DVD Ländercode ändern und brennen

thomsen_at

Gala
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hallo...

also hier mein erstes post... endlich hab ich einen mac :)
kenn mich aber leider sehr wenig damit aus..

hab mir nun eine dvd in amerika gekauft. somit hat diese ländercode 1. die europäischen dvd-player spielen leider nur dvds mit ländercode 2 ab :(
somit kann ich mir die dvd am fernseher nicht anschauen...

kann mir bitte jemand erklären ob ich den code ändern kann und die dvd dann auf eine leere dvd brenne? und wie das funktioniert. :)

hoffe es kennt sich damit jemand aus..

also danke schon mal im vorhinein.
alle liebe
tom
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Wenn das so einfach ginge, würden es wohl alle machen. Außerdem dürfte die DVD kopiergeschützt sein.
Du kannst die DVD auf dem Mac abspielen, dessen DVD-Player lässt eine Änderung des Regionalcodes zu (aber maximal fünfmal, glaube ich). Besser ein Programm nehmen wie VLC, das angeblich (hab's selbt nie getestet) diese Codes ignoriert.
 

thomsen_at

Gala
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ja ich weiß dass es dort funktioniert.. aber ich möchte es ja am tv anschauen..

kann man die dvd nicht brennen wenn sie kopiergeschützt ist.. ich dachte man darf sogenannte sicherungskopien anfertigen?
 

thexm

Beauty of Kent
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Besser ein Programm nehmen wie VLC, das angeblich (hab's selbt nie getestet) diese Codes ignoriert.

Ich dachte immer diese Ländercodes sind Hardwaregesteuert und lassen sich durch ein Programm nicht eben mal so ändern... Kann mich aber auch irren?!

mfg thexm
 

iPain 3G

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Sicherungskopien sind in Deutschland, seit geraumer Zeit, von geschuetzten Inhalten verboten.
Daher erwarte hier keine Hilfe dazu.
 

iTelebim

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Ich habe mal davon gelesen, dass man bei einigen DVD Playern den Ländercode ausschalten kann, sodass alle DVD´s abgespielt werden können.
Dazu finde ich aber im Moment nichts.
 

ezi0n

Leipziger Reinette
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Sicherungskopien sind in Deutschland, seit geraumer Zeit, von geschuetzten Inhalten verboten.
Daher erwarte hier keine Hilfe dazu.

so wie ich das sehe, ist das für den betroffenen vollkommen egal ,da er in Salzburg Österreich lebt, wo die Gesetze auf die du verweist, nicht greifen ... nur mal so nebenbei bemerkt ...
 

iTelebim

Aargauer Weinapfel
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so wie ich das sehe, ist das für den betroffenen vollkommen egal ,da er in Salzburg Österreich lebt, wo die Gesetze auf die du verweist, nicht greifen ... nur mal so nebenbei bemerkt ...
Es geht aber darum, dass die Apfeltalk GmbH ihren Sitz in Deutschland hat. So wie ich das sehe gilt also deutsches Recht.
 

iPain 3G

Eifeler Rambour
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Oh stimmt hab ich doch glatt nicht gesehen, Sorry.
Trotzdem kann man ihm hier leider nicht weiterhelfen da Apfeltalk an die deutschen Gesetze gebunden ist.
 

ezi0n

Leipziger Reinette
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Es geht aber darum, dass die Apfeltalk GmbH ihren Sitz in Deutschland hat. So wie ich das sehe gilt also deutsches Recht.

Oh stimmt hab ich doch glatt nicht gesehen, Sorry.
Trotzdem kann man ihm hier leider nicht weiterhelfen da Apfeltalk an die deutschen Gesetze gebunden ist.

also soweit mit bekannt ist, ist ein verweis auf programme und verfahren noch nie strafbar gewesen - klar kann man sagen ist in deutschland nicht mehr erlaubt, aber es ist vieles nicht erlaubt, dennoch darf man drüber reden oder sagen wo man sowas kaufen könnte und das vollkommen straffrei ...

aber ich will da lieber keine grundsatzdiskussion führen ...
 

harden

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Es gibt auch handelsübliche DVD Player, deren RC sich z.B. per Fernbedienung umschalten lassen (z.B. Cyberhome). Billige Asiatische Marken sind da ein guter Tip. Einfach mal nach DVD PLayer Regionfree suchen mit der Bezeichnung deines DVD Players.
 

Rastafari

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klar kann man sagen ist in deutschland nicht mehr erlaubt, aber es ist vieles nicht erlaubt, dennoch darf man drüber reden oder sagen wo man sowas kaufen könnte und das vollkommen straffrei ...
Da irrst du dich. Die Bewerbung illegaler Software ist ebenso strafbar wie ihr Vertrieb selbst.
 

ezi0n

Leipziger Reinette
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Da irrst du dich. Die Bewerbung illegaler Software ist ebenso strafbar wie ihr Vertrieb selbst.

wer sagt dass sie illegal ist?? du solltest mal hinterfragen warum zeitungen voll sind mit wrbung zB im pc bereich von clonedvd, warum unterschiedliche PC Zeitungen ganze tutorials herausbringen - wie von der kauf-dvd auf den heimischen hpc - wenn das was du sagen würdest zutreffen würde, dürfte dies nicht so sein, geschweige denn würden sich die verlagshäuser strafbar machen zB §111 StGB - tun sie aber eben nicht ...
 

skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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also soweit mit bekannt ist, ist ein verweis auf programme und verfahren noch nie strafbar gewesen
...
aber ich will da lieber keine grundsatzdiskussion führen ...

Aber Verweise auf die Programme und Verfahren sind bei Apfeltalk nicht erwünscht - weil man sich keine juristische Angreifbarkeit geben will. Muss ja nicht sein, daß sich gelangweilte Anwälte auf apfeltalk.de stürzen ;)

Edit:
Da irrst du dich. Die Bewerbung illegaler Software ist ebenso strafbar wie ihr Vertrieb selbst.

Und da genau liegt das Problem: was ist eine "Bewerbung" und was ist eine "journalistische Abhandlung"? Genau darüber streiten immer noch die Gerichte. Um juristischen Problemen jeglicher Art in diesem Zusammenhang aus dem Weg zu gehen, soll eben auf apfeltalk über solche Sachen nicht diskutiert werden - wobei diese Beschränkung auch schon zu, in meinen Augen, absurden Auswüchsen geführt hat. Aber das ist ja ein völlig anderes Thema.

Kurz gesagt:
Zu dem Themenkomplex ist eine Diskussion auf apfeltalk unerwünscht und wird ggf. auch durch die Moderatoren abgewürgt. Von daher sind hier wohl kaum wirkliche Tips zu erwaretn.
 

ezi0n

Leipziger Reinette
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Aber Verweise auf die Programme und Verfahren sind bei Apfeltalk nicht erwünscht - weil man sich keine juristische Angreifbarkeit geben will. Muss ja nicht sein, daß sich gelangweilte Anwälte auf apfeltalk.de stürzen ;)

was ein gravierender unterschied ist ...aber generell dieses "rechtswissen", der sich selbst definierten "spezialisten" - kann einen doch mal tangieren ... man glaubt die haben keine eigene meinung geschweige denn, ein verständnis und werden nur zu wiederkäuern ... sorry füs offtopic
 

tobitobitobi

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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leute..was soll das ganze scheiß offtopic -.-
zum thema:
probier es mit vlc der sollte alles abspielen - egal welcher ländercode.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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ja ich weiß dass es dort funktioniert.. aber ich möchte es ja am tv anschauen..

kann man die dvd nicht brennen wenn sie kopiergeschützt ist.. ich dachte man darf sogenannte sicherungskopien anfertigen?
Eben, zurück zum Thema.
Er will nicht auf dem Mac anschauen, sondern auf Standaloneplayern.
Man kann natürlich den Mac irgendwie an den Fernseher anschließen, aber wenn es kein tragbarer Mac ist, wird das unter Umständen auch keine Lösung sein.
Geht es, die DVDs am Mac abzuspielen und sie dabei sozusagen mitzuschneiden?
 

harden

Roter Eiserapfel
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Eben, zurück zum Thema.
Er will nicht auf dem Mac anschauen, sondern auf Standaloneplayern.

Und das geht auch, wenn man den richtigen Player hat und etwas sucht.

Es gibt auch handelsübliche DVD Player, deren RC sich z.B. per Fernbedienung umschalten lassen (z.B. Cyberhome). Billige Asiatische Marken sind da ein guter Tip. Einfach mal nach DVD PLayer Regionfree suchen mit der Bezeichnung deines DVD Players.
 

skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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was ein gravierender unterschied ist ...aber generell dieses "rechtswissen", der sich selbst definierten "spezialisten" - kann einen doch mal tangieren ... man glaubt die haben keine eigene meinung geschweige denn, ein verständnis und werden nur zu wiederkäuern ... sorry füs offtopic

Das Problem ist ganz einfach, das es noch keine höchstrichterliche Rechtssprechung in diesem Bereich gibt. Daher werden seriöse Juristen auch sehr vorsichtig in ihrer Wortwahl und Aussagen zu diesem Thema. Üblicherweise werden solche Statements dann eingeleitet durch "Meiner Meinung nach..." oder "Ich bin der Ansicht das...".

Es geht ja schon los bei der Definition einer "wirksamen technischen Maßnahme" die eine unerlaubte Vervielfältigung verhindern soll (§95a UrhG). Ist eine solche Maßnahme (aka Kopierschutz) wirksam, wenn sie nicht umgangen werden kann? Oder gilt sie als wirksam, wenn man sie (wenn auch mit einfachsten Mitteln) umgehen kann? Wenn man das UrhG streng fasst, wäre OS X in D illegal, da es ohne Probleme Audio-CDs rippen kann, die mit einem Kopierschutz behaftet sind, was unter Windows schon mal Probleme bereiten kann.

Das ganze ist leider ein juristisches Minenfeld... nach meinem (!) Verstehen der Gesetze usw. würde ich sagen: ich zahle eine pauschale GEMA-Abgabe auf Brenner, Festplatten, CD-Rohlinge usw. - also darf ich mir eine Kopie einer CD brennen. Dummerweise sehen die Gerichte das sehr häufig anders... das ganze Thema abzuhandeln würde allerdings den Rahmen dieses Forums Threads sprengen fürchte ich.

Edit:
CloneDVD kopiert nur nicht kopiergeschützte Medien.
Die Bewerbung ist damit absolut legal.

*husthust*

Müssen wir jetzt wirklich drüber reden, das der Hersteller auch die nötigen "Extensions" bzw. Tools anbietet? In Rücksicht auf apfeltalk gehe ich nicht weiter ins Detail, aber wir sind uns doch wohl einig, das grade in Bezug auf CloneDVD eine juristische Spitzfindigkeit seitens des Herstellers gefahren wird.