Garantiefragen

Ram

Riesenboiken
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Servus an alle
Ich hab seit langen wieder mal ne Frage
Und zwar bezüglich der Garantie meines PB G4
habs schon 3-4 mal reperiernlassen und die Fehler sind nicht besser geworden (Fiepen Bluegtooth) ganz im Gegenteil, die Akku anzeige geht nimma und Safer Sleep auch nicht.
Meine Frage ist jetzt ist es Kulanz oder Pflicht dass Apple beim 4. mal ein neugerät hergibt (sind sie vertraglich verpflichtet?)
Bei einem Neugerät hätt ich gern das mac book pro-hat apple überhaupt noch pbs auf lager?
 

philz

Strauwalds neue Goldparmäne
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Die Garantie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, trotzdem muss sich Apple an ihre Garantieerklärung halten, wenn dies angeboten wird. Du darfst Garantie nicht mit Gewährleistung verwechseln.

Schau einfach mal in Apple's Garantieerklärung.
 

nomos

Borowinka
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Servus an alle
Ich hab seit langen wieder mal ne Frage
Und zwar bezüglich der Garantie meines PB G4
habs schon 3-4 mal reperiernlassen und die Fehler sind nicht besser geworden (Fiepen Bluegtooth) ganz im Gegenteil, die Akku anzeige geht nimma und Safer Sleep auch nicht.
Meine Frage ist jetzt ist es Kulanz oder Pflicht dass Apple beim 4. mal ein neugerät hergibt (sind sie vertraglich verpflichtet?)
Bei einem Neugerät hätt ich gern das mac book pro-hat apple überhaupt noch pbs auf lager?

So weit ich mich erinnere, bedingt sich Apple 3xNachbesserung aus. Das wäre ja somit der Fall. Jetzt stümde die vierte Reparatur an. Normalerweise besteht dann ein Anspruch auf ein Neugerät von gleicher Art und Güte. Und wenn sie noch Powerbooks haben, dann wird es halt ein Powerbook

Carsten
 

JuvenileNose

Pomme Etrangle
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Gleiche Art und Güte heißt in diesem Fall nicht Neugerät, sondern ein anderes ähnlich altes Gerät.
 

jensche

Korbinians Apfel
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Die Garantie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, trotzdem muss sich Apple an ihre Garantieerklärung halten, wenn dies angeboten wird. Du darfst Garantie nicht mit Gewährleistung verwechseln.

Schau einfach mal in Apple's Garantieerklärung.

Wenn du aus der Schweiz kommst ist es von Vorteil. Dort muss dir der Hersteller laut Grundgesetz bis zum Ende der Garantie ein neues Gerät geben bei einem Garantiefall, keine Reparatur....
 

philz

Strauwalds neue Goldparmäne
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Wenn du aus der Schweiz kommst ist es von Vorteil. Dort muss dir der Hersteller laut Grundgesetz bis zum Ende der Garantie ein neues Gerät geben bei einem Garantiefall, keine Reparatur....
Bist du dir da ganz sicher, dass es sich um eine Garantieleistung und nicht Gewährleistung handelt? Ich bin jetzt mal von deutschem Recht ausgegangen, aber ich denke, dass auch in der Schweiz zwischen Garantie (freiwillig, vom Hersteller) und Gewährleistung (gesetzlich verankert) unterschieden wird, oder?
 

Ram

Riesenboiken
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hab grad angerufen
bekomm ein mbp
ich bekomm nochmal 512 mb drauf