• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Was gibt es Schöneres als den Mai draußen in der Natur mit allen Sinnen zu genießen? Lasst uns teilhaben an Euren Erlebnissen und macht mit beim Thema des Monats Da blüht uns was! ---> Klick

Woher weiss man ob man eine Anwendung gekauft wurde, *bevor* man sie lädt?

soucy

Bismarckapfel
Registriert
16.12.09
Beiträge
145
Ich meine wie schwer kann das sein, beim surfen durch den AppStore so einen bloeden Badge oder was auch immer mit anzuzeigen der mir sagt, ob ich die App schonmal gekauft habe oder nicht.

Apple wäre schön blöd, wenn sie so eine Funktion einbauen würden. Was meinst du wieviel Geld die pro Stunde/Tag/Monat genau darüber einnehmen, nur weil sich Leute geirrt haben und dachten eine App schonmal gekauft zu haben? Ich wette von diesen Leuten wenden sich nichtmal 10% an Apple um eine Rückgabe zu veranlassen. Denn meist sind das ja "nur 79cent". Auf Apple's Seite summiert sich das jedoch.
 

Zettt

Doppelter Melonenapfel
Registriert
16.10.05
Beiträge
3.374
^ Geht am schnellsten (Mac) über die Spotlight-Suche. Verwende das oft.
Geht super, wenn die App umbenannt wurde.
Apple wäre schön blöd, wenn sie so eine Funktion einbauen würden. Was meinst du wieviel Geld die pro Stunde/Tag/Monat genau darüber einnehmen, nur weil sich Leute geirrt haben und dachten eine App schonmal gekauft zu haben? Ich wette von diesen Leuten wenden sich nichtmal 10% an Apple um eine Rückgabe zu veranlassen. Denn meist sind das ja "nur 79cent". Auf Apple's Seite summiert sich das jedoch.
Ist das rechtlich zulässig?
 

soucy

Bismarckapfel
Registriert
16.12.09
Beiträge
145
Ist das rechtlich zulässig?

Wieso sollte es das nicht sein? Es ist doch nicht Apples Fehler wenn ein Kunde sich irrt und denkt eine App schonmal gekauft zu haben. Immerhin bestätigt man einen Kauf mit seinem Passwort. Schließlich könnte man auch 2 mal den gleichen Artikel im Kaufhaus kaufen und das Kaufhaus wäre nicht verpflichtet einen darauf hinzuweisen, dass man den Artikel bereits vor 2 Monaten mal gekauft hat.