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Darf man das iPhone eigentlich verkaufen...

walnussbaer

Wagnerapfel
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wenn der Vertrag noch läuft? Ist ja im Prinzip noch nicht mein eigenes...
 

ThomasA1000

Macoun
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Willst deinen Beitrag/Tag Schnitt steigern, oder glaubst du das wirklich?
Du KAUFST ein Gerät bei bei einem Betreiber. Dieser gewährt dir einen Rabatt im Gegenzug verpflichtest du dich 12, 24, 36,... Monate ihm eine bestimmte Gebühr (GGB wohlgemerkt, kein Nutzungsentgeld) zu überweisen.
Schluß mit dem Inhalt des Vertrages.
Du darfst mit deinem Gerät telefonieren, es im Klo runterspülen, mit einem Nagel zurkratzen, es in eine Hülle stecken, mit dem Auto überfahren, es verschenken, in die Luft sprengen, nach Haiti schicken, am Dachboden verrosten lassen, und noch vieles mehr...

Außer natürlich, du hast mit dem Handytürken vom Eck eine andere Vereinbarung getroffen ;)

Also, denken vor dem posten...
 
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Thaddäus

Golden Noble
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Willst deinen Beitrag/Tag Schnitt steigern, oder glaubst du das wirklich?
Du KAUFST ein Gerät bei bei einem Betreiber. Dieser gewährt dir einen Rabatt im Gegenzug verpflichtest du dich 12, 24, 36,... Monate ihm eine bestimmte Gebühr (GGB wohlgemerkt, kein Nutzungsentgeld) zu überweisen.
Schluß mit dem Inhalt des Vertrages.
Erstens unterstellst du mir da einfach etwas und zweitens hättest du das genau so dem TE erklären können... Gewisse Leute sind wohl aber nicht in der Lage, das ohne fremde Hilfe zu erkennen... o_O

Also, denken vor dem posten...

Würd ich ja dir empfehlen... o_O
 

.david

Filippas Apfel
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Bitte klärt persönliche Differenzen per PN.
 

Thaddäus

Golden Noble
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ICH habe keine persönlichen Differenzen... Hätte es nur schön gefunden, wenn er das gleich dem TE so erklärt hätte, die Info an sich ist ja auch korrekt...

Willst deinen Beitrag/Tag Schnitt steigern, oder glaubst du das wirklich?

Das tu ich tatsächlich. Auch wenn der TE dann nicht mehr im Besitz des Gerätes ist, ist er verpflichtet die Grundgebühren bis zum Vertragsende zu bezahlen, dieser Anspruch des Providers erlischt definitiv nicht...
 

ThomasA1000

Macoun
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Wieso sollte er auch?? Hat aber nichts mit dem Endgerät zu tun und war auch nie gefragt.
Aber es sind wieder 2 Beiträge mehr, und du hast zumindest versucht, dich zu rechtfertigen.
 

dubiosis

Salvatico di Campascio
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Da muss ich Thaddäus recht geben!

@Wallnussbaer: Solange irgend ein Depp den Vertrag bezahlt, interessiert es den Anbieter einen feuchten Dreck.
 

ThomasA1000

Macoun
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Schön ,die Welt wieder ein Stückchen besser gemacht zu haben. Schade, dass sinnerfassendes lesen nicht 100% Verbreitung gefunden hat. DIE FRAGE NACH DEM VERTRAG WURDE NIE GESTELLT.
 

dubiosis

Salvatico di Campascio
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Mit meinem Beitrag habe ich die Frage doch beantwortet: Solange das Geld bezahlt wird, ist es dem Anbieter egal was mit dem Gerät passiert. Oder anders ausgedrückt: Demjenigen, der den Vertrag bezahlt, gehört das Gerät.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Nun ja, die Frage ist wirklich nicht dumm. Die Frage ist, ob das Eigentum an dem iPhone bereits ab Übergabe an den Kunden übertragen wurde, oder ob es einen Eigentumsvorbehalt seitens T-Mobile gibt.

Außerdem könnte ein Unterschied zwischen einem Direktkauf bei T-Mobile und einen Kauf bei einem Einzel- oder Mobilfunkhändler bestehen.

Wikipedia meint "Die Hardware wird regelmäßig unter Eigentumsvorbehalt übereignet.". Ich kann auf die Schnelle aber nichts dementsprechendes in den Bestimmungen bei T-Mobile finden.

Du KAUFST ein Gerät bei bei einem Betreiber. Dieser gewährt dir einen Rabatt im Gegenzug verpflichtest du dich 12, 24, 36,... Monate ihm eine bestimmte Gebühr (GGB wohlgemerkt, kein Nutzungsentgeld) zu überweisen.
Und jetzt rate mal, warum T-Mobile in den Rechnungen keine "Grundgebühr", sondern einen Posten "Monatliche Preise" ausweist.





In der Praxis wird das aber zu 99,999999% wohl so aussehen:
Solange das Geld bezahlt wird, ist es dem Anbieter egal was mit dem Gerät passiert. Oder anders ausgedrückt: Demjenigen, der den Vertrag bezahlt, gehört das Gerät.



Willst deinen Beitrag/Tag Schnitt steigern,
Will er nicht, will hier eigentlich keiner. Quantität sagt nichts über Qualität aus.
 
Zuletzt bearbeitet:

Thaddäus

Golden Noble
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Schön ,die Welt wieder ein Stückchen besser gemacht zu haben. Schade, dass sinnerfassendes lesen nicht 100% Verbreitung gefunden hat. DIE FRAGE NACH DEM VERTRAG WURDE NIE GESTELLT.

Schade, dass gewisse Leute an hoffnungsloser Selbstüberschätzung leiden...

So, und jetzt definitiv weg...
 

walnussbaer

Wagnerapfel
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Danke für die Antworten. Ich dachte auch so wie Thäddäus oder dubiosis, aber hab genau das im Gefühl, was Bananenbieger hier schreibt, nämlich, dass es gar nicht so klar ist. Allerdings dürfte die leichte Unklarheit wohl tatsächlich unerheblich sein, solange tatsächlich die Zahlungen weitergehen. Die Frage war ja auch nur aus reinem Interesse, es hätte ja sein können, dass es dort eine ganz eindeutige Antwort gibt. Trotzdem danke!
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Also im Netz lassen sich einige Fälle finden, wo O2 im Rahmen einer vorzeitigen Kündigung durch Kunden, die ein außerordentliches Kündigungsrecht hatten, die subventionierten Geräte zurückgefordert haben. Doch die Fälle liegen schon ein paar Jahre zurück.
 

walnussbaer

Wagnerapfel
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Das ist ja auch mindestens genauso fragwürdig, schließlich hat man ja einen Teil des Gerätes schon bezahlt.
 

Mitglied 105235

Gast
Ansich würde es ja schon gesagt, solange der Vertrag Läuft und man Weiter zahlt interessiert es keinen ob man es Vorher Verkauft.

Generell wenn man alles richtig machen will muss man das Gerät 24 Monate nutzen, dann kann es auch komplett Freigeschalten werden so das kein Sim und Netlock mehr drinnen ist und dann darf man dami machen was man will.