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Apple und der betrogene Kunde

Ich mag diesen Thread. Er ist amüsant. Danke für's verschieben, Landplage. :-)
 
:( ... aber jetzt gibt es keine Beiträge mehr vom Threadstarter.
Oder hat er sich offiziell aus der Diskussion ausgeklingt, war zu faul die letzten 10 Seiten, die ich nicht mehr verfolgt habe, durchzusehen.
 
Er hat mal gesagt dass er hier nix mehr postet... hab aber die Hoffnung noch nicht aufgegeben!

Wobei er wahrscheinlich noch immer, vor Wut kochend, auf seine Überweisung wartet und von einem Anwalt nach dem anderen ausgelacht (bzw. ausgenommen) wird... da hat man ja schon gleich den nächsten Klagegrund ;)
 
Nun, der ist mit seinen Anwälten beschäftigt, die Strategie zu planen und außerdem auch die Möglichkeiten abzustecken den zu erwarteten Schadenersatz, den Apple ihm zahlen muss, zu verplanen.
 
schneeballschlacht.jpg
...ich bin übrigens immer noch für eine zünftige Schneeballschlacht. ;-)
 
Habe den gesamten Thread gelesen, war die beste Unterhaltung des heutigen Abends! Danke an alle, SPITZE!!! :-):-):-)
 
Es könnte sein das die Quintessenz des threads verloren gegangen ist. Fraglich ist, wo sie ist. Vorraussetzung dafür ist das es eine gab. Gem Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 Quintessenz Gesetz(QuintG) ist nach billigem Ermessen zu entscheiden ob es eine gab. Der Vergleich mit dem Sachverhalt zeigt das eine geringe Prozentzahl da war.

Daher kann abschließend gesagt werden das nach Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 Quintessenz Gesetz(QuintG) eine Quintessenz vorhanden ist und der Thread daher mindestens noch 1 Monat weitergeführt wird, auch wenn der TE schon ein anderes Problem in einem anderen Thread der sich vielleicht in einem anderem Forum befindet hat

Vielen Dank


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Gem Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 Quintessenz Gesetz(QuintG) ist nach billigem Ermessen zu entscheiden ob es eine gab. Der Vergleich mit dem Sachverhalt zeigt das eine geringe Prozentzahl da war.

Hier muss bei aller gebotenen Vorsicht eindeutig widersprochen werden: Ein Ermessenspielraum ist nach § 3 Absatz 2 Nr.2 QuintG eben nicht vorgesehen, da sich bei der vorgeschriebenen Sachverhaltsermittlung ein Satz von deutlich über 2% ergibt. Hier widerspricht sich Verf. m.E. selbst. Daraus folgt konkludent, dass der Thread über einen Monat hinaus und zwangsläufig bis zum jüngsten Gericht fortgesetzt werden muss. Vgl hierzu auch Johann de Epp: Der betrogene Kunde und die Quintessenz daraus, Frankfurt am Main, 1995, S. 398 ff.

Sorry, is halt Montag...
 
Was ist denn eigentlich aus unserem Threadsteller geworden? Ist er erfolgreich vors BVerfG gezogen? Oder was auch immer. Oder sollten wir eine vermissten Anzeige veröffentlichen? :-p

Wer weiß, vllt hatte er einfach nur einen schlechten Tag... Und zum Thread selber, könnte langsam eingestampft werden. :-)
 
Vielelicht hört man ja bald von einem Wahnsinnigen, der auf dem Apple Campus randaliert :-)