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DVD Ländercode ändern und brennen

ezi0n

Leipziger Reinette
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CloneDVD kopiert nur nicht kopiergeschützte Medien.
Die Bewerbung ist damit absolut legal.

du meinst mit der in deutschland geduldeten version - ist ja auch vollkommen egal ... ich will da gar nicht weiter drauf rumreiten ...skueper hat das schon getan ...
 

Rastafari

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Es geht ja schon los bei der Definition einer "wirksamen technischen Maßnahme" die eine unerlaubte Vervielfältigung verhindern soll (§95a UrhG). Ist eine solche Maßnahme (aka Kopierschutz) wirksam, wenn sie nicht umgangen werden kann? Oder gilt sie als wirksam, wenn man sie (wenn auch mit einfachsten Mitteln) umgehen kann?
Das ist längst geklärt. Eine Schutzmassnahme gilt grundsätzlich schon dann als als "wirksam" im Sinne des Gesetzes, wenn der Schutz klar als dahinter stehende Absicht erkennbar ist, und wenn zur Umgehung besonders geeignete Mittel erforderlich sind, deren nicht unwesentlicher Zweck ganz zielgerichtet eben genau diese gewollte Umgehung darstellt. Besondere technische Ansprüche werden vom Gesetz ganz ausdrücklich nicht vorausgesetzt.
 

Rastafari

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Müssen wir jetzt wirklich drüber reden, das der Hersteller auch die nötigen "Extensions" bzw. Tools anbietet?
Das ist unerheblich - anderes Produkt, andere Voraussetzungen.
Die Verlinkung zur Seite mit dem entsprechenden "Zusatz" hat bereits bekanntermassen zu sehr umstrittener Urteilsfindung geführt.
 

skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Das ist längst geklärt. Eine Schutzmassnahme gilt grundsätzlich schon dann als als "wirksam" im Sinne des Gesetzes, wenn der Schutz klar als dahinter stehende Absicht erkennbar ist, und wenn zur Umgehung besonders geeignete Mittel erforderlich sind, deren nicht unwesentlicher Zweck ganz zielgerichtet eben genau diese gewollte Umgehung darstellt. Besondere technische Ansprüche werden vom Gesetz ganz ausdrücklich nicht vorausgesetzt.
...

Das ist noch nicht abschließend geklärt. Der von Dir angeführte Link gibt die Rechtsansicht eines Rechtsanwalts wieder. Leider liefert der keine Verweise auf Grundsatzurteile, benutzt in seinen Ausführungen gerne "können, würde, wäre" (keine definitve Festlegung von seiner Seite) und formuliert außerdem auch noch unvollständig.
Zitat von der Webseite:
"6. Wann sind technische Maßnahmen wirksam?
Man könnte auf die Idee kommen, technische Maßnahmen zum Schutz eines Werkes als nicht mehr wirksam anzusehen, wenn diese geknackt sind. Eine Diskussion über die Frage, ob eine technische Maßnahmen durch relativ einfache Mittel oder nicht, verbietet sich jedoch."

Der letzte Satz ergibt irgendwie keinen Sinn, da fehlt etwas. Irgendwie schon peinlich, wenn einem Anwalt so ein Faux Pas unterläuft.

Nach Deiner Ausführung wäre übrigens der "Kopierschutz" auf Audio-CDs eben NICHT als "wirksam" einzustufen. Ja, die Absicht ist erkennbar - ABER es sind keine besonders geeigneten Mittel nötig, um diesen zu umgehen. Es reicht ein Betriebssystem ungleich Windows 2K/Xp/Vista/7.

Wie Du siehst, kann man in dieser Materie nahezu endlos diskutieren und Argumente gegeneinander stellen. Bis nicht von ganz oben ein entsprechendes Grundsatzurteil gesprochen wurde, gibt es in diesem Bereich noch keine abschließende Rechtssicherheit.

Was CloneDVD angeht: Danke, das Du noch mal gesondert auf die juristische Spitzfindigkeit des Herstellers eingehst - nämlich hier in D den Teil zu bewerben, den er bewerben darf.

Aber langsam gleiten wir hier schwer in OT ab. Bei Bedarf können wir das ganze ja mal in einem eigenen Thread ausdiskutieren... oder einen der unzähligen alten Threads zu dem Thema wieder aufwärmen.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Was CloneDVD angeht: Danke, das Du noch mal gesondert auf die juristische Spitzfindigkeit des Herstellers eingehst - nämlich hier in D den Teil zu bewerben, den er bewerben darf.
Wenn du das schon als 'juristische Spitzfindigkeit' ansiehst, kann man wohl begründet davon ausgehen, daß du kein Jurist bist.
Daß Firmen sich am lokalen Recht orientieren, ist keine Spitzfindigkeit, das ist eigentlich das Normale.
 

skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Wie gesagt - IMO sind wir schon viel zu weit OT.

Ich bin kein Jurist, das ist richtig. Trotzdem muß ich mich aus beruflichen Gründen immer wieder mit Gesetzestexten, Verordnungen usw. und deren Interpretationsmöglichkeiten beschäftigen.

Von mir aus kann man auch eine andere Formulierung als "juristisch spitzfindig" benutzen - ich will damit zu Ausdruck bringen, das jemand absichtlich so vorgeht, das er nicht ohne weiteres juristisch belangt werden kann obwohl er mindestens in der Grauzone unterwegs ist. Im Bezug auf den Hersteller von CloneDVD würde das bedeuten, das auf dem deutschsprachigen Teil seiner Homepage das "Addon" zum Kopieren geschützter DVDs gar nicht erwähnt wird. Das wird es allerdings explizit - im Leistungstext von CloneCD. Und da die Sprachauswahl auf der Homepage über einen Button mit der deutschen Flagge (und nicht einer österreichischen oder schweizerischen) erfolgt, dürfte die Zielgruppe auch klar sein. Letztendlich hat es wohl schon seinen Grund, warum der Hersteller inzwischen seinen offiziellen Firmensitz auf Antigua hat ;)
Aber wie gesagt - das sind alles Themenkomplexe die die ursprüngliche Fragestellung gar nicht mehr ursächlich betreffen und hier auch nicht ausdiskutiert werden müssen. Können wir gerne in einem anderen Thread machen.
 

Rastafari

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Nach Deiner Ausführung wäre übrigens der "Kopierschutz" auf Audio-CDs eben NICHT als "wirksam" einzustufen. Ja, die Absicht ist erkennbar - ABER es sind keine besonders geeigneten Mittel nötig, um diesen zu umgehen. Es reicht ein Betriebssystem ungleich Windows 2K/Xp/Vista/7.
Auf Audio-CDs gibt es keinen Kopierschutz, den man als wirksam oder unwirksam einstufen müsste. Dass du die Möglichkeit besitzt, einen digitalen Datenstrom aus einer solchen Scheibe zu extrahieren, hast du einer ganz offiziell lizenzierten Software zu verdanken, die du in der Firmware eines jeden CD- oder DVD-Laufwerks finden kannst. Ohne diesen von den Rechteinhabern gewollten, ganz normalen Funktionsumfang des Laufwerks würde kein Betriebssystem das leisten.
Wo bitte soll da also die erkennbare Absicht sein, die digitale Kopie zu verhindern?
Wo man es dir sogar ganz gezielt erst ermöglicht?

(Und warum soll ein Windows OS dazu nicht taugen? Das Gespann Microsoft/intel hat die Integration von Audio-CD Medien und den entsprechenden Inhalten in PCs und Betriebssysteme so früh und intensiv betrieben wie kein anderer Anbieter, v.a. mit dem Projekt "MPC".
Digitale Extraktion von Audio-CDs geht mit Windows Bordmitteln seit dem Erscheinen der ersten ATAPI-Laufwerke, seit Win95/NT3.1 ist der Support dafür bereits im Lieferumfang enthalten. Entsprechende Funktionalitäten musste man bei Apple noch gut zwei Jahre lang durch CD-ROM Treiber von Fremdanbietern wie Astarte/Adaptec, DigiDesign oder InTech manuell nachrüsten. So what?)
 

skueper

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...
Wo bitte soll da also die erkennbare Absicht sein, die digitale Kopie zu verhindern?
Wo man es dir sogar ganz gezielt erst ermöglicht?
...

Im Red Book Standard für Audio-CDs ist z. B. das SCMS definiert, das Serial Copy Management System. Ein Kopierschutzbit ähnlich dem bei DAT. Allerdings wurde das eigentlich von Anfang an so gut wie nie von den Geräten (bzw. Brennsoftware wie Nero) beachtet.

Dann gibt es noch die Audio-CDs, die eigentlich keine mehr sind. Gründe hierfür sind Manipulationen am Dateisystem bzw. Aufbau der Audio-CD wie z. B. illegale TOC, manipulierte CIRC oder falsche Q-Subcodes. Warum nimmt man solche Manipulationen vor, wenn man nicht die digitale Kopie verhindern will?

On solche Maßnahmen als wirksame technische Maßnahme zu betrachten sind, ist nicht abschließend geklärt. Allerdings sind solche UnCDs stark rückläufig, da es auf vielen Geräten zu Abspielproblemen gekommen ist (z. B. CD-Player mit Erschütterungsschutz (in Autos)).

Aber wie bereits mehrmals gesagt: wollen wir für die ganze Diskussion nicht einen eigenen Thread aufmachen? Dieser ist ja durch das ganze OT-Diskutieren eh schon weit ab von der ursprünglichen Fragestellung.
 

Rastafari

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Im Red Book Standard für Audio-CDs ist z. B. das SCMS definiert, das Serial Copy Management System. Ein Kopierschutzbit ähnlich dem bei DAT.
"Ähnlich" dem DAT ist vollkommen falsch.
Es handelt sich dabei nur um eine optional zu verwertende Information (keinen Schutzmechanismus), der auch ganz gezielt nur auf DAT Recorder angelegt ist.

Allerdings wurde das eigentlich von Anfang an so gut wie nie von den Geräten (bzw. Brennsoftware wie Nero) beachtet.
Weil der Standard für Nicht-DAT Geräte auch nur verlangt, dass dieses Bit bewahrt bleibt.
Von einer Pflicht zur Beachtung dagegen findet sich im RedBook Standard überhaupt nichts.
Ausserdem entstanden solche Mechanismen sowieso noch unter einer völlig anderen Rechtslage und sind für aktuelle Methoden damit kein akzeptabler Vergleich.

Dann gibt es noch die Audio-CDs, die eigentlich keine mehr sind.
Audio-CDs, die "eigentlich" keine mehr sind - sind überhaupt keine Audio-CDs.
Die Bezeichnung "CD Audio" mitsamt dazugehörigem Logo sind kein Allgemeinbegriff, sondern ein geschütztes Warenzeichen, das von nicht standardkonformen Pressungen keinesfalls verwendet werden darf.

Gründe hierfür sind Manipulationen am Dateisystem
Audio-CDs besitzen kein Dateisystem.

Warum nimmt man solche Manipulationen vor, wenn man nicht die digitale Kopie verhindern will?
Die unauthorisierte digitale Kopie dieser Form von Medien Ist glasklar illegal.

On solche Maßnahmen als wirksame technische Maßnahme zu betrachten sind, ist nicht abschließend geklärt.
...
Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
...

Der Gesetzgeber verwendet ähnlich diskutable Definitionen bei der Unterscheidung zwischen "einfachem" Diebstahl (wie zB bei einem Ladendiebstahl) und "schwerem Diebstahl" (zB Einbruch in Wohn- oder Geschäftsräume).
Ein handelsüblicher Panzerschrank wird von der Rechtssprechung ebenso als wirksame Schutzmethode anerkannt wie ein simples Vorhänge- oder Türschloss. Dass man jede solcher Diebstahlsicherungen mit mehr oder weniger Aufwand zu überwinden in der Lage ist, ist dabei irrelevant. Dass eine solche Schutzvorrichtung vorsätzlich und wissentlich überwunden wird, das ist der strafrechtlich bedeutende Knackpunkt. Nicht aber die Frage, wie schwierig oder einfach diese Umgehung im Einzelfall ist.