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geschockt: Was darf das Blaulicht, was nicht?

XeroX

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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Tag zusammen.

Ich habe gestern etwas beobachtet was mich tief bestürzt und immernoch beschäftigt. Ich versuche mal, das ganze so gut wie möglich zu schildern.
Ich habe gestern zusammen mit meiner Freundin Silvester in Nürnberg gefeiert. wir liefen dann zurück zum Bahnhof und auf Höhe des Königstors geschah etwas, das ich lieber nicht beobachtet hätte. Ich sah auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Menschentraube, so 6-7 Jugendliche, alle natürlich, wie es sich für Silvester gehört, angeheitert und fröhlich. Man sah, dass sie die Straßenseite überqueren wollten. Dann schoss (Ich übertreibe nicht) ein Streifenwagen heran, Blaulicht und Sirene war an. Alle Jugendlichen entschlossen sich, zu warten bis der Streifenwagen vorbeigefahren war, es war allerdings auch bei denen knapp. Ein junges Mädel hat leider versucht noch vor dem Streifenwagen die Straße zu überqueren. Sie wurde meterweit und an ein parkendes Auto durch die Luft geschleudert und blieb regungslos liegen. Es sammelte sich schnell eine Gruppe aus wütenden Menschen an, die erbost waren, wie schnell man da durch diese Straße durchblättern kann. Ich schätze die Geschwindigkeit auf so 50-60 km/h. Ein Notarzt, der zum Glück schnell da war, sprach noch mit ihr, weiter habe ich das nicht verfolgt.
Ich weiß nicht ob ihr die Straße kennt, ich jedoch bin immer wieder erstaunt wie schnell da gefahren wird. Links und rechts sind Geschäfte, es wird oft die Straßenseite gewechselt und doch frage ich mich, wieso die Taxen schon nicht andauernd Unfälle bauen. Ich meine, man muss doch als Polizist verstehen, dass wenn dort eine Menschentraube am Straßenrand steht und offensichtlich rüber will, dass man dort nicht so vorbeirasen kann.
Meint ihr, das ein Blaulicht und eine Sirene ein dermaßenes Verhalten rechtfertigen? Man kann doch in so einer Straße nicht so reinfahren. Erst recht nicht an Silvester. Vom Registrieren der Sirene und des Blaulichts bis zum Unfall vergingen vielleicht 1-2 Sekunden. Ich bin mir auch unschlüssig ob ich dazu eine Aussage machen sollte, was meint ihr?
Ich finde das ganze jedenfalls mehr als krass und bin geschockt wegen dem was passiert ist, enttäuscht über unser Schutzorgan und betroffen, obwohl ich das Mädchen nichtmal kannte.
Ihr jedenfalls wünsche ich gute Genesung und alles Gute.

Aloha,
Grischa
 

GoGGo

Idared
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Ich meine, man muss doch als Polizist verstehen, dass wenn dort eine Menschentraube am Straßenrand steht und offensichtlich rüber will, dass man dort nicht so vorbeirasen kann.
Meint ihr, das ein Blaulicht und eine Sirene ein dermaßenes Verhalten rechtfertigen? Man kann doch in so einer Straße nicht so reinfahren. Erst recht nicht an Silvester. Vom Registrieren der Sirene und des Blaulichts bis zum Unfall vergingen vielleicht 1-2 Sekunden.

Was meinst du, wie oft Polizei, Rettungswagen und FW auf Straßen fahren, an deren Rändern Menschen stehen?

Wenn die "Gruppe" betrunken ist und die Akustik- und Lichtsignale nicht rechtzeitig wahrnimmt --> selber schuld.
 
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XeroX

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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Sicherlich, oft. Aber an Tagen wie Silvester muss man einfach damit rechnen, dass Leute reinlaufen, 30 km/h hättens auch getan, es wäre viel weniger passiert und die Überlebenschance liegt irgendwo bei 85%. Mal ehrlich: welcher Einsatz darf andere Leben gefährden? So heikel kann keine Situation sein.

Aloha,
Grischa
 

paul.mbp

Sternapfel
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das Geschehene und Gesehene ist sicherlich tragisch, aber leider kein Einzelfall.
Fahrten mit Sondersignalen sind leider unfallträchtig, aber Fahrten mit Sondersignalen sind notwendig. Es dürfte klar sein das eine Fahrt im Notfall nicht mit 30km/h stattfindet sondern schneller.. Wenn Du Dich zu den genauen rechtlichen Grundlagen informieren willst, dann gibt es dafür genügend Quellen >klick<

Wenn von 7 Jugendlichen 6 genau das richtige tun und warten, und eine Person einen Fehler begeht, dann sollte man diesen nicht unbedingt bei anderen suchen. Zumindest sollte man dies auch hinterfragen.
 

fritzebaeck1

Friedberger Bohnapfel
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hi,

ist eine schlimme sache was da passiert ist. wenn man augenzeuge von soetwas wird, wird es nocheinmal schlimmer.

ich möchte dich jedoch hierauf verweisen (Abs. 1).

laut deiner schilderung hat das mädel noch versucht, vor dem streifenwagen über die strasse zu kommen, worauf ich schließe dass sie ihn gesehen hat, aber die geschwindigkeit evtl. falsch eingeschätzt hat und die strasse einfach übergequert hat.
meiner meinung nach trifft die polizisten einen teil der schuld. der hauptteil liegt allerdings bei dem (angetrunkenen?) mädchen, das die geschwindigkeit des herrannahenden mit sondersignal und martinshorn fahrende polizeiauto falsch eingeschätzt hat.

soweit meine meinung zu dem vorfall.

gruß
christoph
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Ich möchte nicht irgendwo verbluten, weil der Rettungswagen bei jeder Menschengruppe vorbeischleichen muß, damit irgendwer noch schnell vorher über die Straße rennen kann.
Wenn das Sondersignal zu hören und zu sehen war, gibt es überhaupt keine Ausrede.

Und nach meiner Meinung trifft die Polizisten - soe wie es hier geschildert wurde - überhaupt keine Schuld. Wenn irgendein Fußgänger einem direkt vors Auto läuft, hat man keinerlei Chance, zu bremsen oder auszuweichen.
 
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XeroX

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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Sicherlich genießen Polizisten bei Blaulichtfahrten Sonderrechte, die man ihnen auch nicht immer streitig machen kann. Aber wenn ich doch als normaler Fahrer eine Gruppe Menschen sehe, die die Straße überqueren will, dann mache ich langsamer um im Falle eines Falles noch etwas bremsen zu können. Wieso sollte das die Polizei nicht machen? Gibt es irgendeinen Grund, der sich dem menschlichen Gehirn entlocken lässt, wieso man da nicht kurz bremsen und dann wieder beschleunigen sollte? Muss man da den Rennfahrer raushängen lassen? Eine Freundin, selbst Polizistin und ein Freundin von mir, Sanifahrer, sind beide der Meinung dass mit den Sonderrechten der Einsatzfahrzeuge viel zu leger umgegangen wird und diese auch oft böse missbraucht werden.

Aloha,
Grischa
 

MacApple

Schöner von Bath
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Meint ihr, das ein Blaulicht und eine Sirene ein dermaßenes Verhalten rechtfertigen?
Wenn die Polizei mit Blaulicht und Sirene unterwegs ist, dann hat das einen Grund. Weißt Du, ob in dem Moment gerade jemand anders an anderer Stelle dringend die Hilfe der Polizei brauchte (Überfall, Schlägerei, etc.)? Natürlich muss die Polizei auch mit Blaulicht und Sirene aufpassen, aber genauso haben alle anderen Verkehrsteilnehmer (dazu gehören auch Fußgänger) dann Platz zu machen.

Was da passiert ist, ist tragisch. Aber die Polizisten sind auch nur Menschen, die ihre Arbeit machen. Blaulicht und Sirene hat man nicht auf die Polizeiautos gebaut, weil sie so schön leuchten und tuten, sondern um möglichst schnell zum Einsatzort zu kommen und dort zu helfen.

MacApple
 
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fritzebaeck1

Friedberger Bohnapfel
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Sicherlich, oft. Aber an Tagen wie Silvester muss man einfach damit rechnen, dass Leute reinlaufen, 30 km/h hättens auch getan, es wäre viel weniger passiert und die Überlebenschance liegt irgendwo bei 85%

wie kommst du darauf dass man bei einem aufprall mit 30 km/h als fußgänger eine 85 % ige überlebenscance hat o_O

ich glaube keinesfalls dass man das einfach so pauschal sagen kann, da bei so einem unfall mehrere faktoren zusammenkommen.
 

PhilippR

Braeburn
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Berachte das Ganze auch mal von der anderen Seite. Was ist denn, wenn jemand mit Herzinfarkt verstirbt weil der RTW zu spaet kam. Eben weil er mit 30 Sachen durch die Stadt gezuckelt ist um bloss keinen Betrunkenen zu gefaehrden.
Klar ist Sylvester alles etwas anders, aber trotzdem gilt die StVO. Und wer sich aus freien Stuecken durch betrinken oder sonstwas in Gefahr begibt, der muss halt mit den Konsequenzen leben.
 
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rc4370

Wöbers Rambur
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bei gefahr im verzug oder wenn es um menschenleben geht, müssen polizei,rettungsdienste und feuerwehr so schnell es geht zum einsatzort. natürlich sollen sie unfälle vermeiden aber wenn eine person trotz sirene und blaulicht plötzlich vor einem polizeiwagen die straße betritt, würde ich den polizisten keinen vorwurf machen. ein tragischer unfall, der vermieden worden wäre, hätte das mädchen gewartet bis der wagen vorbei war.

es stellt sich die frage, was jemanden veranlasst, noch VOR erinem polizeiwagen im einsatz die straße überqueren zu wollen.
besuche das mädchen im krankenhaus (deinen worten zufolge lebt sie) und frage sie, warum sie nicht warten konnte. können ja nur 5 sekunden gewesen sein.
 

XeroX

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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Versteht mich nicht falsch, ich heiße die Polizei sicherlich nicht schlecht. Nur, diese Straße ist durch Pflanzenkübel, parkende Autos, Litfasssäulen, Buden und allen möglichen anderen Krimskrams einfach dermaßen absolut unübersichtlich. Selbst ich, nicht gerade der kleinste, konnte das Signal wirklich nur ganz kurz vorher wahrnehmen. Und ich war absolut nüchtern. Soviel zum optischen Signal. Dann kommt hinzu, dass die Sirene durch die Kracher und Böller dermaßen untergegangen ist, dass ich diese zum Beispiel garnicht wahrgenommen habe. Kann auch sein, dass er die garnicht anhatte. Ich denke, die Situation machts und die Tatsache dass alle Anwesenden und Zeugen der Meinung waren, dass er in dieser Situation einfach maßlos zu schnell gefahren ist, gibt mir irgendwie Recht. Das bilde ich mir zumindest ein.

Aloha,
Grischa
 

fritzebaeck1

Friedberger Bohnapfel
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Muss man da den Rennfahrer raushängen lassen? Eine Freundin, selbst Polizistin und ein Freundin von mir, Sanifahrer, sind beide der Meinung dass mit den Sonderrechten der Einsatzfahrzeuge viel zu leger umgegangen wird und diese auch oft böse missbraucht werden.

ich habe aufgrund meiner langjährigen tätigkeit bei der ffw desöfteren mit solchen situationen und auch solchen vorwürfen zu kämpfen dass man doch "den collen raushängen muss" oder die "lizenz zum rasen hat".

jeder der unglücksbetroffenen ist froh wenn rettungskräfte so schnell wie möglich zu ihm kommen um ihm zu helfen.wir sind immer dankbar über verkehrsteilnehmer die uns bereitwillig platz machen und bedanken uns auch sichtbar hierführ. für manche "aussenstehende" passanten sind wir die irren,hobby schumis die ohne rücksicht herumbrettern, bis diejenigen uns selber benötigen. dann wird man angemacht, warum man solange braucht.

ich bin dann hier raus......
 

Ashura

Hildesheimer Goldrenette
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Das ist dann halt ein sehr tragisches Pech. Zum Glück wohl überlebt. Verkettung von unglücklichen Umständen, eben halt die besonderen Umstände der Umgebung.

Ohne jetzt nach zu schlagen meine ich das die das nur dürfen wenn Gefahr für Leib und Leben in akuter Gefahr sind, also nicht wegen nem entdeckten Einbruch oder um nen Auffahrunfall ab zu sichern.

Ohne dir nahe treten zu wollen. Ich würde mich nicht anders fühlen wenn ich dabei gewesen wäre. Im Recht sein und meinen im Recht zu sein himmelweite Unterschiede.
Wenn die Polizisten nicht angehabt hatten, wird man das fest stellen. Es gibt entsprechende Black Box am Fahrzeug, ebenso ob sie überhaupt an haben durften.
 

Blixten

Adams Apfel
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So, wie es sich anhøhrt, war es einfach ein Unfall, da finde ich es falsch, wenn wir als Aussenstehende nun versuchen, die Schuld zu verteilen.

Sicher duerfen Einsatzwagen mir Blaulicht auch an Sylvester und auch bei Menschenansammlungen schnell fahren und sicher kann man, gerade an Sylvester, wo es ueberall blinkt und kracht, solch ein Auto leicht falsch einschætzen - sowohl aus der Sicht der Passantin, die Entfernung und Geschwindigkeit falsch einschætzte, als auch aus Sicht der Polizisten, die womøglich ihre eigene Wahrnehmbarkeit ueberschætzten.

Es gibt eben Unfælle, die einfach passieren, ohne dass jemand explizit "schuld" ist. Hoffen wir, dass es gut ausging.
 

Bitwalker

Schweizer Glockenapfel
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Ich bin selbst Einsatzfahrer (Rettungsdienst - seit 18 Jahren) und auch in deren Ausbildung integriert.

Dein beschriebenes Beispiel ist einfach "Pech" - so blöd es klingt. Jeder Einsatzfahrer ist hier irgendwo in der Zwickmühle. Er fährt einsatzmäßig weil es eben irgendwas akutes gibt. Er will schnellstmöglich irgendwo hin um irgendjemanden zu helfen. Dabei muss man oft etwas zügiger fahren. Natürlich rechnet jeder Einsatzfahrer mit der Vernunft der anderen Straßenteilnehmer.

Wenn dann jemand alkoholisierter dann falsch reagiert liegt es leider im Bereich "Pech".

Bitte nicht falsch verstehen: Jeder Einsatzfahrer hat so zu fahren, dass er niemanden gefährdet.

Obwohl ich schon auch sagen muss: Blaulicht ist kein Freifahrtsschein - denn im Endeffekt geht es nur um einige Minuten Zeitvorteil - sicherlich: Bei einer Reanimation geht es um jede Minute, aber bei anderen Dingen spielt es keine Rolle.

Es ist und bleibt einfach immer eine ungute Sache mit Blaulicht und Dauerton durch die Gegend zu fahren. Im Endeffekt ist der Einsatzfahrer FAST IMMER fällig - auch wenn er mit dem ihm zu Verfügung stehenden Mitteln arbeitet.

Edit:

Um aber Deine frage im Threadtitel zu beantworten: Das Blaulicht und / oder Martinshorn (es reicht eines der beiden) enthebt das Fahrzeug von der STVO!!!!

(Was vor dem Richtern dann natürlich nicht bedeutet sich alles leisten zu dürfen!!!)

Hier liegt wohl eine Verkettung unglücklicher Umstände vor - einfach saublöd gelaufen!
 

_linx_

Kleiner Weinapfel
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Sicherlich, oft. Aber an Tagen wie Silvester muss man einfach damit rechnen, dass Leute reinlaufen, 30 km/h hättens auch getan, es wäre viel weniger passiert und die Überlebenschance liegt irgendwo bei 85%. Mal ehrlich: welcher Einsatz darf andere Leben gefährden? So heikel kann keine Situation sein.

Aloha,
Grischa

Ich erinnere an den ersten Verkehrsunfall mit Auto, der an die heutige Welt übertragen wurde. Eine Frau ist mit 6.4 km/h angefahren wurde und starb. Siehe Wikipedia.

Laut deiner Schilderung ist es Pech. Das Mädchen hat die Geschwindigkeit des Fahrzeuges unterschätzt. Meiner Meinung nach ist es schlichtweg unmöglich ein Martinshorn mit einem Sylvesterknaller zu verwechseln.

Es ist auch unverhältnismäßig, mit 30 km/h zu schleichen, das wäre die ungefähr doppelte Einsatzzeit. Es bleibt immer einzuschätzen, um was es geht. Bei einem Verkehrsunfall wäre ich auch froh, wenn schnell jemand da ist, der die Situation unter Kontrolle hat.
 

Sidd0r

Carola
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Ich kann mich dran erinnern, dass vor einigen Jahren durch die Versicherer geregelt worden ist, dass bei einem Unfall zwischen einem motorisierten und einem nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer der motorisierte immer eine Mitschuld von 30 % bekommt. Bei einer alkoholisierten Gruppe (oder älteren Menschen/Kindern) am Straßenrand muss man damit rechnen dass sie ohne auf den Verkehr zu achten die Straßenseite wechseln/betreten. Tragische Geschichte, um die sich nun die Polizei intern und die Staatsanwaltschaft kümmern wird.

Gruß,
sidd0r
 

GloWi

Châtaigne du Léman
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22.03.05
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Ich bin selbst Einsatzfahrer (Rettungsdienst - seit 18 Jahren) und auch in deren Ausbildung integriert.

Dein beschriebenes Beispiel ist einfach "Pech" - so blöd es klingt. Jeder Einsatzfahrer ist hier irgendwo in der Zwickmühle. Er fährt einsatzmäßig weil es eben irgendwas akutes gibt. Er will schnellstmöglich irgendwo hin um irgendjemanden zu helfen. Dabei muss man oft etwas zügiger fahren. Natürlich rechnet jeder Einsatzfahrer mit der Vernunft der anderen Straßenteilnehmer.

Wenn dann jemand alkoholisierter dann falsch reagiert liegt es leider im Bereich "Pech".

Bitte nicht falsch verstehen: Jeder Einsatzfahrer hat so zu fahren, dass er niemanden gefährdet.

Obwohl ich schon auch sagen muss: Blaulicht ist kein Freifahrtsschein - denn im Endeffekt geht es nur um einige Minuten Zeitvorteil - sicherlich: Bei einer Reanimation geht es um jede Minute, aber bei anderen Dingen spielt es keine Rolle.

Es ist und bleibt einfach immer eine ungute Sache mit Blaulicht und Dauerton durch die Gegend zu fahren. Im Endeffekt ist der Einsatzfahrer FAST IMMER fällig - auch wenn er mit dem ihm zu Verfügung stehenden Mitteln arbeitet.

Edit:

Um aber Deine frage im Threadtitel zu beantworten: Das Blaulicht und / oder Martinshorn (es reicht eines der beiden) enthebt das Fahrzeug von der STVO!!!!

(Was vor dem Richtern dann natürlich nicht bedeutet sich alles leisten zu dürfen!!!)

Hier liegt wohl eine Verkettung unglücklicher Umstände vor - einfach saublöd gelaufen!


Bei meiner Ausbildung bei der FF hab ich gelernt das die StVo nur bei Blaulicht UND Martinshorn aufgehoben wird. (Stand vor 3 Jahren)