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Apple hat durch eine einstweilige Verfügung am Landgericht Düsseldorf erwirkt, dass Samsung sein dem iPad ähnliches Galaxy Tab 10.1 in großen Teilen Europas nicht verkaufen darf. Wie nun jedoch bekannt wurde, ist eines der von Apple angeführten Beweismittel massiv gefälscht: Auf einem Datenblatt verglich Apple die Seitenverhältnisse beider Geräte und zeigte sie nebeneinander - um zu beweisen, dass das Samsung-Gerät dem Apple-Gerät nicht nur optisch, sondern auch in Form stark ähnelt. Problematisch ist nur, dass Apple offensichtlich auf Photoshop zurückgriff, um diesen Vergleich anführen zu können. Wie das zweite Bild unter diesem Artikel deutlich zeigt, muss Apple das Galaxy-Foto massiv modifiziert haben, um auf ein ähnliches Verhältnis zu kommen. Eigentlich würde man erwarten, dass ein Unternehmen wie Apple bei einer entsprechenden Marktdominanz auf derart schmutzige und beschämende Methoden verzichten könnte - unabhängig davon, ob das Galaxy Tab eine iPad-Kopie ist oder nicht.
UPDATE Einige Leser haben zurecht eine semantisch korrekte Beschreibung des Sachverhalts verlangt. Apple verwendete den unteren Teil des zweiten Fotos in der am Düsseldorfer Landgericht vorgelegten Klageschrift. Verantwortlich für die Recherche ist, wie auf dem Foto angegeben, das niederländsiche Magazin "Webwereld". Reuters dazu: "Apple habe in der Klageschrift zumindest bei einem Vergleichsfoto das Aussehen von Galaxy Tab und iPad so angepasst, dass die beiden Geräte sich ähnlicher sahen. Dabei geht es um das Größenverhältnis. Das iPad 2 ist mit seinen Abmaßen von 241 x 186 Millimeter nicht identisch mit der Größe des Galaxy Tab 10.1 (246 x 170 mm)."
In der Zwischenzeit wurde das Verkaufsverbot herabgeschwächt und auf Deutschland sowie die deutsche Samsung-Tochter beschränkt. Ursache dafür ist jedoch nicht die Klageschrift, sondern ein Zuständigkeitsstreit - Rechtsexperten zweifeln an, dass das Düsseldorfer Landgericht EU-weite Verkaufsverbote in der hier geschehenen Form aussprechen darf. Die nächste Anhörung ist für den 25. August angesetzt.
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via Computerworld
UPDATE Einige Leser haben zurecht eine semantisch korrekte Beschreibung des Sachverhalts verlangt. Apple verwendete den unteren Teil des zweiten Fotos in der am Düsseldorfer Landgericht vorgelegten Klageschrift. Verantwortlich für die Recherche ist, wie auf dem Foto angegeben, das niederländsiche Magazin "Webwereld". Reuters dazu: "Apple habe in der Klageschrift zumindest bei einem Vergleichsfoto das Aussehen von Galaxy Tab und iPad so angepasst, dass die beiden Geräte sich ähnlicher sahen. Dabei geht es um das Größenverhältnis. Das iPad 2 ist mit seinen Abmaßen von 241 x 186 Millimeter nicht identisch mit der Größe des Galaxy Tab 10.1 (246 x 170 mm)."
In der Zwischenzeit wurde das Verkaufsverbot herabgeschwächt und auf Deutschland sowie die deutsche Samsung-Tochter beschränkt. Ursache dafür ist jedoch nicht die Klageschrift, sondern ein Zuständigkeitsstreit - Rechtsexperten zweifeln an, dass das Düsseldorfer Landgericht EU-weite Verkaufsverbote in der hier geschehenen Form aussprechen darf. Die nächste Anhörung ist für den 25. August angesetzt.
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