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Bereits im August letzten Jahres hat Apple ein Geschmacksmuster auf das Design der Apple Watch beim US-amerikanischen Marken- und Patentamt eingereicht. Wie dem offiziellen Dokument zu entnehmen ist, wurde dem Antrag nun am 5. Mai stattgegeben. Darin wird die Apple Watch noch generell als „elektronisches Gerät“ bezeichnet – vermutlich weil der Antrag etwa ein Monat vor der ersten offiziellen Demonstration eingereicht wurde. In mehreren Grafiken wird darin das Design der Apple Watch von unterschiedlichen Blickwinkeln dargestellt.[prbreak][/prbreak]
Mit Geschmacksmustern kann das Design einer Erfindung vor Nachahmern geschützt werden, es handelt sich dabei nicht um ein Patent auf Funktionen oder Arbeitsweisen. Das Geschmacksmuster erlaubt es Apple, rechtlich gegen Geräte anderer Hersteller vorzugehen, deren Designs wesentlich dem der Apple Watch ähneln. Große Aufmerksamkeit erlangten Geschmacksmuster von Apple im Jahr 2012, als Samsung vor einem kalifornischen Gericht wegen Verletzung des geschützten iPhone-Designs zu einer Schadenersatzzahlung in Milliardenhöhe verdonnert wurde. Bis heute ist der Prozess jedoch nicht letztinstanzlich entschieden worden.
Via CNET
Mit Geschmacksmustern kann das Design einer Erfindung vor Nachahmern geschützt werden, es handelt sich dabei nicht um ein Patent auf Funktionen oder Arbeitsweisen. Das Geschmacksmuster erlaubt es Apple, rechtlich gegen Geräte anderer Hersteller vorzugehen, deren Designs wesentlich dem der Apple Watch ähneln. Große Aufmerksamkeit erlangten Geschmacksmuster von Apple im Jahr 2012, als Samsung vor einem kalifornischen Gericht wegen Verletzung des geschützten iPhone-Designs zu einer Schadenersatzzahlung in Milliardenhöhe verdonnert wurde. Bis heute ist der Prozess jedoch nicht letztinstanzlich entschieden worden.
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