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Mac formatieren ohne erneute Anmeldung meiner ID

Ganz schüchtern gefragt: Waren diese Lion-Sticks nicht nur für Besitzer von den neuen MacBookAir gedacht, da diese die graue Install. DVD vermissten, die sie nicht geliefert bekamen, weil das Air kein Laufwerk mehr hat?
Jetzt werden keine Sticks mehr verteilt, weil keines der neuen Mac Books noch ein Laufwerk hat und die User sich an die Recovery Partition oder die Internet Disc gewöhnen sollen.
Oder irre ich mich?
Salome
 
Moin!

Ganz schüchtern gefragt: Waren diese Lion-Sticks nicht nur für Besitzer von den neuen MacBookAir gedacht, da diese die graue Install. DVD vermissten, die sie nicht geliefert bekamen, weil das Air kein Laufwerk mehr hat?
Jetzt werden keine Sticks mehr verteilt, weil keines der neuen Mac Books noch ein Laufwerk hat und die User sich an die Recovery Partition oder die Internet Disc gewöhnen sollen.
Oder irre ich mich?
Salome

Die Sticks konnten grundsätzlich von jedem gekauft werden, soweit ich das in Erinnerung habe. Wobei das ja auch noch mal getrennt von der Frage zu beantworten ist, ob du dann, also mit Erwerb einer eventuell auf dem spezifischen System gar nicht lauffähigen OS-Version, eine gültige Lizenz hast, die sich für ein Upgrade eignet. Heißt: Wenn die Vorraussetzung einfach nur das Vorhandensein einer bestehenden Lizenz ist, ist diese auch erfüllt, wenn die vorliegende Lizenz jener Software auf dem konkreten System nicht ermöglicht.

Ob es die Sticks heute noch zu kaufen gibt: Keine Ahnung. Eventuell noch im Direktbezug bei Apple. Betrifft mich nicht, daher habe ich mich da nie intensiv damit auseinander gesetzt.
 
Bei einem Windows-PC würde ich dies verneinen
Auch der kommt grundsätzlich mit irgendeiner beigepackten bzw vorinstallierten Systemsoftware daher, das ist so selbstverständlich wie der Dotter im Ei.
Wird das Fehlen der selbigen nicht unmissverständlich erwähnt, kann das durchaus als ein zu beanstandender Mangel betrachtet werden, je nach der individuellen Art des Angebots, der Mondphase und der Anzahl der restlichen Haupthaare auf einem dazu befragten Richterschädel.

Dass die Begrifflichkeit des Erschöpfungsgrundsatzes vor allem aus dem UrhG kommt, bedeutet nicht, dass die Anwendbarkeit nicht bein analog gelagerten Fällen ebenso gegeben ist.
Ein Upgrade ist ein Upgrade ist ein Upgrade.
Du kannst selbiges nicht als eine gültige Lizenz ausgeben bei einem Verkauf, wenn die qualifizierende Lizenz dazu fehlt. Das zu debattieren ist lächerlich.

damit sich nicht darauf versteift wird, dass es nur mit einem bzw. dem ursprünglich beiliegenden SL möglich ist eine ordnungsgemäße Lizenz zu besitzen.
Ein als Vollversion (nur auf USB Medium) gekauftes oder ein mitgeliefertes Lion tun es als eine qualifizierende Lizenz natürlich auch.
Aber auch diese müssen eben nicht nur vorhanden sein, sondern auch vollständig weitergegeben werden. Ohne so etwas darf *kein* OS aus dem AppStore verwendet werden, nicht vom Verkäufer und natürlich erst recht nicht vom Käufer, auch dann nicht wenn es im AppStore kostenlos abgegeben wird. Alle dort vertriebenen OS-Versionen sind immer nur ein Upgrade, ohne Ausnahme.

Nachtrag:
Eine Lion Vollversion auf USB gab es einst für jedermann - zum deutlich höheren Preis von 79 Euro.
Der Vertrieb wurde eingestellt.
Wer heute noch eine Vollversion eines älteren OS benötigt, hat die Wahl:
- SnowLeopard auf DVD - 18 Euro + 5 Euro Versand
- SnowLeopard Server auf DVD - 18 Euro + 5 Euro Versand, nur telefonisch im Store bestellbar
Erhältlich sind bei Bedarf auch noch Lion oder MountainLion, beide ebenfalls für 18 Euro, allerdings als AppStore Download nach den dort gültigen Bedingungen - als Upgrade zu SL, kein Weiterverkauf also.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du brauchst nicht dauernd zu wiederholen, worauf du antwortet. Ein kleines Ankerwörtchen oder @Username genügt, wir kennen uns dann schon aus. Diese Wiederholungen erschweren das Lesen eines Threads ungemein.

Salome


Edit. Da hat der Rastafari dazwischen gefunkt, ich habe SomeUser gemeint.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anmerkung zu Lion. Lion wurde grundsätzlich ohne DVD oder Stick ausgeliefert. Das hat nichts mit MBA und Laufwerk zu tun, sondern, weil man es übers Netz neu installieren konnte. Die Sticks bot Appl später zusätzlich füe ein gewisse Zeit an.
 
Moin!

Auch der kommt grundsätzlich mit irgendeiner beigepackten bzw vorinstallierten Systemsoftware daher, das ist so selbstverständlich wie der Dotter im Ei.
Öhm, nein. Es gibt nicht nur genügend Komplettsysteme, die ohne OS verkauft werden, als aber insbesondere im PC-Bereich auch einen nicht unerheblichen Teil von "Custom PCs", die ohne OS verkauft werden. Am Ende des Tages mag der Anteil von verkauften Systemen mit OS zwar immernoch 70-80% betragen, aber damit hast du schon ein massives Problem eben jene These stichfest in den Raum zu stellen. Ob du das hingegen für "selbstverständlich" erachtetest, spielt bei der objektiven Fragestellung keine Rolle.

Wird das Fehlen der selbigen nicht unmissverständlich erwähnt, kann das durchaus als ein zu beanstandender Mangel betrachtet werden, je nach der individuellen Art des Angebots, ...
Genau: Kann. Exakt das war oben meine Aussage.

Ein Upgrade ist ein Upgrade ist ein Upgrade.
Du kannst selbiges nicht als eine gültige Lizenz ausgeben bei einem Verkauf, wenn die qualifizierende Lizenz dazu fehlt. Das zu debattieren ist lächerlich.
Lies bitte was ich geschrieben habe und antworte nicht auf das was du hineininterpretierst. Das was ich geschrieben habe, hat nämlich mit deiner Antwort nichts zu tun.

Ohne so etwas darf *kein* OS aus dem AppStore verwendet werden, nicht vom Verkäufer und natürlich erst recht nicht vom Käufer, auch dann nicht wenn es im AppStore kostenlos abgegeben wird. Alle dort vertriebenen OS-Versionen sind immer nur ein Upgrade, ohne Ausnahme.

Auch an dieser Stelle: Du schreibst lang zu etwas, was ich nicht anders oder überhaupt geschrieben habe. Genausogut könnten wir uns über Rosenzucht unterhalten. Mag vielleicht dann sogar richtig sein, hätte aber weder was mit dem bisher Geschriebenen, noch etwas mit dem Thema direkt zu tun.

Übrigens: Bevor es hier noch lange unqualifiziert weitergeht möchte ich dich bitten, die weiteren Beiträge einfach zu begründen. Und zwar nicht mit deiner persönlichen Meinung, sondern mit den rechtlichten Grundlagen, i.S.d. entsprechenden Rechtsnormen, Urteilen von Obergerichten oder Fundstellen in den einschlägigen Kommentaren. Ich habe dies für meinen Teil zum Teil oben getan, könnte auch noch weiter in die Tiefe gehen, aber das bringt nichts, wenn von der anderen Seite ausschließlich eine Argumentation aufgrund von "ich finde" und Behauptungen stattfindet, jedoch ohne Qualifizierung der "Argumente".