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Amtsgericht München: Gefundenes iPhone muss von Apple nicht entsperrt werden

Nodpf

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Wieso nicht einfach eine digitale besitzerkarte, welches man manuell über icloud aktivieren kann nach dem Verlust. Das iphone zeigt dann durchgehend nur noch diese Besitzerkarte mit Namen und anschrift z.B. Dann kriegt man sein iphone vom fundbüro wieder
 
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Mondapfel

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Juristisch im eigentlichen Sinne (nicht BRD Recht) gibts aber einen nötigen Umkehrschluss. Mal angenommen, der Besitzer meldet sich nicht wieder. So fällt dem Finder der Fundsache zu. So weit, so gut. Warum aber fällt dem Finder die Fundsache zu? Weil es eine Art Belohnung ist, die dazu dienen soll, dass Menschen überhaupt gefundene Sachen abgeben und nicht liegen lassen (vom Tatbestand der Unterschlagung -sprich behalten- will ich mal nicht schreiben). Wenn aber die Sache wertlos ist, ist es keine Fundsache mehr. Also müsste demnach ein gefundenes Apple Device als Müll/Schrott nach 6 Monaten entsorgt werden.

Und genau da fehlt es dem BRD Recht an kausalen Zusammenhängen in der Zukunft. Ein Gericht legt sich fest und baut neue Folgen auf. Was bleibt? Es könnte durchaus sein, dass ein weiteres Gericht den Finder (dessen Personalien ja bekannt sind) für die Entsorgungskosten aufkommen lässt. Das schimpft sich dann Rechtsstaat.
 
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Martin Wendel

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Warum aber fällt dem Finder die Fundsache zu? Weil es eine Art Belohnung ist, die dazu dienen soll, dass Menschen überhaupt gefundene Sachen abgeben und nicht liegen lassen (vom Tatbestand der Unterschlagung -sprich behalten- will ich mal nicht schreiben).
Oder vielleicht weil die Lagerung gefundener Gegenstände unnötig organisatorischen Aufwand bedeutet und es nicht argumentierbar ist, warum der Staat, die Gemeinde oder wer auch immer per sé von der Versteigerung gefundener Sachen profitieren sollte?

Es könnte durchaus sein, dass ein weiteres Gericht den Finder (dessen Personalien ja bekannt sind) für die Entsorgungskosten aufkommen lässt. Das schimpft sich dann Rechtsstaat.
Wie kommst du denn darauf, dass der Finder für Entsorgungskosten aufkommen muss?
 

Mondapfel

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Wie kommst du denn darauf, dass der Finder für Entsorgungskosten aufkommen muss?
Ist streng nur hypothetisch gemeint. Aber in Zeiten, wo verarme Rentnerinnen strafrechtlich (!) für Flaschensammeln verurteilt werden und "schwarzfahren", also ohne Führerschein, auch eine Straftat ist, da kanns gut sein, dass einem Richter einfällt, den Finder heranzuziehen.
 
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HaukeG5

Lambertine
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Was bleibt? Es könnte durchaus sein, dass ein weiteres Gericht den Finder (dessen Personalien ja bekannt sind) für die Entsorgungskosten aufkommen lässt. Das schimpft sich dann Rechtsstaat.
Nein denn es gibt keine Pflicht von seinem Recht gebrauch zu machen. Soll heissen, ich muss eine gefundene und abgegebene Sache nicht in meinen Eigentum übergehen lassen wenn sich der eigentliche Eigentümer nicht meldet oder ermitteln lässt.
 

Mondapfel

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Nein denn es gibt keine Pflicht von seinem Recht gebrauch zu machen. Soll heissen, ich muss eine gefundene und abgegebene Sache nicht in meinen Eigentum übergehen lassen wenn sich der eigentliche Eigentümer nicht meldet oder ermitteln lässt.
Genau, deshalb gebe ich auch nie meine Daten an, wenn ich etwas mal gefunden habe und abgebe... Ansonsten war es auch hier nur hypothetisch gemeint, denn wenn ein Gericht urteilt, dass Apple nicht zur Entsperrung für Fremde verpflichtet werden kann (was an sich sehr zu begrüßen ist), müsste es ja trotzdem einen Weg aufzeigen. Denn für einen Finder ist damit jedes iPhone/iPad wertlos.
 

HaukeG5

Lambertine
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Wieso muss ein Gericht ein Weg aufzeigen? Davon ab hat das Gericht (von dem falschen Argument des Datenschutz abgesehen) doch klar gemacht das man ein Recht auf den Zustand des Zeitpunkt des Fundes erwirbt und nicht mehr. Ob der gefundene Gegenstand wertlos oder wertvoll ist, interessiert doch erst mal gar nicht und bleibt auch jedem selbst überlassen. Du gehst von der irrigen Annahme aus das man ein funktionstüchtiges Gerät bekommt. Fakt ist aber das man ein gesperrtes iPhone gefunden hat und nur darauf Anrecht hat. Wenn das Gerät einen technischen Defekt hätte, würde man dies doch auch nicht in Frage stellen, oder? Nur weil Apple grundsätzlich in der Lage ist ein Gerät freizuschalten, kann man daraus noch lange kein Anrecht ableiten.
 

fotostudio1

Morgenduft
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Ist streng nur hypothetisch gemeint. Aber in Zeiten, wo verarme Rentnerinnen strafrechtlich (!) für Flaschensammeln verurteilt werden und "schwarzfahren", also ohne Führerschein, auch eine Straftat ist, da kanns gut sein, dass einem Richter einfällt, den Finder heranzuziehen.

Oh ja hier stimmt vieles nicht.

OT, durch das Reisverschlusseinfädeln, was ich als Gesetzt ansah, darf ich meinen Schaden mit 3.000,- selber zahlen. (""Dann müssen sie eben gegen das Hindernis fahren""):rolleyes::confused:
 

Mondapfel

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Dann solltest du mit deinem "Das schimpft sich dann Rechtsstaat" vielleicht etwas vorsichtiger umgehen.
Ich habe bereits mehrfach den sogenannten Rechtsstaat verklagt und gewonnen. Deshalb maße ich mir an, diesen als fehlerhaft hinzustellen. Denn mit Recht hat das System BRD nicht immer was zu tun... und ich bin kein sog. Reichsbürger, falls der Eindruck entstehen sollte.

Schlussendlich halte ich das Urteil nicht zu Ende gedacht. Nicht mehr und nicht weniger wollte ich damit sagen.
 

Mitglied 105235

Gast
Nur zum OT
OT, durch das Risverschlusseinfädeln, was ich als Gesetzt ansah, darf ich meinen Schaden mit 3.000,- selber zahlen. (""Dann müssen sie eben gegen das Hindernis fahren""):rolleyes::confused:
https://www.bussgeldkatalog.org/reissverschlussverfahren/

Mit einen entsprechend Anwalt bzw. guten Rechtsschutzversicherung hätte du eventuell deinen Schaden ersetzt bekommen von Unfallgegner bzw. von den seiner Versicherung.


Schlussendlich halte ich das Urteil nicht zu Ende gedacht. Nicht mehr und nicht weniger wollte ich damit sagen.
Etwas anderes wollte ich hier mit auch sagen. Aber wenn wir ehrlich sind stimmen viele Sachen bei uns nicht. Man braucht sich nur mal anschauen welche Straßen es für das "Raubkopieren" gibt und welche für Vergewaltigung und Mord... aber egal. Das gehört hier nun nicht hin und entsprechend sollten wir das auch dann gleich lassen darüber zu reden.
 

Verlon

Wöbers Rambur
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Man braucht sich nur mal anschauen welche Straßen es für das "Raubkopieren" gibt und welche für Vergewaltigung und Mord... aber egal.

Also ich persönlich halte ja auch das Strafmaß bei Vergewaltigung für zu niedrig, aber der Vergleich zu Raubkopierer oder Mord passt da irgendwie gar nicht, da es beim Ersten keine hohen Strafen gibt (mal vom gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in Millionenhöhe ausgenommen) umd beim zweitem lebenslänglich die einzige Strafe ist, die das Gesetz vorsieht.
 

Mitglied 105235

Gast
Gut das du deinen Beitrag noch angepasst hast, dass zeigt das du eigentlich doch versteht was ich meinte und das ist auch der einzige Grund warum ich nun darauf Antworte.

Wir reden hier ja nur von Theorie bzw. Hypothetischen.

Der Raubkopierer kann theoretisch eine 3 Jährige Freiheitsstrafe bekommen, ob das jemals schon wirklich angewandt wurde keine Ahnung. Wie das bei Lebenslänglich bei uns ist, wissen wir ja wohl auch alle. Nach 15 Jahren kann es zur Bewahrung ausgesetzt werden und leider wird es das relativ oft und meistens bekommen gerade die Kinderschänder und Vergewaltiger 5 Jahre in der Psychiatrie und kommen dann als "geheilt" wieder raus...

Ich glaube die Freiheitsstrafe für "Raubkopieren" wurde noch nie ausgesprochen, dafür gab es immer Geldstrafen. Wie hoch und wo die so hin zuzahlen werden müssen, ist mir dabei nun auch mal egal. Man muss Geldzahlen, dagegen die anderen wie weg gesperrt werden, kosten uns nur Geld. So gesehen wird mein Geldbeutel bestraft, weil jemand seinen Ding nicht in der Hose lassen kann...

Ist nur überspitzt nun formuliert gewesen, das das Geld ich sowie so zahlen muss ist mir ja klar. Jedoch könnte es besser Investiert werden, Schulen, ÖPNV etc. etc. etc. als das es ausgeben wird für diese Idioten damit die Weggesperrt werden.

Aber wie gesagt:
... aber egal. Das gehört hier nun nicht hin und entsprechend sollten wir das auch dann gleich lassen darüber zu reden.


Und genau darum ging es ja @Mondapfel, was wäre wenn nun der nächste Richtiger die Finder dazu verdonnert das Gefunde nun wieder abzuholen. Denn es gehört nun einen ja? Mir in München kann es egal sein, ich hol das Ding und bring es zum Wertstoffhof. Denn Sachen dort abgeben kostet bei uns nichts bzw. ist für Münchner kostenlos (kann nicht sagen ob nicht Münchner hier überhaupt etwas abgeben dürfen oder ob die einfach nur etwas zahlen müssen). Dies ist aber wohl nicht überall so, wie ich mal erfahren habe und entsprechend kann es ja sein das nun ein ehrlicher Finder auf einmal bestraft wird. Denn er muss das Ding abholen und dann auch noch entsorgen die etwas kostet, denn nutzen kann er es ja nicht.
 

landplage

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Und genau darum ging es ja @Mondapfel, was wäre wenn nun der nächste Richtiger die Finder dazu verdonnert das Gefunde nun wieder abzuholen.
Ich glaube, nach dem Verhältnismäßigkeitsprizip wird sich eine Kommune stark überlegen, ob sie jeden, der eine Haarspange, einen alten Pollover oder ein Spielzeug findet, nach Ablauf der Wartefrist anschreiben, mahnen, noch mal mahnen, sich den Entsorgungsnachweis eventuell zeigen lassen wird usw. oder das einfach selber entsorgt.
Wer sollte denn klagen auf Entsorgung durch den Finder, so daß ein Richter das zu entscheiden hätte?
 
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Martin Wendel

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Und genau darum ging es ja @Mondapfel, was wäre wenn nun der nächste Richtiger die Finder dazu verdonnert das Gefunde nun wieder abzuholen. Denn es gehört nun einen ja?
Jetzt wird das schon wieder behauptet... wie kommst du darauf, dass man dazu verdonnert wird, es abzuholen?
 
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Ich glaube, nach dem Verhältnismäßigkeitsprizip wird sich eine Kommune stark überlegen, ob sie jeden, der eine Haarspange, einen alten Pollover oder ein Spielzeug findet, nach Ablauf der Wartefrist anschreiben, mahnen, noch mal mahnen, sich den Entsorgungsnachweis eventuell zeigen lassen wird usw. oder das einfach selber entsorgt.
Ganz ehrlich, das würde ich mir auch wünschen.

Wenn man sich aber so Sachen anschaut wie die Stefaniebrücke in Bremen, wo ein Bauzaun aufgestellt wurde damit der Fahrrad- und Fußgängerweg verkleinert wird um die Brücke so zu entlasten, dabei aber völlig vergessen wird das der Bauzaun nun ein solches Gewicht aufweist (ca. 1800 Personen) und diese Anzahl an Personen war noch nie zur gleichen Zeit auf dieser Brücke. So glaube ich das sicherlich auch bei so etwas sich irgendwann sich jemand finden wird und eine Rechnung machen wird wie viel diese Entsorgung nun die Kommune kostet und das es doch besser sei diese an den Finder zu übertragen. Die Gegenrechnung wird dabei natürlich nicht gemacht, welche Kosten nun dabei entstehen bis das ganze alles durch ist.

Wer sollte denn klagen auf Entsorgung durch den Finder, so daß ein Richter das zu entscheiden hätte?
Da findet sich schon wer, es hat ja wie es scheint auch jemand geklagt. Das er ein iPhone erhalten hat welches er über das Fundbüro erhalten hat und dieses nicht nutzen konnte.


Jetzt wird das schon wieder behauptet... wie kommst du darauf, dass man dazu verdonnert wird, es abzuholen?
Es muss schon schwer sein Sätze komplett zu lesen und zu verstehen. Daher nun ein Teil des Zitates nun aber Dick, Groß und in Rot sowie Unterstrichen, welches du selber nun zitiert hast.

Du kannst die diese Wörte verstehen? Ja? Gut.


Ganz ehrlich Martin, diese Ignoranz die du oft bewusst an den Tag legst, grenzt schon mehr ans Trollen als überhaupt ans "Diskutieren". Niemand hier schreibt, ein Richter verpflichtet einen dazu. Es wird schlicht weg eine Hypothese aufgestellt und diese kann auch wenn du es dir vielleicht nicht vorstellen willst, irgendwann vielleicht sogar Realität werden. Hätte man sich vor 5 Jahren vorgestellt. Dass ein öffentlicher Platz wie die Theresienwiesn in München, während der Wiesn Nacht s gesperrt ist? Nein, hätte man sich nicht vorstellen können. Jedoch ist sie es, das wirklich warum, habe ich bis jetzt nicht in Erfahrung bringen können. Von damit die Stadtreinigung ungestört arbeiten kann und nicht auf Besucher aufpassen muss, bis hin zu damit keine Koffer/Rucksäcke abgestellt werden können, habe ich alles gehört. Gleiche hätte man sich vor 25 Jahren Vorstellen können das das Gelände während der Aufbauphase gesperrt ist? Nein, da ist man sogar Mittags raus und hat mit den Bauarbeitern zusammen Mittagessen können.
 
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Martin Wendel

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Das beantwortet alles nicht die Frage, wie du darauf kommst, dass es so sein könnte. Das Gesetz ist eindeutig: Wenn ein Fundgegenstand nicht abgeholt wird, geht er gar nicht in dein Eigentum über sondern in jenes der Gemeinde (§ 976 BGB). Wie soll dich also ein Richter hypothetisch dazu verdonnern können, es vom Fundbüro abzuholen? Nungut, wenn das Gesetz dahingehend geändert wird. Diese Wahrscheinlichkeit darfst du selbst beurteilen. Manchmal ist es klug, ein wenig den Hausverstand einzuschalten als irgendwelche abstrusen Hypothesen aufzustellen (wozu eigentlich?). Have a nice day!
 
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Ingol
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Wie sagte früher mal mein Privatsrechtsprof.: Ein Blick ins Gesetz erhöht die Rechtskunde.

Hier ist § 973 BGB maßgeblich einschlägig; Auszug aus Absatz 1: "Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat."
 
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