iPod nano - gestohlen ?

niklasen

Klarapfel
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habe bei Ebay einen iPod nano, 4 GB ersteigert.
Für 160 Euro. Er ist neu, OVP und noch nie benutzt. "Leider hat der Verkäufer keine Rechnung mehr". Eine Seriennummer vom Gerät schickt er mir auch nicht.
Verwunderlicherweise verkauft er nur iPod nanos, bzw. unglaubliche Mengen von den Dingern.
Hat aber 100% positive Bewertung.
Also - kaufen oder nicht ?
gibt es eine Datenbank gestohlener iPods, so wie von Books ?

wie ist das mit der Garantie ? bekomme ich die, wenn ich das Gerät bei Apple registriere, auch ohne Rechnung ?
 

Berk

Süsser Pfaffenapfel
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wenn du ihn schon ersteigert hast, hast du ihn doch gekauft, oder?
 

risiko90

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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habe bei Ebay einen iPod nano, 4 GB ersteigert.
Für 160 Euro. Er ist neu, OVP und noch nie benutzt. "Leider hat der Verkäufer keine Rechnung mehr". Eine Seriennummer vom Gerät schickt er mir auch nicht.
Verwunderlicherweise verkauft er nur iPod nanos, bzw. unglaubliche Mengen von den Dingern.
Hat aber 100% positive Bewertung.
Also - kaufen oder nicht ?
gibt es eine Datenbank gestohlener iPods, so wie von Books ?

wie ist das mit der Garantie ? bekomme ich die, wenn ich das Gerät bei Apple registriere, auch ohne Rechnung ?

Na wenn er ganz viel davon hat, konnte er vieleicht von einem Grossmengenrabatt profitieren und gibt ihn euch jetzt weiter. Da hat er natürlich nur eine Rechnung für alle iPods.

Garantie läuft mit der Seriennummer, welche auf dem iPod auf der Rückseite eingraviert ist.

Liebe Grüsse risiko90
 

Spax

Gast
Meines Wissens nach kann aber der alte Besitzer, also der bestohlene, nicht von der Dritten Person, also dem Käufer, das Gestohlenen Gut heraus verlangen, falls die Dritte Person nicht wusste dass das Gut gestohlen war.

Grüße
 

arris

Celler Dickstiel
Registriert
21.02.06
Beiträge
805
Falsch.

Eine Sache geht nur dann in das Eigentum des gutgläubigen Käufers über, wenn der Verkäufer unter Zustimmung des Eigentümers in den Besitz der Sache gekommen ist.

Sprich: Man leiht sich etwas von einem Freund und verkauft es dann an einen gutgläubigen Dritten. Dann hat dieser das Eigentumsrecht und der ursprüngliche Eigentümer das Recht auf Schadenersatz gegenüber dem Ausleiher, nicht aber gegenüber dem gutgläubigen Käufer.

Ist eine Sache gestohlen, so muss sie vom gutgläubigen Käufer herausgegeben werden. Dieser hat dann ein Recht auf Schadenersatz gegenüber dem Verkäufer.

Gruß
/arris
 
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