du mir die Rechnung vorenthalten würdest. Eine Rechnung ist ein Dokument darüber, dass ich keine Hehlerware erstehe und mich am Ende noch mit strafbar mache.

Dann findet sich halt ein andere Käufer. Selbst beim Auto, das hier immer so gerne erwähnt wird, kriegt der Käufer meinen Kaufvertrag nicht zu sehen. Die Anzahl der Vorbesitzer steht ja im Typenschein.
 
Das ist klar, wieso sollte es da Unterschiede geben und man die Originale Rechnung nicht im Falle eines Falles nicht benötigen?
Sorry, es bezog sich darauf:
Warum sollte es eine Rolle spielen ob du nun der 1te Besitzer des iPhones oder der 2te, 3te etc. etc. Besitzer bist. Das iPhone hat ein hat ein bestimmtes Alter und auch einen bestimmten Optischen Zustand. Anhand dieser beiden Faktoren wird ein Preis ermittelt, Sachen wie ein neuer Akku, die OVP oder sonstiges Zubehör können den Preis dann ein bisschen nach Oben Korrigieren müssen es aber nicht.
 
  • Like
Reaktionen: Macbeatnik
Vielen Dank erstmal. In meinem Szenario geht es ganz konkret darum, dass ein EDU-berechtigter Bekannter netterweise für mich ein Macbook Pro gestern gekauft hat. Er steht somit auf der Rechnung, die er mir aber mitsamt dem Rechner direkt übergeben wird.

Wie es nun der Zufall so will, hat sich heute ergeben, dass ich ein vergleichbares Angebot (120 Euro teurer) bei einem anderen Anbieter auch unter meinem Namen (also ohne EDU-Rabatt) abschließen könnte. Dummes Timing also.

Stellt sich mir also momentan die Frage, ob es zwingende gute Gründe gibt, warum ich die EDU-Bestellung rückgängig machen sollte, was meinen Bekannten sicher komisch gucken ließe, wie auch 120,- Ersparnis ausliesse. Wenn nun also der Wiederverkaufswert massiv niedriger wäre, oder die Garantie bei Apple problematisch wäre, könnte es eben Sinn machen alles dafür zu tun, den eigenen Namen am Ende auch auf die Rechnung zu bekommen.
 
Es geht hier um einen Mac und nicht um ein iPhone. ;)
Ist ausgebessert oben, ändert aber nicht viel an der Tatsache dass die Anzahl der Besitzer keine Rolle spielen.


Stellt sich mir also momentan die Frage, ob es zwingende gute Gründe gibt, warum ich die EDU-Bestellung rückgängig machen sollte, was meinen Bekannten sicher komisch gucken ließe, wie auch 120,- Ersparnis ausliesse. Wenn nun also der Wiederverkaufswert massiv niedriger wäre, oder die Garantie bei Apple problematisch wäre, könnte es eben Sinn machen alles dafür zu tun, den eigenen Namen am Ende auch auf die Rechnung zu bekommen.
Wie gesagt, bei Wiederverkaufswert spielt die Anzahl der Besitzer keine Rolle.

Bzgl. der Garantie spielt es auch keine wirkliche Rolle wer auf der Rechnung steht. So lange du nicht zu Apple gehst, damit sie dir das Gerät entsperren sollen, brauchst du keine Rechnung oder einen Nachweis dass das Gerät überhaupt dir Gehört.

War mit diversen Geräten von Freunden von im Apple Store wegen Reparatur Abwicklungen (egal ob die Garantie diese abgedeckt hat oder nicht), die Reparaturen wurden immer gemacht. Wichtig war Apple immer nur dass das Gerät entsperrt war und von Suche deaktiviert war.
 
  • Like
Reaktionen: paddybear79
Selbst beim Auto, das hier immer so gerne erwähnt wird, kriegt der Käufer meinen Kaufvertrag nicht zu sehen.

Das ist ein vollkommen anderer Schnack, wie oben erwähnt, könnte der Käufer bei einer nicht vorhandenen Rechnung eine Apple Gerätes urplötzlich, natürlich dann auf Grund eines eigenen Verschuldens, vor verschlossenen Türen stehen.
Ich würde niemanden empfehlen ein Apple Gerät ohne OriginalRechnung zu kaufen oder eben damit leben, das das Damoklesschwert eines dann nicht mehr freizuschaltenden Gerätes über einen schwebt.
 
Wo ist denn eigentlich das Problem, wenn auf der Rechnung ein anderer Name steht? Beim Wiederverkauf sicher nicht, weil alleine die Tatsache das du über die originale Rechnung verfügst zeigt doch, dass sich das Gerät in deinem Besitz befindet. Bei einem gestohlenem Gerät gäbe es schließlich keine Rechnung. Die Anschaffungskosten sind bei einem Wiederverkauf in der Regel ziemlich unwichtig, weil der Wiederverkaufswert vom Zustand und der Ausstattung abhängt. Ein anderer Punkt ist allerdings die steuerliche Absetzbarkeit, wenn du nachweisen kannst, dass du das Gerät als Arbeitsmittel benötigst. Da geht dann natürlich gar nichts, wenn auf der Rechnung ein anderer Name steht. Falls das bei dir keine Rolle spielt würde ich auf jeden Fall das bereits bestellte Gerät nehmen und lieber das andere Angebot sein lassen.
 
  • Like
Reaktionen: paddybear79
Wo ist denn eigentlich das Problem, wenn auf der Rechnung ein anderer Name steht? Beim Wiederverkauf sicher nicht, weil alleine die Tatsache das du über die originale Rechnung verfügst zeigt doch, dass sich das Gerät in deinem Besitz befindet. Bei einem gestohlenem Gerät gäbe es schließlich keine Rechnung. Die Anschaffungskosten sind bei einem Wiederverkauf in der Regel ziemlich unwichtig, weil der Wiederverkaufswert vom Zustand und der Ausstattung abhängt. Ein anderer Punkt ist allerdings die steuerliche Absetzbarkeit, wenn du nachweisen kannst, dass du das Gerät als Arbeitsmittel benötigst. Da geht dann natürlich gar nichts, wenn auf der Rechnung ein anderer Name steht. Falls das bei dir keine Rolle spielt würde ich auf jeden Fall das bereits bestellte Gerät nehmen und lieber das andere Angebot sein lassen.

Und hier werde ich also mein Lehrgeld bezahlen. Denn ich bin Informatiker und hätte sicherlich den überwiegend privat genutzten Rechner zumindest teilweise absetzen können. Schade. Aber nur so lernt man wohl. Also doch kein Schnäppchen, sondern alles nur unnötig kompliziert gemacht. Danke für den Hinweis!
 
  • Like
Reaktionen: dg2rbf
Ach, dann wäre dir Hehlerware egal?

Du neigst zu falschen Schlussfolgerungen. Man ist NIE dagegen gefeit, Hehlerware zu kaufen. Mit einer Rechnung minimiere ich dieses Risiko. Wenn ich an einem Artikel interessiert bin, aber keine Rechnung bekomme, deute ich das damit, dass der aktuelle Besitzer die Rechnung verschlampt hat und wohl auch entsprechend mit seinem Artikel umgegangen ist.

Ich spreche hier sicherlich nicht für jeden. Aber eine Rechnung erhöht die Chance eines Kaufs von meiner Seite aus beträchtlich. Einfach, weil ich nicht die Katze im Sack kaufen will.

Und ja ich würde mir kein Apple-Produkt gebraucht von privat ohne Rechnung kaufen.
 
  • Like
Reaktionen: dg2rbf
Ich glaube, das hat er nun nicht wirklich ernst gemeint.

Und just my two Cents:

Natürlich hat die Anzahl von (mehreren) Vorbesitzern meist eine Auswirkung auf die Höhe des Verkaufspreises. Wenn nicht sogar immer.

Bei Autos ist das sogar entgegen hier anderslautenden Behauptung sehr stark der Fall. Gebrauchte KFZ aus 1. Hand sind immer höher gehandelt. Das Verschweigen mehrerer Voreigentümer berechtigt sogar zur Minderung des Kaufpreises. Oder sogar, weil wertbildender Faktor, zum Rücktritt vom Vertrag.

Habe ich schon etliche Male gerichtlich durchgesetzt. Die Anzahl der Voreigentümer ist ein anerkannt wertbildender Faktor.
 
  • Like
Reaktionen: rootie und thomas65s