Versicherungsschaden Macbook

Terror Apfel

Tokyo Rose
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Hallo erstmal und direkt vorab. Ich will hier keine Anleitung oder Tipps für einen Versucherungsbetrug haben.
Folgende Situation. Ich wohne in einer WG. Der kleine Sohn der Schwester meiner Mitbewohnerin ist beim herumtoben am eingestöpselten Boxenkabel des MBs hängen geblieben. Dabei passierte was passieren musste. Das MB fiel aus knapp 1m flach auf den gefliesten Küchenboden.
Festplatte ist definitiv hinüber und alles andere findet der AASP heraus.

Meine eigentliche Frage: Versicherungen sind nicht bekannt kulant zu sein. Der Vorfall ist so geschehen wie oben beschrieben. Allerdings ist ein eingestecktes Kabel vielleicht ein Grund für ein gewisses Selbstverschulden.
Zumindest könnte man dies bei einem erwachsenen Menschen so sehen.
Ich wollte nur von euch wissen ob man diese Maßstäbe auch für ein zweijähriges Kind das wild rumspielt und seinen Spass hat anlegen kann.
Ziel ist es natürlich den Schaden durch die Versicherung beheben zu lassen. Ich weiß auch von einem ähnlichen Vorfall bei dem der Versicherungsvertreter eine leicht abgewandelten Geschehensvorgang gemeldet hat um eine Zahlung durch die Versicherung zu erreichen.

Viele Grüße der Macbookfreie Terrorapfel
 

Bountyhunter

Linsenhofener Sämling
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da in Deutschland ein Kind unter 10 Jahren als "nicht deliktfähig" gilt - also für dein Tun nicht haftbar gemacht werden kann; hast du wohl kaum Chancen hier eine Entschädigung zu erhalten.
Es sein denn die Mutter des Kleinen hat einen entsprechenden Haftpflichttarif gewählt, bei dem auch diese Schäden bezahlt werden.

Sie soll mit dem Versicherungsmenschen ihres Vertrauens reden - offen und ehrlich; sicher wird er sich um eine Lösung bemühen.
 

Mase88

Prinzenapfel
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Haftpflicht sollte bezahlen

*edit: und wenn nicht, dann red auf die Mutter ein!
 

salome

Golden Noble
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Du musst den Versicherungsvertrag ansehen. In Ö ist das so, wenn der Bub zu Besuch war, dann zahlt den Schaden die Haushaltsversicherung der Mutter. Wenn der Bub in der WG wohnt, dann ist es Eigenverschulden. Wenn die WG eine Haushaltsversicherung hat, dann würde ich mal mit dem zuständigen Vertreter telefonieren. Wenn das MB versichert ist, dann mit diesem.
 

MacEddie84

Klarapfel
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Ein 2 Jähriges Kind kann nicht Haftbar gemacht werden da nicht deliktfähig! Die Elter bzw. die Mutter kann dafür nur Haftbar gemacht werden wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn nicht bleibst du auf deinem Schaden sitzen!
Die Familienhaftpflicht von der Schwester deiner Mitbewohnerin müsste also wenn die Aufsichtspflicht verletzt worden ist zahlen.
 

Terror Apfel

Tokyo Rose
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Danke erst einmal fürs Feedback.
Die Mutter des Kleinen hat eine Familienhaftpflichtversicherung, dass weiß ich.
Es geht also prinzipiel darum, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde? Verstehe ich dass richtig?
Wie äußert sich diese Vernachlässigung denn bei einem spielenden Kleinkind, dem man ja nun mal auch nicht alles verbieten kann, geschweige denn es tatsächlich unterbinden kann.
Oder zählt in diesem Fall als Vernachlässigung tatsächlich einfach die Tatsache, dass der Kleine das Book versehentliche zu Fall gebracht hat?
 

deepblue

James Grieve
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Nur Experte mit gefährlichem Halbwissen hier, google lieber mal das ist sicherer. Frag nach der Versicherung und guck dann im Internet ins kleingedruckte sonst geht vielleicht alles nach hinten los.
 

Terror Apfel

Tokyo Rose
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Also bei der Versicherung die auch immer so nett wirbt "Hilft Dir Immer" ist unter der Familienhaftpflichtversicherung folgende Anzeige zu lesen.

Das kann schnell passieren: Schäden durch nicht deliktfähige Kinder

Ihr 6-jähriger Sohn fährt mit seinen Freunden unter Ihrer Aufsicht vor dem Haus Skateboard. Dabei beschädigt er versehentlich die benachbarte Grundstückseinfassung aus Granitplatten.

Wenn deliktunfähige Kinder (bis zum vollendeten 7. Lebensjahr bzw. im Straßenverkehr teilweise bis zum vollendeten 10. Lebensjahr) einen Schaden verursachen, geht der Geschädigte oft leer aus. Ein Recht auf Entschädigung gibt es nur, wenn die Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ihr Nachbar würde somit keinen Schadenersatz erhalten. Doch um das gute nachbarschaftliche Verhältnis nicht zu trüben, fühlen Sie sich womöglich moralisch dazu verpflichtet.

Jetzt sind wir für Sie da: Auf Ihren Wunsch leisten wir im Rahmen der Familien-Haftpflicht auch dann Schadenersatz bis zu einer Höhe von 50.000 Euro, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.
Das ist zwar nicht das Kleingedruckte, allerdings beschreibt es einen Vorfall unter Aufsichtspflicht. Meinem Laienhaften Vertsändnis nach sollte das dann wohl auch in meinem Fall so anwendbar sein?!

Ich stöbere noch mal bei denen rum
 

enko

Transparent von Croncels
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@deepblue
Deine sinnfreien Aussagen hier helfen keinem weiter. Wenn Du Dir die anderen Beiträge durchgelesen würdest, hättest Du festgestellt, daß es hier mittlerweile um eine rechtliche Auslegungssache geht, die in jedem Einzelfall zu bewerten ist. Sowas steht nicht im Kleingedruckten bzw. in den Versicherungsbedingungen.

@Terror Apfel
Ich würde es an Eurer Stelle einfach versuchen bei der Versicherung einzureichen. Es ist richtig, daß die Haftung auf die Mutter übergeht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Das Kind selbst kann nicht in Haftung genommen werden, weil deliktunfähig. Die Mutter müßte in der Schadenanzeige darstellen, daß sie beim Toben des Kindes nicht richtig aufgepaßt hat. Hier kommt es auf die Formulierung an. Der Versicherer wird sich dann dementsprechend dazu äußern.
 

enko

Transparent von Croncels
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Also bei der Versicherung die auch immer so nett wirbt "Hilft Dir Immer" ist unter der Familienhaftpflichtversicherung folgende Anzeige zu lesen.


Das ist zwar nicht das Kleingedruckte, allerdings beschreibt es einen Vorfall unter Aufsichtspflicht. Meinem Laienhaften Vertsändnis nach sollte das dann wohl auch in meinem Fall so anwendbar sein?!

Ich stöbere noch mal bei denen rum

Wenn der Versicherer damit auf seiner Website wirbt, sind das die aktuellen Tarife. Die Frage ist nun, ob Deine Bekannte diesen Tarif auch schon hat, da die Tarife nicht automatisch aktualisiert werden.
 

74er

Holländischer Prinz
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Egal, welchen Tarif die Versicherungsnehmerin nun hat, ein Gespräch mit dem Versicherungsgeber (Sachbearbeiter) wird sicher klären, was in diesem Fall möglich ist oder nicht. Da hilft es sicherlich nicht, hier im Forum um Rat zu bitten, die erste Ansprechadresse ist nun in diesem Fall die Versicherung selbst. Nur die kann dir eine verbindliche Antwort geben.

74er
 

Bountyhunter

Linsenhofener Sämling
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10 Jahre gilt nur für den Straßenverkehr, für alle anderen Bereiche sind es 7 Jahre. Das aber nur so am Rande.

siehe WIKIPEDIA:
Eine Person, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist nicht deliktsfähig § 828 BGB. Sie ist also für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht verantwortlich und kann somit auch nicht haftbar gemacht werden. Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen fahrlässig verursachten Schaden nicht verantwortlich, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn anrichtet. Wer das 7. bzw. 10., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen zugefügt hat, nicht verantwortlich, wenn er beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (§ 828 BGB).
 

MacEddie84

Klarapfel
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Die Mutter soll zum Vertreter gehen. Wenn er gut ist dann macht er alles zu Gunsten der Mutter und es wird bezahlt. Wichtig ist einfach das die Aufsichtspflicht der Mutter nicht verletzt wurde. Allerdings wenn bezahlt wird, dann nur der Zeitwert!!
 

OANS

Braeburn
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Also bei der Versicherung die auch immer so nett wirbt "Hilft Dir Immer" ist unter der Familienhaftpflichtversicherung folgende Anzeige zu lesen.


Auf Ihren Wunsch leisten wir im Rahmen der Familien-Haftpflicht auch dann Schadenersatz bis zu einer Höhe von 50.000 Euro, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.

Ich kann Dir auch nur empfehlen, dass die Mutter des Kleinen direkt bei der Versicherung nachfrägt.

Trotzdem möchte ich noch von zwei Erfahrungen berichten:

Positv:
Ich hatte neulich einen ähnlichen Versicherungsschaden. Bei mir wurde die Aufsichtspflicht ebenfalls nicht verletzt, jedoch hat mir auch meine Versicherung angeboten den Schaden zu regulieren. Dies geschah aus Kulanz und ist bei meiner Versicherung auf einen Schadensfall pro Jahr und auf bis zu 10.000 Euro begrenzt.

Negativ:
Ein Freund von mir hat die Playstation (PS2) eines anderen beschädigt, als er über das Controllerkabel gestolpert ist und die Konsole auf den Boden knallte. Leider hat in diesem Fall die Versicherung nicht gezahlt, weil es nach ihrer Argumentation fahrlässig war, das Kabel so liegen zu lassen, dass jemand darüberstolpert.

Generell habe ich leider den Eindruck, dass man zwar viele Versicherungen hat, aber trotzdem nicht gut versichert ist, weil sich die Versicherer im konkreten Schadensfall oft durch irgendwelche Vertragsklauseln weigern den Schaden zu übernehmen.

Wünsch Dir auf jeden Fall viel "Glück".

Gruß


OANS
 

Bountyhunter

Linsenhofener Sämling
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nun muss ich hier mal eine Lanze für die Versicherungen brechen.....auch wenn es dem einen oder anderen nicht passen wird.

Wozu ist eine Haftpflichtversicherung da ?
Nicht um JEDEN depperten Schaden zu bezahlen der einem eben zustoßen kann - NEIN - sie ist dafür da, einem vor ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen und ggf. durch alle Instanzen der Rechtsprechung und um berechtigte Ansprüche zu begleichen.

Ob das nun ein berechtigter Anspruch ist, wenn ein 2 jähriges Kind über ein Kabel stolpert und dann das MB runterfällt, wage ich zu bezweifeln - schon alleine aus den Grundlagen des BGB (deliktfähig oder nicht) heraus. Auch wird wohl das Kind nicht alleine in dem Zimmer gewesen sein, somit dürfte eine "Verletzung der Aufsichtspflicht" auch nicht vorgelegen haben.

Bleibt also die Frage, warum läßt man ein Kabel derart ungeschickt rumliegen, noch dazu, wenn ein Kleinkind mit im Raum ist !?

Für alle Kritiker, wenn jeder "Fakeschaden" bezahlt werden würde, dann könnte sich keiner mehr eine Privathaftpflichtversicherung leisten - denn auch die beruht auf dem Solidaritätsprinzip ! Viele zahlen ein und einige erzielen eine Leistung daraus.
Da nun aber die "Vollkaskomentalität" in der Natur der Deutschen liegt, ist man halt der Meinung, nun hat man schon einmal einen Schaden und die depperte Versicherung will nicht zahlen.....war ja von vornherein klar, dass die nicht zahlen werden.......

Zu erwähnen wäre noch, dass die Haftpflicht nur den Zeitwert einer Sache ersetzt - man also KEINE Neuwertentschädigung bekommt.

Wie ich schon geschrieben habe, soll die Mutter einfach zu Ihrer Versicherung gehen und "offen und ehrlich" den Sachverhalt schildern - man wird eine Lösung finden. Kann allerdings sein, dass diese dem TE nicht gefallen wird.
 
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Bountyhunter

Linsenhofener Sämling
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Generell habe ich leider den Eindruck, dass man zwar viele Versicherungen hat, aber trotzdem nicht gut versichert ist, weil sich die Versicherer im konkreten Schadensfall oft durch irgendwelche Vertragsklauseln weigern den Schaden zu übernehmen.

ehrlich gesagt finde so eine Aussage ziemlichen Müll !
Entweder du weisst welche Versicherungen du hast und warum du diese abgeschlossen hast oder du kündigst besser deine Verträge wenn du der Meinung bist, dass die Versicherungen dich nur über´s Ohr hauen wollen
Scheinbar hast Du leider noch nicht den richtigen Versicherungsvertreter gefunden, der genau solche Sachen für Dich regelt und sich auch für Dich einsetzt. Nur das bekommt man nicht bei einem Billigversicherer oder einem Onlineportal - Leistung muss bezahlt werden, überall ! Wer hier an der falschen Stelle spart, der zahlt eben zweimal - einmal die Prämie und einmal im Schadensfall.
Spätestens dann wird einem ein Licht aufgehen, dass man besser etwas mehr investiert hätte, dann aber auch professionelle Hilfe dafür verlangen kann.
 
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Bountyhunter

Linsenhofener Sämling
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Die Mutter soll zum Vertreter gehen. Wenn er gut ist dann macht er alles zu Gunsten der Mutter und es wird bezahlt. Wichtig ist einfach das die Aufsichtspflicht der Mutter nicht verletzt wurde. Allerdings wenn bezahlt wird, dann nur der Zeitwert!!

Absolut richtig - kann ich nur doppelt dick unterstreichen !
 

OANS

Braeburn
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@Bountyhunter:
Natürlich stimme ich Deinen Ausführungen zu und auch Dein Argument mit dem Solidaritätsprinzip ist richtig. Trotzdem ist es für den Geschädigten im Einzelfall enttäuschend, wenn ihm die Versicherung im Falle eines Schadens nichts bringt. Den vorliegenden Fall würde ich auch nicht als "Fakeschaden", depperten Schaden oder als einen Fall von Vollkaskomentalität bezeichnen (auch wenn solche Fälle sicherlich vorkommen).

Mein subjektives Gefühl ist unter rationalen Gesichtspunkten natürlich nicht haltbar und deswegen halte ich es immer noch für wichtig versichert zu sein und habe auch deshalb meine Verträge noch nicht gekündigt. ;)

Gruß


OANS
 

MacEddie84

Klarapfel
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ehrlich gesagt finde so eine Aussage ziemlichen Müll !
Entweder du weisst welche Versicherungen du hast und warum du diese abgeschlossen hast oder du kündigst besser deine Verträge wenn du der Meinung bist, dass die Versicherungen dich nur über´s Ohr hauen wollen
Scheinbar hast Du leider noch nicht den richtigen Versicherungsvertreter gefunden, der genau solche Sachen für Dich regelt und sich auch für Dich einsetzt. Nur das bekommt man nicht bei einem Billigversicherer oder einem Onlineportal - Leistung muss bezahlt werden, überall ! Wer hier an der falschen Stelle spart, der zahlt eben zweimal - einmal die Prämie und einmal im Schadensfall.
Spätestens dann wird einem ein Licht aufgehen, dass man besser etwas mehr investiert hätte, dann aber auch professionelle Hilfe dafür verlangen kann.

Da stimme ich auch 100%ig zu... Viele vergessen das es um "Risikoversicherungen" geht. Eine Versicherung ist dafür da um im berechtigten Schadensfall zu leisten und nicht um mal zwischendurch Geld rauszuholen!! Und wenn ich schon wieder lese das mal wieder jemand behauptet das hier nur Halbwissen durch die Foren geht... pack mal an die eigene Nase und vergiss nicht das hier auch Berufe vertreten sind die sich mit sowas auskennen!