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Rückgaberecht: "Was für Pullover gilt, muss für Apps rechtens sein"

Daniel Hüfner

Martini
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Das hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fordert die Einführung eines digitalen Rückgaberechts. In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung prangert das Ministerium die aus Nutzersicht bisher unzureichenden Widerrufsrechte an und plädiert für neue Regelungen, die vor allem Entwickler in die Pflicht nehmen könnten.[PRBREAK][/PRBREAK]

„Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe. Ob sie mir gefällt oder nicht." Mit diesen Worten pocht die hessische Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich auf eine Ausweitung der Rückgaberechte auf digitale Güter. Lädt ein Nutzer über ein Smartphone eine App herunter, verfalle das Widerrufsrecht in der Regel oft unmittelbar mit dem Download, erklärt Puttrich.

itunes_app_store_icon_field_640_large_verge_medium_landscape.jpg Tatsächlich besteht für Apple-Nutzer bislang keine Möglichkeit, den Kauf einer App ohne weiteres zu widerrufen. Zwar zeigt sich Apple hin und wieder kulant und gestattet in Ausnahmefällen den zuvor gezahlten Preis. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht, immerhin schließt der US-Konzern die Möglichkeit der Reklamation in den AGB des iTunes Store explizit aus. Android-Nutzer hingegen können ihre Einkäufe standardmäßig binnen 15 Minuten nach dem Kauf widerrufen und erhalten so ihr Geld umgehend zurück.

Vermutlich ist gerade dies der Grund dafür, warum das Ministerium jetzt auf Änderungen setzt. Konkret sieht man hierzu einen "Ausgleich" vor, der die App-Anbieter dazu verpflichtet, den Verbrauchern eine "Demoversion" der Software bereitzustellen. Bisher geschieht das im App Store allenfalls auf freiwilliger Basis, wenn Entwickler neben einer kostenpflichtigen noch zusätzlich eine "Lite"-Version der App mit abgespeckten Funktionen anbieten.

Ob der derlei Forderungen jedoch schon bald umgesetzt werden, ist fraglich. Erstens dürfte Apple seine Entwickler wohl nicht mit zusätzlichen Restriktionen konfrontieren wollen. Zweitens bedarf die verbraucherrechtliche Umsetzung der Forderung der Zustimmung des Bundes, der angesichts des laufenden Wahljahres sehr viel wichtigere Themen auf der Agenda stehen haben dürfte.
 
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Michael Reimann

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Was die Ministerin bei ihrem Getöse leider übersieht ist die Tatsache, dass es schon seit Jahren von vielen Programmen Testversionen gibt. (Auch im App Store)

Die meisten Apps werden doch nur 1-2 mal genutzt und dann nie wieder.

Wenn es ein Rückgaberecht gäbe, würden die Nutzer die App laden, die Funktion kurz nutzen und dann zurückgeben. Die Folge wäre ein einbrechender Markt für die kleinen Helfer.

Die Preise für Apps auf Smartphones sind doch in der Regel eh schon sehr niedrig (im Gegensatz zu denen für einen Pullover). Der Aufwand ein gutes Spiel, oder eine hochwertige mobile Anwendung zu entwickeln ist aber enorm.

Ein Rückgaberecht könnte - meiner Meinung nach - nur für unbenutzte Apps gelten. Wenn man sich also versehentlich eine App geladen und diese noch nie gestartet hat. Dann sollte es möglich sein, den Kauf rückgängig zu machen.
 

*apple_fan*

Johannes Böttner
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Es muss aber auch die möglichkeit geben, das man Apps wieder verkaufen kann wenn man diese nicht mehr nutzt!

@ Michael aber ich finde auch Apps die man nicht mehr nutzt, müsste man verkaufen können. Man verkauft ja nun auch z.b andere gebrauchte Sachen warum dann nicht auch Apps?!?

Dann darf man halt den Apps nur einer IP Zugriff erstatten und wenn man diese Verkauft, sperrt Apple dem Zugriff von der App auf diese IP. Muss doch möglich sein.

Früher hatte man DvD's mit Spielesoftware drauf und Leute haben diese weiter verkauft und sind die Firmen pleite gegangen NEIN!
Also warum gibt es nicht die möglichkeit Apps wieder zu Verkaufen! Dann müssen sich die Entwickler halt was anderes einfallen lassen damit diese noch was verdienen wollen!
 
Zuletzt bearbeitet:

Exolio

Tydemans Early Worcester
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Wenn es ein Rückgaberecht gäbe, würden die Nutzer die App laden, die Funktion kurz nutzen und dann zurückgeben. Die Folge wäre ein einbrechender Markt für die kleinen Helfer.

Komisch, bei Google bricht auch nix ein obwohl den Usern ein Rückgaberecht geboten wird. Zwar nur, glaube ich, 30 min aber das reicht doch schon um die FUnktion zu nutzen.
 

Michael Reimann

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Komisch, bei Google bricht auch nix ein obwohl den Usern ein Rückgaberecht geboten wird. Zwar nur, glaube ich, 30 min aber das reicht doch schon um die FUnktion zu nutzen.

Ähm, woher willst Du das wissen?

Das es die großen Game-Studios möglicherweise verkraften können, wenn man nach 15 Minuten "Angry Birds" wieder löscht ist schon klar. Aber oftmals sind es ja die kleinen "Ein Personen" Entwickler-Firmen, die viel Zeit und Geld investieren, um eine tolle App zu veröffentlichen und die wären sicher betroffen.
 

konn_y

Angelner Borsdorfer
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@Michael:

Da kann man nun aber auch fragen: Woher willst du das wissen?

Ich persönlich lade mir Bezahl-Apps oftmals nicht, weil ich befürchte, dass es doch nicht das ist, was ich haben möchte und dann dumm da stehe. Bei mir würde man mit diesem System sicher die Anzahl der Käufe steigern. Und wer sagt, dass das bei anderen nicht genauso sein kann? Demoversionen sind da doch auch nicht ernsthaft besser. Sie sind in meinen Augen sogar nervig, da es den AppStore unübersichtlicher macht.

Aus diesem Grund gehe ich auch eher in Richtung der Behauptung, dass dies nicht für einen Einbruch der Anzahl von Käufen sorgen würde, diese hingegen möglicherweise sogar steigern könnte (wie eben bei mir).

Ob dies für die Entwickler nachteilig oder vorteilig wäre, kann man nur durch ausprobieren herausfinden. So lange aber ist beides eine Behauptung und man kann nicht sagen, dass einer wohl richtiger liegt.
 

RebelSoldier

Welscher Taubenapfel
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Dann darf man halt den Apps nur einer IP Zugriff erstatten und wenn man diese Verkauft, sperrt Apple dem Zugriff von der App auf diese IP. Muss doch möglich sein.

Wie soll das denn funktionieren? 99% aller Internetnutzer in D bekommen alle 24h eine neue IP-Adresse zugeteilt. Und bei Smartphones glaub ich sogar beim Wechsel der Funkzelle (aber das ist jetzt gefährliches Halbwissen, meine aber sowas mal gelesen zu haben).


Ontopic:
Grundsätzlich finde ich den Vorschlag (bzw. generell für Software im Allgemeinen) durchaus eine gute Sache. Die Entwickler können - und das machen sie ja auch heute schon - dabei auf Demoversionen setzen die eine Basisfunktionalität beinhalten. Per InApp-Kauf schaltet man das Programm dann um zusätzliche Funktionen frei bzw. zu einer Vollversion.
 

Nucro

Kaiser Wilhelm
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Sehe das auch wie die meisten hier. Fände ein Rückgaberecht aus Entwicklersicht sehr unattraktiv. Und dabei geht es nicht darum, dass ich die Qualität meiner Apps anzweifle, viele würden die Apps die halbe Stunde nutzen (besonders bei Spielen...) und dann wieder zurückgeben.
Ich finde die bisherigen Möglichkeiten schon ausreichend. Nutzerbewertungen, Screenshots und die Beschreibung. Meist gibt es eine Website mit weitergehenden Informationen und sogar eventuell ein Video. Zudem gibt es oft Lite Version von kostenpflichtigen Apps.

Und der Vergleich mit dem Pullover passt nicht wirklich, denn den Pullover kauft man aber von Apps kauft man nur eine Nutzungslizenz und nicht die Software selbst. Das ist genauso wie mit irgendwelchen Musikeffekten. Die kauft man auch und kann diese für alles nutzen, auch kommerziell verwenden, aber weiterverkaufen kann man diese auch nicht.

Edit: optional wäre ein Rückgaberecht klasse! Wenn der Entwickler entscheiden kann. Dadurch können Entwickler von Nutzapps wie zB einen Wecker mit einem Rückgaberecht ausstatten, hingegen ein kleines 0,89 Spiel dann nicht damit ausstatten.
 

Michael Reimann

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@Michael:

Da kann man nun aber auch fragen: Woher willst du das wissen?

Ich persönlich lade mir Bezahl-Apps oftmals nicht, weil ich befürchte, dass es doch nicht das ist, was ich haben möchte und dann dumm da stehe. Bei mir würde man mit diesem System sicher die Anzahl der Käufe steigern. Und wer sagt, dass das bei anderen nicht genauso sein kann? Demoversionen sind da doch auch nicht ernsthaft besser. Sie sind in meinen Augen sogar nervig, da es den AppStore unübersichtlicher macht.

Das stimmt, ich behaupte aber nicht, ich gebe nur zu bedenken. Also es könne so kommen. Es könnte aber auch anders sein.

Ich muss aber sagen, dass ich das Prinzip der Test-Apps sehr gut finde. Als Beispiel möchte ich den Mac-App-Store erwähnen. Oftmals habe ich durch den direkten Link zur Homepage des jeweiligen Herstellers eine kostenlose Testversion laden können. Einige davon waren zeitlich, andere in ihrer Funktion beschränkt. Somit bekomme ich einen Eindruck der App und kann dann entscheiden, ob ich kaufe oder nicht.

Eine qualitative Aussage, welches System besser ist, kann man sicher erst nach der Einführung treffen. Bei normaler Software (auf CD oder DVD) hat man bisher auch nur dann ein Umtauschrecht, solange man sie nicht geöffnet hat. Das ist natürlich völlig unsinnig, weil man ja nichts testen kann.

Ich wäre für eine generelle Testphase für Software und dann die Freischaltung für die weitere Nutzung durch den Kauf. Damit kann sicher jeder leben.
 

Guy.brush

Weißer Winterkalvill
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Es muss aber auch die möglichkeit geben, das man Apps wieder verkaufen kann wenn man diese nicht mehr nutzt!

@ Michael aber ich finde auch Apps die man nicht mehr nutzt, müsste man verkaufen können. Man verkauft ja nun auch z.b andere gebrauchte Sachen warum dann nicht auch Apps?!?
Das funktioniert schon mal nicht, da es bei Software, gerade ohne physikalischen Datenträger, keinen "gebrauchten" Zustand gibt.

Zudem hast du wirklich die Möglichkeit dich ausführlich über die App im Vorfeld zu informieren und die Reviews zu lesen, vielleicht sogar ne Testversion zu nutzen... Die Preise sind auch mehr als ok, Rabattaktionen gibt es genug und du kannst die App jederzeit wieder kostenlos laden und hast lebenslang kostenlose Updates (solange die App nicht umbenannt wird). Irgendwann hört das Entgegenkommen eben auch auf… ;)

Dann darf man halt den Apps nur einer IP Zugriff erstatten und wenn man diese Verkauft, sperrt Apple dem Zugriff von der App auf diese IP. Muss doch möglich sein.
Und du glaubst wirklich, dass sowas funktioniert?

Früher hatte man DvD's mit Spielesoftware drauf und Leute haben diese weiter verkauft und sind die Firmen pleite gegangen NEIN!
Also warum gibt es nicht die möglichkeit Apps wieder zu Verkaufen! Dann müssen sich die Entwickler halt was anderes einfallen lassen damit diese noch was verdienen wollen!
Früher war alles besser… ;)
 

SeptimusFlyte

Kaiserapfel
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Für Apps, von denen es nicht auch eine Gratisversion zum testen gibt, muss es unbedingt die Möglichkeit zur Rückgabe geben!
Auch weil die Beschreibung der Apps oft mangelhaft ist und es kaum ein Anbieter für nötig hält zu schreiben, in welcher Sprachversion der betreffende App ist!
Auch bei sehr teuren Apps, wie z.b. Navigon, wäre das Verbraucherfreundlicher und da gab es schon viele Beschwerden...

Keine Ahnung warum hier bestimmte Leute damit ein Problem haben, wo es doch selbst bei Google und MS selbstverständlich ist...
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Japp sehe ich auch so, entweder vernünftige Testmöglichkeit oder Rückgaberecht sollte eigentlich schon sein. Von mir aus darf sich das auch der Entwickler aussuchen, aber keines von beidem ist ungünstig für den Kunden... Wobei ich diese Lite Versionen auch nicht immer ideal finde. Wie soll ich etwas testen wenn die interessante Funktion in der Lite Version fehlt...
 

MaxTrax

Himbeerapfel von Holowaus
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Ich denke die Qualität der Apps würde durch ein Rückgaberecht deutlich steigen. Denn sind wir mal ehrlich, 80% der angebotenen App's sind eh für den A....
 

Pechente

Spartan
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Es gibt doch schon nahezu seit Bestehen des AppStores ein Rückgaberecht, nur irgendwie kennt das niemand. In der Liste der Einkäufe kann man eine App zurückgeben, wenn man einen kurzen Grund angibt und bekommt den Kaufpreis innerhalb kürzester Zeit zurückerstattet.
 

Guy.brush

Weißer Winterkalvill
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Ich hab diese Funktion noch nie gesehen, wie genau kommt man dort hin? Funktioniert das vielleicht nur mit kürzlich erworbenen Apps?
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Es gibt soviel ich weiß kein zurückgeben, es gibt nur "ein Problem melden" woraufhin Apple oft den Kauf rückgängig macht, aber meist mit dem Hinweis, dass es eine einmalige Kulanzsache ist, also alles andere als ein offizielles Rückgaberecht.
 

iDesign

Murer Reinette
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Ich kann die vermeidliche Gefahr, die von einem Rückgaberecht von Applikationen, wie sie hier beispielsweise von Michael publiziert werden, überhaupt nicht nachvollziehen.

Das Einführen einer solchen Funktion würde vor allem für mehr Transparenz und Akzeptanz bei Käufen von Applikationen sorgen. Die Angabe, man könne zum Testen auf Lite Versionen der Hersteller zurückgreifen, ist natürlich nur bedingt korrekt. Nicht selten sind diese Versionen nämlich in ihrem Umfang begrenzt.

Nicht beschränkte Versionen einer Applikation, die tatsächlich zum Testen angeboten werden, würden dann aus dem AppStore verschwinden und somit das Angebot zwar reduzieren aber inhaltlich attraktiver machen.

Jeder von uns hat mind. eine App gekauft, die er nicht benutzt, weil die Umsetzung der Applikation eben nicht dem entsprach, was man sich vorgestellt hatte und die Kundenrezensionen zu undeutlich waren, um dies vorher zu erkennen.

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass die Einführung eines Rückgaberechts bei Applikationen dazu führen würde, dass die Qualität der Apps automatisch erhöht wird und Hersteller, die Applikationen veröffentlichen, nur um damit Geld zu verdienen und nicht um den Nutzern tatsächlich eine hilfreiche App zur Verfügung zu stellen, endlich aus dem AppStore verschwinden oder sich eben auf die Programmierung von tatsächlich sinnvollen Applikationen konzentrieren.

Das das System funktioniert, zeigt Google. Dass sich hier die Qualität der Apps nicht maßgeblich zum Vorteil der Nutzer verbessert hat, liegt meines Erachtens nur daran, dass Google keine umfangreiche Zulassungsprüfung durchführt, wie Apple es macht.
 

Ragnir

Adams Parmäne
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Hmm, also ich kann mich nicht erinnern, dass man z.B. beim lieben Mediamarkt vor Ort Battlefield 3 kaufen, aufreißen und wieder umtauschen kann. Ist das keine "App" oder ist das in Hessen nur noch niemandem aufgefallen? :innocent:
 

Michael Reimann

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Man könnte genau so gut behaupten, dass die meiste App.-Malware immer noch dort zu finden ist, eben wegen der fehlenden Initiativ-Prüfung durch Google. Mit dem Thema hat das wenig zu tun.

Gut ist hingegen, dass man dort innerhalb von 15 Minuten seinen Kauf rückgängig machen kann. Daran sollte sich Apple ein Beispiel nehmen.

Ob die Qualität der Software steigen wird, wenn man immer eine Rückgabe einbauen muss, ist fraglich denn dann könnten sich nur große Software-Firmen leisten, gute Apps zu entwickeln, weil die den nötigen finanziellen Background haben.

Warum fordern wohl viele Online-Händler eine Änderung des Rückgaberechtes bei Online Käufen, weil es die kleinen kaputt macht. Eben weil viele Menschen bestellen und dann zurückgeben.
 

iDesign

Murer Reinette
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Natürlich war die Angabe, dass sich die Qualität der Apps bei Google nicht durch das Rückgabesystem maßgeblich verbessert hat, nur der Vollständigkeit halber in meinem Beitrag, um nämlich genau diese Anmerkung von Mitgliedern vorzugreifen.

Dass sich die Qualität der Applikationen im Gesamtbild jedoch verbessern würde, davon bin ich überzeugt. Dass sich dann nur große Unternehmen die Entwicklung von guten Applikationen leisten kann, halte ich für unrealistisch. Gerade durch ein Rückgaberecht werden auch die kleinen Entwickler sehr darauf bedacht sein, gute Applikationen zu entwickeln, damit diese nicht nur gekauft, sondern auch behalten werden.

Und vielleicht würden die guten Applikationen dann auf Dauer auch die anderen Apps vollständig aus dem AppStore verdrängen. Denn ich brauch keine 300 Wetterapps.

Das Rückgaberecht in Deutschland erachte ich als wichtig und notwendig. Wenn Online-Händler Gefahr laufen, durch das Rückgaberecht derart große Verluste einzufahren, dass sie das Geschäft nicht halten können, dann müssen sie ihre Preise anders kalkulieren. Damit die Kunden trotz höherer Preise immer noch beim kleinen Online-Händler kaufen, sollte der Händler eben gewisse Anreize zum Kauf schaffen.

Das Problem ist und bleibt aber in allen Fällen der Verbraucher, der nach der Mentalität "Geiz ist geil" einkauft.