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Mac formatieren ohne erneute Anmeldung meiner ID

santazero

Alkmene
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Hallo,

ich möchte meinen imac verkaufen und ihn dafür vorher platt machen damit alle daten vom Gerät sind.

Ich habe ihn damals mit SL gekauft, aber keine CD mehr dafür.
Am liebsten würde ich den MAC, der aktuell mit mavericks läuft, so platt machen dass alle Daten runter sind und wenn man neu hochfährt, irgendwie die Option bekommt mavericks oder was auch immer zu installieren. Ist das ohne USB Stick / CD etc möglich?

Das Gerät wird über wirkaufens.de verkauft. Die müssen also die Möglichkeit haben zu checken ob die Kiste funktionsfähig ist.

Wie gehe ich da am besten vor? Kann ich übers Dienstprogramm die HDD einfach löschen bevor der Mac richtig hochfährt?
Bin für jede Hilfe dankbar.

Gruß, Santazero
 
@santazero: Wenn dei Mac mir SL ausgeliefert wurde solltes du deinen Mac wieder in den Zustand versetzen. Zudem sollten den Käufer auch die CD's mitgegeben werden. Wie du das machst steht hier
bei Applesupport




 
wenn ich die SL CD noch hätte würde ich es tun. Ich habe sämtliche Unterlagen, Zubehör, Kartons usw vom iMac aber die SL CD muss irgendwie abhanden gekommen sein.
 
Das müsste ich dann ja erneut kaufen. Darauf habe ich wenig Lust. Kann ich den Mac nicht auch mit mavericks abgeben? das ist ja for free. SL nutzt doch eh keiner mehr oder?

Gibts sowas wie ne Recovery Partition aufm Mac die man zur Not nutzen kann ohne CD oderso?
 
Wo genau läge denn das Problem einen Mavericks USB Stick einzurichten und damit ein jungfräuliches OSX auf eine frisch formatierte Platte zu installieren ?
Also weil du so darauf beharrst "Ohne CD/USB Stick" ?

Technisch ist das doch gar kein Problem. Mavericks aus dem Store laden. USB Boot Stick erstellen. Von dort booten, Platte löschen, 10.9 Installieren. Mac jungfräulich verkaufen.
 
1. Gehört SL ja zum ursprünglichen Teil dazu
2. Brauche ich dafür einen USB Stick mit 8GB oder mehr und das habe ich nicht. Hab nur 4 GB Teile und halt ne externe Festplatte. Gehts davon auch?
 
Hm, es mangelt also an 5-10 Euro für nen USB Stick den man an jeder Supermarkt Kasse bekommen kann ...?
Das sollte ja kein so unlösbares Problem darstellen ^^

Externe Festplatte würde über Umwege auch gehen, aber da ist die USB Variante glaub ich schneller.
 
Ja der USB-Stick solte mind. 8 GB betragen.
 
Wenn ein Gerät mit einem bestimmten System ausgeliefert worden ist, dann ist es vorgeschrieben, dieses auch damit zu verkaufen.
Alles andere verstößt gegen die Lizenzbestimmungen und sollte hier nicht diskutiert werden.
Daher kann der angemessen Rat nur sein: Kaufe im Apple Store Snow Leopard, um 18 € installiere das System und erstelle von dem Image einen Stick oder eine DVD, den du dann mit dem Rechner mit verkaufst. Den Preis kannst du ja aufschlagen.
Punktum.
Salome
 
Moin!

Wenn ein Gerät mit einem bestimmten System ausgeliefert worden ist, dann ist es vorgeschrieben, dieses auch damit zu verkaufen.
Alles andere verstößt gegen die Lizenzbestimmungen und sollte hier nicht diskutiert werden.

Und an der Stelle muss der Jurist mal wieder einspringen: Es ist - in dieser Hinsicht - vollkommen egal, ob so etwas in den Lizenzbedingungen steht, da es schlicht und ergreifend unwirksam ist. Als Ausfluss des Erschöpfungsgrundsatzes, kann Apple dem nicht-gewerblichen Käufer seiner Produkte im Rahmen von Lizenzbestimmungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aufgeben, dass diese künftig nur gemeinsam veräußert werden dürfen.

Vgl. dazu auch die wirklich ausgiebige Rechtsprechung und Kommentierung, soweit Interesse daran besteht.

Und als ergänzende Information zu solchen Dingen: Zunächst einmal kann Apple (MS, Adobe, ...) ohnehin in die AGB bzw. Lizenzvereinbarungen schreiben, was sie wollen. Auch, dass du das Programm nur nackig bei Vollmond benutzen darfst oder jedes Mal bei vor der Nutzung Katzenblut trinken musst. Eine vollkommen andere Frage ist bei solchen Bedingungen immer die Frage, ob sie auch rechtlich am Ende durchsetzbar sind. Dagegen können allgemeine oder spezielle rechtliche Regelungen oder auch individuelle Vereinbarungen sprechen; also z.B. Sittenwidrigkeit, individuelle Verträge o.ä.. Im vorgenannten Fall, hat sich beispielsweise die Rechtsprechung ausgiebig damit beschäftigt. Grundsätzlich ähnlich war z.B. in den 80er/90er Jahren im PC-Bereich die Fragestellung, ob ein "Garantiesiegel" auf einem Gehäuse dem Verbraucher untersagen konnte, das Gehäuse zu öffnen, bzw. durch Siegelbruch unmittelbar mögliche Gewährleistungsansprüche zu verlieren. Auch der Drops war aber recht eindeutig zu Gunsten der Verbraucher gelutscht. Man sollte sich also regelmäßig mal die Bedingungen durchlesen, die man so abnickt, aber nur weil man sie abnickt, sind sie nun mal nicht zwangsläufig bindend.

Und wenn wir gerade beim Abnicken solcher Vereinbarungen sind: Man kann auch direkt die Frage stellen, ob - sowohl im hier gegebenen Fall, als aber auch im Allgemeinen - die entsprechenden AGB bzw. Lizenzbedingungen überhaupt wirksam als Vertragsbestandteil vereinbart wurden. Durch das Abklicken während der Installation werden sie es z.B. schon mal nicht...
 
Na gut, ich besorge trotzdem Katzenblut, falls das irgendwo gefordert wird.
Und der TS kann bei einem Freund Mavericks laden und dann auf der formatierten Festplatte sogar übers Netz installieren. Oder sonst tun, was er will.
Warum er dann überhaupt fragt und nicht einfach einen Mac mit leerer Festplatte verkauft, wenn eh alles wurscht ist?
Salome
 
Ich habe zur Zeit ein ähnliches Problem.

MacBook Pro mit 10.7 gekauft (ohne CD oder Stick ausgeliefert), jeweils auf 10.8 (kostenpflichtig) und 10.9 (kostenlos) ein Upgrade gemacht. Im AppStore wird nur Mavericks als gekauftes Betriebssystem angezeigt. Wenn ich jedoch damit ein Stick zum Booten erstelle, dann wird meine Apple-ID mit eingefügt. Ich komme wohl nicht drum rum das OS nochmal zu kaufen.

Nachtrag:

Nachdem ich meine Augen nochmal aufgemacht habe: ich kann 10.8 doch im Store laden... Auf ein neues ;D

Nachtrag 2:

Es klappte hervorragend... Hätte ich einfach mal genauer hingeschaut! :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
10.7 wurde aich ohne CD ausgeliefert. War Lion. ML hast du dann gekauft ind ist an deine AppleID gebunden.
 
Moin!

Warum er dann überhaupt fragt und nicht einfach einen Mac mit leerer Festplatte verkauft, wenn eh alles wurscht ist?
Salome

U.a. wohl, weil der Käufer bzw. die Plattform ein OS zum Test voraussetzt (steht in einem der obigen Beiträge). Eventuell aber auch, aus Gründen der Verkaufspreises. Den meisten wäre wohl ein System, das (wenn wie damals mit externem Installationsmedium ausgeliefert) sich nicht einfach schnell und problemlos neu aufsetzen lässt, weniger Geld wert. Und sich ein Image zu ziehen, einen bootbaren USB-Stick zu erstellen etc. ist für viele Leute eben nicht "schnell und problemlos".

Für mich wäre es z.B. beim Kauf ebenfalls ein Grund weniger zu zahlen - schon, weil es eigentlich Teil des Auslieferungpaketes von Apple ist.
 
Das Gerät darf nur ...
- zusammen mit dem einst ab Werk mitgelieferten OS, oder
- mit einem anderen als Vollversion erworbenen OS
(SnowLeopard aus dem Store auf DVD, oder ein Fremd-OS wie zB ein Windows 7 oder Linux), oder
- gänzlich ohne jedes OS
... verkauft werden. Eine Weitergabe von im AppStore erworbener Software jeder Art ist ausgeschlossen.
Hierbei handelt es sich nämlich um Upgrades, die ohne eine vorhandene SL DVD gar nicht korrekt lizenziert sind. Wer den Besitz einer gültigen SL Lizenz nicht nachweisen kann, der kann auch kein Lion, MountainLion oder Mavericks legal besitzen - und darf demzufolge dieses auch nicht weitergeben.
Irgendwelche Fragen um den "Erschöpfungsgrundsatz" des UrhG stellen sich hier überhaupt nicht.
 
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Moin!

Das Gerät darf nur ...
- zusammen mit dem einst ab Werk mitgelieferten OS, oder
- mit einem anderen als Vollversion erworbenen OS
(SnowLeopard aus dem Store auf DVD, oder ein Fremd-OS wie zB ein Windows 7 oder Linux), oder
- gänzlich ohne jedes OS
... verkauft werden. Eine Weitergabe von im AppStore erworbener Software jeder Art ist ausgeschlossen.
Hierbei handelt es sich nämlich um Upgrades, die ohne eine vorhandene SL DVD gar nicht korrekt lizenziert sind. Wer den Besitz einer gültigen SL Lizenz nicht nachweisen kann, der kann auch kein Lion, MountainLion oder Mavericks legal besitzen - und darf demzufolge dieses auch nicht weitergeben.
Irgendwelche Fragen um den "Erschöpfungsgrundsatz" des UrhG stellen sich hier überhaupt nicht.

Du vermischt hier gerade zwei Dinge miteinander, die exakt gar nicht miteinander zu tun haben. Das eine ist die Frage, ob ein aktuelles Mac OS ohne den konkreten Nachweis einer bestehenden, gültigen Lizenz(vereinbarung) in Form eines Upgrades erworben werden kann.
Das andere ist die Frage, ob ein Gerät ohne Lizenz veräußert werden darf. Zu dem Punkt - im Gegensatz zur ersten Fragestellung - habe ich oben etwas geschrieben und auch wenn es dir nicht passt und du drei Mal kräftig mit dem Fuß auf den Boden stampfst, ändert das nichts an dem oben Geschriebenen. Solltest du mehr wissen, dann weißt du mehr als die zuständigen deutschen Obergerichte - aber das ist Foren ja mittlerweile normal. Schon dem Grunde nach handelt es sich hier um eine ganz klassische Frage des Erschöpfungsgrundsatzes.

Überdies ist zu ergänzen, dass Apple - zumindest bis Lion, wie es aktuell aussieht, weiß ich gerade nicht - auch USB-Sticks mit Lion verkauft hat, womit man natürlich auch ohne SL wieder im Besitz einer gültigen Lizenz war. Bei den aktuellen Geräten dürfte sich das Problem durch die "Recovery/Online-Installations"-Partition ohnehin erledigt haben.
 
ob ein Gerät ohne Lizenz veräußert werden darf.
Klar darfst du das - hatte ich doch geschrieben.
Du wirst nur den Käufer darauf ausdrücklich hinweisen müssen, weil er damit nicht rechnen muss und sonst evtl Nachforderungen geltend machen kann.

Schon dem Grunde nach handelt es sich hier um eine ganz klassische Frage des Erschöpfungsgrundsatzes.
Ganz und gar nicht. Dass du nur Lizenzen weitergeben kannst, deren rechtmässiger Inhaber du bist, wird davon überhaupt nicht berührt.

dass Apple ... auch USB-Sticks mit Lion verkauft hat, womit man natürlich auch ohne SL wieder im Besitz einer gültigen Lizenz war.
Korrekt. Auch das war eine gültige Vollversion - aber nur inklusive des originalen Datenträgers.
 
Moin!

Du wirst nur den Käufer darauf ausdrücklich hinweisen müssen, weil er damit nicht rechnen muss und sonst evtl Nachforderungen geltend machen kann.

An der Stelle ließe sich hervorragend streiten. Am ehesten ließe sich nämlich darauf abstellen, ob ein Käufer gewöhnlich damit rechnen kann, dass beim erworbenen Gegenstand dieser Teil üblicherweise Teil der Verkaufsobjektes ist. Bei einem Windows-PC würde ich dies verneinen, bei einem Mac hingegen tendenziell bejahen. Vielleicht mal ein interessanter Fall für eine Übungsklausur meiner Studenten.

Ganz und gar nicht. Dass du nur Lizenzen weitergeben kannst, deren rechtmässiger Inhaber du bist, wird davon überhaupt nicht berührt.

Vielleicht solltest du noch mal nachlesen, worum es hier geht. Dass die Begrifflichkeit des Erschöpfungsgrundsatzes vor allem aus dem UrhG kommt, bedeutet nicht, dass die Anwendbarkeit nicht bein analog gelagerten Fällen ebenso gegeben ist. Oder ganz anders an das Thema herangegangen:
Ich müsste gerade mal nachschauen, wo Apple dei Regelung eigentlich erwähnt. Taucht sie im Rahmen der Lizenzbestimmungen von von (z.B.) Snow Leopard auf, sind wir hier eben sogar im ganz klassischen Erschöpfungsgrundsatz des UrhG, wie er auch schon lang und breit ausgeurteilt ist. Kurzfassung: Keine Einschränkung der Veräußerungsmöglichkeiten der Software (was im Umkehrschluss natürlich die gleiche Wirkung für die Hardware hat). So auch der I. Zivilsenat des BGH, 6.7.2000, Az. I ZR 244/97.
Schreibt sich Apple den Schmuh in die AGB und stellt auf die Hardware ab, sind wir entweder in der analogen Anwendung, in der Fragestellung einer Umgehungshandlung oder in der üblichen Prüfung von AGB nach §§ 305 ff. BGB - wie die im Rahmen der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung in Deutschland ausgeht, ist aber wohl klar.

Korrekt. Auch das war eine gültige Vollversion - aber nur inklusive des originalen Datenträgers.
An der Stelle wollte ich nur die Reduzierung auf SL oben etwas klarer stellen, damit sich nicht darauf versteift wird, dass es nur mit einem bzw. dem ursprünglich beiliegenden SL möglich ist eine ordnungsgemäße Lizenz zu besitzen.