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geschockt: Was darf das Blaulicht, was nicht?

ch33tah

Rheinischer Krummstiel
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Wie wird eigentlich geregelt, wann, was benutzt werden darf.
Find es nicht gerechtfertigt, wenn für einen Alki am Bahnhof, ein Streifenwagen mit Blaulicht ausrückt und vielleicht noch mehrere Menschen gefährdet.....
justmy2cents
 

_linx_

Kleiner Weinapfel
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Das Problem in der geschilderten Situation ist, dass aus dieser Situation schnell eine gefährliche Situation werden kann…
 

fabischm

Zabergäurenette
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50 KM/H sind doch ein ganz normales Tempo innerorts!
 

Yourself_de

Empire
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Berachte das Ganze auch mal von der anderen Seite. Was ist denn, wenn jemand mit Herzinfarkt verstirbt weil der RTW zu spaet kam. Eben weil er mit 30 Sachen durch die Stadt gezuckelt ist um bloss keinen Betrunkenen zu gefaehrden.
[...]

Ich möchte nicht irgendwo verbluten, weil der Rettungswagen bei jeder Menschengruppe vorbeischleichen muß, damit irgendwer noch schnell vorher über die Straße rennen kann.
Wenn das Sondersignal zu hören und zu sehen war, gibt es überhaupt keine Ausrede.
[...]

Wenn der Rettungswagen jedoch einen Eigenunfall hat ist niemandem geholfen ;)

Der RTW muss stehen blieben, dann folgt die Abwägung der Situation (kleiner Lackschaden bei einem Herzinfarkt ist sicherlich kein Grund lange an der Unfallstelle zu bleiben - Kennzeichen notieren, Polizei informieren und weiterfahren).

Und wenn der Verletzte Pech hat bleibt der RTW erstmal stehen und dann darf der Nächste zum Patienten fahren (was an Sylvester schon mal eine Anfahrt von 15km werden kann).

Dann denkt man sich als Patient sicherlich auch: Hätte der nicht vorsichtiger fahren können, dann wäre er zwar 2 Minuten später da gewesen, aber immerhin er wäre angekommen.

Da gibt so einen schönen Satz von einem Notarzt:
Fahrn Sie bedacht und vorsichtig, ich habe es eilig und will ankommen
 

Nahantra

Alkmene
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Es gibt einen Unterschied zwischen Sonder- und Wegerecht. Das Sonderrecht, dass den Einsatzwagen von StVO befreit, gilt bei Einschalten des Lichtes oder des Horns (wobei ich mir akut unsicher bin, ob die überhaupt notwendig sind … ), das Wegerecht darf nur unter Verwendung beider Signale in Anspruch genommen werden.

Der Punkt ist, dass diese Rechte allerdings wie geschildert ein zweischneidiges Schwert sind.

Alles in allem finde ich nicht unbedingt, dass die Sondersignalfahrten als "Freifahrten" angenommen werden, zumindest nicht unter den Kollegen, mit denen ich zusammengearbeitet habe.

Zum vorliegenden Fall: Alkohol im Straßenverkehr ist strafbar. Wenn ich mich betrunken auf eine Straße stelle und selbige überqueren möchte, muss ich die nötige Sorgfalt walten lassen. Und wenn ich dann am Straßenrand stehe und nach links und rechts schaue, ob ein Fahrzeug kommt, passiert so etwas in der Regel einfach nicht.
Wenn ich mich überschätze, weil ich betrunken bin und denke "Da komm ich noch rüber" … Hm… ne Anzeige wegen Behinderung eines Polizeieinsatzes?!?
Aber im Ernst: Tragisch, vielleicht sogar vermeidbar, aber gewiss nicht die Einzelschuld des Einsatzfahrzeuges.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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„keel“???
 

XeroX

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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Ich habe den (geschönten) Polizeibericht gefunden, für alle die es interessiert:

Klick mich.

Jedoch muss ich was dazu sagen: Die Vollbremsung kam _nach_ dem Zusammenstoß mit der Frau. Also war es keine schützende Vollbremsung, die den Aufprall verharmlost hat. Die Poliisten haben auch keine erste Hilfe geleistet, die Polizistin hat sich nur daneben gestellt und auf den Notarzt gewartet, der fahrende Polizist hat sich nur in die Nähe des Kofferraums gestellt und gehofft, dass er keine Steine oder dergleichen abbekommt. "unvermittelt" ist auch mehr oder weniger ein Witz. Wenn ich eine Gruppe sehe, die schon ein Drittel über der Fahrbahn ist, muss ich doch damit rechnen, dass es da eng wird. Und beim Martinshorn bin ich mir nicht sicher, wie gesagt. Es kann sein, aber ist durch Böller und den eh schon höheren Lärmpegel an Silvester echt total untergegangen.

50 KM/H sind doch ein ganz normales Tempo innerorts!
Meines Erachtens nach gilt bei Sonderfahrrechten nicht nur dieses, sondern im Kopf eines Polizeibeamten sollte auch die Sorgfaltspflicht eine Rolle spielen. Und bei einer einspurigen, links und rechts beparkten Straße kann so eine Geschwindigkeit nicht sein.

Aloha,
Grischa
 

Soldier360

Cox Orange
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Wenn blaulicht und Sirene an waren -> selbst Schuld.

Sie hatten bestimmt ihre Gründe so schnell zu fahren. Und gerade an Silvester muss man sich doch im klaren sein, dass an diesem Tag ein paar Einsatzkräfte mehr unterwegs sind als sonst.
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Ich möchte mal einen Unfall schildern, den ich selbst hatte.

Auf dem Nachhause weg von der Arbeit, musste ich auch durch ein Wohngebiet fahren. Ich kam an einer Kreuzung an, die durch eine Hecke nicht einsehbar war, habe gestoppt um zu sehen ob etwas kommt, da Rechts vor Links. Bin dann wieder angefahren und sah dabei Kinder auf dem Gehweg rennen, bin extra langsam gefahren, nicht schneller als 5 km/h, als ich noch ca. 1 Meter hinter den Kindern war, macht eines der Kinder, ohne Vorwarnung oder zu schauen ob was kommt, eine 90 Grad wende und springt vor mir auf die Straße, das nächste was ich sah war das Gesicht des Kindes geben meine Windschutzscheibe gedrückt.

Das Kind hatte zum Glück nur Schürfwunden, aber es war das schlimmste was ich als Autofahrer je erlebt hatte. Der Staatsanwalt hatte den Fall dann zu den Akten gelegt, weil ich mich durch das sehr langsame fahren richtig verhalten hatte.

Zu diesem Fall möchte ich sagen, das man auch mal die Seite des Polizisten sehen muss, der den Streifenwagen gefahren hat, auch wenn er unschuldig oder eine Teilschuld hat, wird ihn das seelisch sehr belasten.
Gerade wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht UND Sirene unterwegs ist, schaue ich das ich so weit wie möglich weg von der Straße bin da man wissen sollte das diese Fahrzeuge nicht langsam unterwegs sind. Und wie mein Fall zeigt, du kannst so langsam sein wie du willst, das verhindert leider solche Arten von Unfällen NICHT.
 

Die Banane

Blutapfel
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Nur, diese Straße ist durch Pflanzenkübel, parkende Autos, Litfasssäulen, Buden und allen möglichen anderen Krimskrams einfach dermaßen absolut unübersichtlich. Selbst ich, nicht gerade der kleinste, konnte das Signal wirklich nur ganz kurz vorher wahrnehmen.

da hat der fahrer des polizeifahrzeugs eindeutig und ohne jeden zweifel fahrlässig gehandelt! sonder- und wegerechte entbinden NICHT von der sorgfaltspflicht, v.a. nicht § 1 Stvo:

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

laut rechtsprechung muss das martinshorn mindestens 10 sekunden (bzw drei 4-ton-folgen = tatütata) lang eingeschaltet gewesen sein, bevor man sich anderen verkehrsteilnehmern (also auch fußgängern) nähert. bist du dir sicher, dass das horn so lange an war?


Ich bin selbst Einsatzfahrer (Rettungsdienst - seit 18 Jahren) und auch in deren Ausbildung integriert.

Um aber Deine frage im Threadtitel zu beantworten: Das Blaulicht und / oder Martinshorn (es reicht eines der beiden) enthebt das Fahrzeug von der STVO!!!!

(Was vor dem Richtern dann natürlich nicht bedeutet sich alles leisten zu dürfen!!!)

vielleicht solltest du, trotz deiner 18 jahre berufserfahrung, noch mal die schulbank drücken. um SONDERrechte (nach §35 StVO) in anspruch zu nehmen ist WEDER die rundumkennleuchte NOCH das martinshorn notwendig!
hierbei ist besonders die unterscheidung zu WEGErechten (§38 StVO) wichtig - welche nur in anspruch genommen werden dürfen, wenn SOWOHL RKL ALS AUCH martinshorn eingeschaltet sind.


Bei meiner Ausbildung bei der FF hab ich gelernt das die StVo nur bei Blaulicht UND Martinshorn aufgehoben wird. (Stand vor 3 Jahren)

ebenfalls falsch. die StVO wird NICHT aufgehoben - und wie bereits oben erwähnt müssen sonder- und wegerechte unterschieden werden.
 

XeroX

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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Danke Banane, ich hab aufgrund der Antworten hier schon völlig an unserer Rechtssprechung gezweifelt. Ich denke auch dass hier eindeutig die Sorgfaltspflicht "vergessen" wurde...

Aloha,
Grischa
 

XeroX

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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"Im weiteren Verlauf" sind höchstens 15-20 Meter gewesen. Und wie gesagt, die "sofortig eingeleitete" Vollbremsung gabs auch nicht.

Aloha,
Grischa
 

-$!Lv3r-

Golden Delicious
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Hmm, ich habe leider auch schon paar mal der Leichtsinnigkeit von unseren deutschen Blaulicht Cowboys beiwohnen müssen.

Zwar kam es bei meinem Erlebnissen nie zu so schlimmen Schäden wie in deinem Fallgekommen, aber trotzdem halte ich es für unmöglich wie sich manche Blaulicht Fahrer auf den Straßen verhalten.

Erst vor wenigen Wochen ist ein Polizeiauto vor meinem Augen in eine Menge von Studenten reingefahren die aus der Tram raus über eine Grüne Ampel auf den Weg zum Hörsaal waren. Das Polizeiauto kam mit Blaulicht und ohne Sirene auf die Kreuzung zu gefahren und war bis zum letzten Moment nicht zu sehen da Auf der einen Seite die Tram und auf der Anderen ein Bus stand, zum Glück konnten die noch rechtzeitig bremsen, so dass 2 Personen "nur" leicht angefahren wurden, die Polizei ist aber nach dem "Zusammenprall" einfach weiter gefahren ohne zu gucken ob was passiert ist, was für mich einfach Fahrerflucht ist.
Die Empörung unter den Zeugen war natürlich sehr groß.

Des Weiteren wurde ich schon mal in einer Einbahnstraße von einer Feuerwehr abgedrängt und einem gutem Freund von mir ist ein Polizeiwaren auf einer Kreuzung voll in die Seite gefahren weil die Polizei über Rot gefahren ist ohne zu gucken.

Ich finde einfach so ein verhalten muss nicht sein.

Es ist klar, dass es für jeden Einsatzwagen wichtig ist, schnell an seinen Einsatzort zu gelangen, aber ein Abbremsen vor Kreuzungen und Vergewissern ob man einfach fahren kann, muss schon drin sein.
Blaulicht und Sirene sind noch lange kein Freifahrtschein, um wie ein Irrer durch die gegen zu Ballern, ich muss allerdings sagen, dass ich auch oft sehr vorbildliches Verhalten erleben darf, allerdings meist von Rettungswagen und Feuerwehren, die Polizei hat bisher immer einen sehr negativen Eindruck bei Einsatzfahrten hinterlassen.

In deinem Fall würde ich auf jeden Fall eine Aussage zu dem Vorfall machen, denn die Polizei ist dafür bekannt das Geschehene zu ihren Gunsten zu schönen und deshalb sollten die Verursacher auch entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden.