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App-Piraterie: Apple reagiert auf gecrackte Apps

RedCloud

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Womit Gokoana zweifellos Recht hat!

PS: Auch als Nichtjurist kann man das ergooglen. ;)
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Wenn jemand sich des Diebstahls schuldig macht, ist dessen Definition dieser Handlung einen feuchten Kehricht wert, da das Gesetz eine eindeutige Definition dafür hat.
Welches Gesetz definiert unerlaubtes Kopieren von Musik als Diebstahl? Nur aus Interesse, ich lern da gern dazu.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Ich empfehle die Lektüre des UrhG.

Aber mal ehrlich: Mit ein klein wenig Engagement wäre das auch für Dich herauszufinden gewesen. ;)
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Vielleicht war meine Recherche ja ein wenig übereilt, aber ich konnte im ganzen UrhG kein einziges Mal den Begriff Diebstahl finden?
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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An welcher Stelle hattest Du das Gefühl, ich hätte erwähnt, dass der Begriff "Diebstahl" explizit im UrhG vorkäme?

Ein Richter wird einen Verstoß eben gegen das UrhG allerdings als solchen bezeichnen und ein Anwalt Dir erläutern.

:)
 

smoe

Roter Winterkalvill
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An der Stelle an der ich explizit nach diesem Begriff (der meiner Meinung nach eben nichts mit dem UhrG zu tun hat) fragte und du mir die Lektüre des UhrG empfohlen hast.

Dass Raubkopien nicht legal sind, darüber brauchen wir nicht streiten, meine Frage war aber ob es wirklich dem Gesetz nach als Diebstahl gilt.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Es ging um die Definition des Diebstahls und nicht um die Nennung des Begriffes!

Ich schlage vor, wir beenden diese alberne Korinthenkackerei an dieser Stelle und Du lässt Dir das mal von einem Anwalt so erklären, dass Du es verstehst.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Nur noch eins (dann geb ich Ruhe): Das UrhG definiert den Begriff Diebstahl nunmal nicht, oder?
 

karolherbst

Danziger Kant
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Der Entwickler von Minecraft hält Raubkopie gleich Diebstahl auch für absurd, und ich auch.
 

DaMikstar

Gascoynes Scharlachroter
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Es gibt juristisch weder die "Raubkopie" (Das ist nur eine Erfindung der Medienindustrie, die leider Gottes mittlerweile sehr weit verbreitet ist und von unbedarften Menschen ohne Hinterfragen einfach übernommen wird.) noch liegt ein Diebstahl vor, wenn man etwas kopiert oder herunterlädt. Es handelt sich hier um eine nichtlizenzierte Vervielfältigung im Sinne des UrhG. Der "Raub" wird hier nur verwendet, um eine gewisse Schwere in das Vergehen hereinzubringen. Ein Raub liegt selbstverständlich auch nicht vor, da hier nach §249 StGB zusätzlich Gewalt oder Gefahr für Leib und Leben für die Qualifizierung notwendig sind.

@Gokoana
Du hast den Diebstahl ins Spiel gebracht und wurdest zurecht nach einem Gesetz gefragt, daß unerlaubtes Kopieren als "Diebstahl" definiert, und nennst dann das UrhG. Somit ist ganz klar, daß Du diese Definition dem UrhG unterstellst. Die Frage an Dich war demnach absolut korrekt. Der Diebstahl an sich wird aber in §242 StGB (und nur da!) definiert. Hier handelt es sich zwingend um die widerrechtliche Wegnahme einer bewegliche Sache, z.B. einer CD, nicht aber um deren Inhalt. Die Nennung des Diebstahls in diesem Zusammenhang ist folglich falsch!

Desweiteren ist das private Kopieren nach §53 UrhG ausdrücklich erlaubt! Es gibt lediglich Einschränkungen, wie das Verbot der Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes, auf den die Musikindustrie mittlerweile wieder vollständig verzichtet.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Ach Leute - selbstverständlich wird der BEGRIFF Diebstahl im StGB definiert, was aber einen Diebstahl geistigen Eigentums nach dem UrhG ebem nicht ausschließt.
 

DaMikstar

Gascoynes Scharlachroter
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Dummerweise gibt es in keinem Schutzgesetz des Immaterialgüterrechts einen "Diebstahl geistigen Eigentums". "Diebstahl" und "Raub" werden von der Industrie nur als Kampfbegriffe verwendet, um die Rechteverletzer zu kriminalisieren. Korrekt im Sinne des UrhG wären ausschließlich "unerlaubte Vervielfältigung" und "öffentliches Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke".
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Es ist letztlich unwichtig, wie es genannt wird. Entscheidend ist einzig und allein, was es IST und da kommt die Bezeichnug Diebstahl schon ganz gut hin, um es dem deutschen Michel in mundgerechten und leicht verständlichen Häppchen zu servieren.
 

JvW

Kaiser Alexander
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ach, die pöse, pöse Contentindustrie: Nur weil ein armes Hascherl klaut und gegen Rechte verstößt, wirds Kindl gleich mit harten Worten kriminalisiert

Herrje

Echt, wenn ich diesen Schwachsinn lese könnte ich bröckelhusten. Wer sowas sagt, sollte sich ein Hirn raubkopieren, anstatt sinnloses Piraten-Geplapper und Betroffenheitsgesülze zu vermischen
 

JvW

Kaiser Alexander
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der Post vor deinem (hatte nicht zitiert, sorry)
 

DaMikstar

Gascoynes Scharlachroter
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Moment!

Ich kritisiere hier nur das unreflektierte Nachplappern in diesem Zusammenhang vollkommen falschen Begriffe! Mag sein, daß der "deutsche Michel" es nicht besser kann, aber das kann man mir hier nicht zum Vorwurf machen! Unsere Gesetze haben zumindest in diesem Bereich recht eindeutige Definitionen. Wenn ein "armes Hascherl klaut", so liegt natürlich ein Diebstahl vor, weil der Bestohlene seinen Gegenstand nicht mehr hat, benutzt er dazu mindestens die Androhung von Gewalt, liegt sogar ein Raub vor. Nur wird das "klauen" hier in einem völlig falschen Zusammenhang verwendet, so daß es gar kein "klauen" mehr ist! Das Hascherl verstößt gegen das Urheberrecht. Ganz klar, aber es klaut nunmal nicht und begeht schon mal gar keinen Raub. Einer "Raubkopie" am nächsten käme wohl eine Kopie, die unter Androhung von Gewalt vom Eigentümer angefertigt und an den Räuber ausgehändigt wird.

Die Ironie bzgl. der "pösen Contentindustrie" oder die Unterstellung von "sinnlosem Piraten-Gelaber" ist bei mir auch an der vollkommen falschen Adresse. Ich habe in keinem Wort geschrieben, daß ich das unrechtmäßige Kopieren gutheiße! Ich bestehe lediglich auf den korrekten Gebrauch der Begrifflichkeiten. Würde ich mich in "Piraten-Gelaber" ergehen, würde ich die Schutzgesetze kritisieren und abschaffen bzw. drastisch ändern wollen. Das will ich aber überhaupt nicht, da ich diese Gesetze als gut befinde. Anscheinend bin ich aber auch einer der wenigen, die überhaupt mal mehr als nur einen Blick in diese Gesetze geworfen haben...
 

karolherbst

Danziger Kant
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DaMikstar ist eigentlich nichts mehr zuzufügen. Es handelt sich einfach um eine Vervielfältigung geistigen Eigentums, wie wenn man ein eBook vervielfältigt oder eine Bilddatei, wenn man ein Buch ohne Erlaubnis nachdruckt (Der Urheber verliert nichts, außer vielleicht einen eventuell möglichen Gewinn und das ist schon ein großer Unterschied, weil möglicher Gewinn und Gut weg eben 2 verschiedene Welten sind)
 

JvW

Kaiser Alexander
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OK ... dann habe ich dich missverstanden, entschuldige bitte

Aber exakt diese Argumentation mit dem "kriminalisieren" ist fester Bestandteil der gängigen Diskussion - wenn nämlich (was hier in der Gegend der Fall ist) die Piraten zwar keine Ahnung, aber eine Soz-Päd-Komponente haben. "du kannst doch das Kind nicht "Dieb nennen, das kriminalisiert doch so" - nachdem "das Kind" grad zum dritten Mal in ein Gartenhaus eingebrochen ist ...

Korrekte Benennung, OK - aber der populären (und falschen) Bezeichnung die Absicht der Kriminalisierung unterstellen, das geht so nicht (oder, wenn es geht: Dann muss diese Methode der Interpretation immer gelten. aber das wäre eine gänzlich andere Diskussion)