Mitglied 105235
Gast
Quelle in Bezug auf was? Das mit den Freischalten oder das mit den nach den 24 Monaten kann man damit machen was man will.
Generell wenn man alles richtig machen will muss man das Gerät 24 Monate nutzen, dann kann es auch komplett Freigeschalten werden so das kein Sim und Netlock mehr drinnen ist und dann darf man dami machen was man will.
Das BGB unterscheidet nicht ohne Grund zwischen Gefahrübergang und Übereignung.Wenn dem nicht so wäre, was passierte bei einem defekten Gerät?
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