Darf man das iPhone eigentlich verkaufen...

Mitglied 105235

Gast
Quelle in Bezug auf was? Das mit den Freischalten oder das mit den nach den 24 Monaten kann man damit machen was man will.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Na hierfür:
Generell wenn man alles richtig machen will muss man das Gerät 24 Monate nutzen, dann kann es auch komplett Freigeschalten werden so das kein Sim und Netlock mehr drinnen ist und dann darf man dami machen was man will.

Also dass man das Gerät 24 Monate nutzen muss, halte ich schon mal vorweg für ausgeschlossen (dazu kann man keinen Kunden zwingen). Ob das Telefon nach 24 Monaten entsperrt werden kann, ist auch relativ uninteressant.

Wichtiger ist, ob die Eigentumsübertragung sofort nach Kaufpreispreiszahlung oder Geräteübergabe erfolgt, oder ob diese erst nach Ende von 24 Monaten stattfindet. Denn ab Eigentumsübertragung darf man mit dem Ding machen, was man will.
 

ThomasA1000

Macoun
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Du gehst aber kein Ratengeschäft ein und bist Besitzer und Eigentümer in einer Person (heutzutage ja schon unüblich).
Wenn dem nicht so wäre, was passierte bei einem defekten Gerät? Kommen die TMob Schläger und zwingen dich zum Kauf eines neuen Gerätes?

Wenn du allerdings die Vereinbarung nicht erfüllst (außerordentlicher Vertragsauflösung) wird auch der Vertragspartner seine nicht erfüllen und ggf auf Rückgabe oder Zahlung bestehen.

Ist jetzt kein wirklich so verzwickter Fall, wenn man etwas nachdenkt...
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Dann mal her mit der Quelle.

Wann findet die Eigentumsübertragung statt?
Ist der Subventionsanteil zum Kaufpreis zu zählen und als Ratenzahlung zu werten? (Ohne Subvention ist schließlich der Mobilfunkvertrag 10 Euro pro Monat günstiger)

Wenn dem nicht so wäre, was passierte bei einem defekten Gerät?
Das BGB unterscheidet nicht ohne Grund zwischen Gefahrübergang und Übereignung.