- Registriert
- 06.04.08
- Beiträge
- 45.512
Ist bei OS X bzw. iOS die Hardware nicht gleich Software, d.h. wenn ich das Gerät käuflich (rechtmässig) erwerbe, habe ich auch gleichzeitig die Lizenz des Betriebssystem erworben?
Kleiner Tip:Nun google ich gerade, wie ich einen bootfähigen Stick erstellen kann
Moin, eine ähnliche Antwort habe ich vom Verkäufer erhalten:
Die CDs sind ja seit 10.7 überflüssig.
Das MacBook würde mit 10.5 ausgeliefert. Wenn du das dann von CD installieren würdest, würde nichts mehr funktionieren und der update prozess auf ein höheres wäre die Hölle.
Das Update auf El Capitan hat mit dem Link funktioniert
Wenn es auch nicht ganz zu dem Thema gehört ist diese Antwort reichlich unfundiert.Nein... zumindest bei OS X ist das nicht der Fall.
So ganz vom Pferd hat er nicht erzählt.Da hat der Verkäufer dir aber ein vom Pferd erzählt.![]()
So ganz unrecht hat der Verkäufer nicht, wenn er die CD Version (10.5) installiert hätte, so hätte sich @Rilcom erst noch 10.6 kaufen müssen, dieses Updaten auf 10.6.8 damit er dann den AppStore hat und so an die weiteren Versionen können kann.Das MacBook würde mit 10.5 ausgeliefert. Wenn du das dann von CD installieren würdest, würde nichts mehr funktionieren und der update prozess auf ein höheres wäre die Hölle.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.