Kassierfehler - rechtliche Fragen

Mure77

Golden Noble
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Ein Film ab 18 wurde an einen 17 jährigen verkauft.

Hallo,

einer bekannten ist eine Fehler unterlaufen. Sie hatt kassiert und der Typ an der Kasse hat mit einem Autoschlüssel rum gefuchtelt und auch einen Parkcoin entwerten wollen und von daher fragte meine Bekannte nicht nach dem Ausweis....

Er war erst 17 und es war ein Testkauf. Die Bekannte musste zum Chef ins Büro und angeblich hat der Laden eine Abmahnung der Hauptstelle erhalten und wenn es sich um eine andere Kollegin gehandelt hätte wäre diese auch gefeuert worden und dann hätte man auch erst mal schwer einen Job gefunden.............

Ich halte das alles für etwas übertrieben.

Meine Fragen:

Kann eine Filiale eine Abmahnung erhalten wenn eine Mitarbeiterin die Arbeitsanweisungen kennt und auch unterschrieben hat ? Müsste nicht die MA eine Abmahnung erhalten wenn überhaupt, da ein Testkauf ja nunmal ein Testkauf ist und bleibt.

Kann man aufgrund eines solchen Fehlers, der erste Fehler überhaupt, gekündigt werden ?

Was soll die Aussage dass man danach erstmal nur schwer einen Job bekommt ?

Danke vorab.

P.S.: Für mich klar ein Fehler der MA, der Rest einfach nur Einschüchterung..........
 

T1m92

Rheinischer Krummstiel
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Um welchen " Testkauf" geht es denn überhaupt? Also für mich ist das nicht herausgekommen
 

Mure77

Golden Noble
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Oh sorry. Ein Film ab 18 wurde an einen 17 jährigen verkauft.
 

T1m92

Rheinischer Krummstiel
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Naja, ich kenne mich da nicht aus, aber hier geht es doch um Jugendfreigabe. Das könnte man auch mit dem Alkohol vergleichen. Der/die Kassierer/in ist verpflichtet nach einem Ausweis zu fragen, um sich zu versichern, dass die Person volljährig ist. Ob es übertrieben ist? Ich finde es ein bisschen gemein, da die Person einen Autoschlüssel hatte und einen Coin entwerten wollte, außerdem handelt es sich ja nur um einen Film, aber bei Alkohol fände ich es nicht übertrieben, weil der Jugendliche sich damit in Lebensgefahr begeben könnte. Außerdem bekommt man heut zu Tage eh alles, weil man immer jemand älteres kennt, aber so ist unser Gesetz in Deutschland.
 

AnGer

Angelner Borsdorfer
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Kann man aufgrund eines solchen Fehlers, der erste Fehler überhaupt, gekündigt werden ?

Mehr noch: Deine Bekannte kann in diesem Falle strafrechtlich belangt werden. Das Abgeben von ab18-Medien, ganz gleich ob es sich um indizierte oder öffentlich auslegbare Medien handelt, ist gleichzusetzen mit der Abgabe von Alkohol an Minderjährige. Und in dem Fall kann es natürlich schon schwer werden, an einen neuen Job, zumindest in diesem Bereich zu kommen. Man ist ja aktenkundig bekannt...
 

Bountyhunter

Linsenhofener Sämling
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absolut rechtens - wozu gibt es schließlich die Altersbeschränkungen und gesetzlichen Auflagen !?

Das betrifft sowohl Filme, Spiele, Rauchwaren, Alkohol usw.
Man sollte sich also im Zweifelsfall den Ausweis zeigen lassen. Der Handel ist verpflichtet diese Regelungen einzuhalten und wer, nur weil er Umsatz machen will diese Regelungen umgeht, bekommt Ärger mit dem Gesetz !

Deine "Bekannte" hat einen Fehler gemacht, der ihr den Job kosten kann oder schon gekostet hat; wie man sagt, sie hat Lehrgeld bezahlt. Zwar auf eine drastische Art aber....absolut rechtens !
 

Gründlich

Königsapfel
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Absolut rechtens. Ich finde solche Testkäufe auch absolut gut und richtig.
 

Mure77

Golden Noble
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Klar sind die richtig, es traf nur die Falsche denn sie arbeitet immer akribisch, geht seit einem halben Jahr mit einem angebrochenem Steiss arbeiten und ist immer da und die freundlichste und hat sich erst letztens mit einem Jungen streiten müssen weil er einen Film ab 12 haben wollte und er erst 10 war. Aber es kommt immer wie es kommen muss......

Aber ich finde das alles schon arg dreist denn mit dem Autoschlüssel und dem Parkcoin arbeiten.......ist schon ein Asi Testkauf wie ich finde.
 

Gründlich

Königsapfel
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Aber ich finde das alles schon arg dreist denn mit dem Autoschlüssel und dem Parkcoin arbeiten.......ist schon ein Asi Testkauf wie ich finde.
Wieso? Echte Jugendliche "arbeiten" vielleicht auch mit den verschiedensten Mitteln.... ;)
Außerdem darf man in diesem Land mit 17 schon Autofahren. Vielleicht gehörte der Schlüssel gar zu so einem "Auto" welches man mit 16 Fahren darf...
Ein Autoschlüssel sagt also nicht zwangsläufig etwas über das Alter des Käufers aus.

Da hier aber kaum jemand Anwalt oder Jurastudent ist kann ich dir folgendes FOrum empfehlen: http://www.juraforum.de/forum/
 

Mure77

Golden Noble
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Nein, ist ja kein Ding. Sie hat je keine Strafe zu erwarten weil sie eben gut ist und es wollte auch keiner im Geschäft glauben dass sie es war die dort einen Fehler gemacht hat. Sie ist echt am Boden und völlig von sich selbst enttäuscht.....
 

Creativer

Rheinischer Winterrambour
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Ist schon ne blöde Masche.
Ich habe früher neben der Schule im Kaufland an der Kasse gearbeitet. Dort gibt es wöchentlich Testkäufe, meistens von Mitarbeitern die man ja in der Regel kennt. Sollte da aber was passieren steht man auch schnell beim Chef. Sehr beliebt ist die Masche in dem man ein Messer im Einkaufwagen so plaziert das man es als Kassierer übersieht. Diese Testkäufe sind aber mehr zur Übung für den Ernstfall.

Es gibt Testeinkäufe die nicht aus dem eigenen Hause sind. Wenn da was schief geht bleibt es nicht bei einer Ermahnung. Ich weiss ja nicht wie das im Falle deiner Bekannte war.
 

SilentCry

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In DE kenne ich die (Un)rechtslage nicht so genau, aber meines Wissens in AT muss man (ich glaube sogar grob) fahrlässig handeln um dafür belangt werden zu können. D.h. es muss offensichtlich zweifelhaft sein, dass der Kunde volljährig ist (bzw. das für den Kauf erforderliche Alter erfüllt). Wie man "offensichtlichen Zweifel" im Fall des Falles dann abstreiten oder im Gegenzug beweisen kann, lasse ich dahin gestellt. Aber ich denke nicht, dass ein Arbeitsgericht in AT einen solchen Fall (Führerschein, Parkschein, vermutlich extra auf "erwachsen" getrimmte Erscheinung) dem Beklagten gegenüber negativ auslegt. Strafrechtlich noch wesentlich unwahrscheinlicher.

Was den konkreten Fall angeht: Die Verkäuferin hat in meiner Auffassung keinen Fehler gemacht sondern ist vorsätzlich getäuscht worden. Wenn solche Testkäufe (wiewohl ich da ein ungutes Gefühl habe und die Praxis wie hier geschildert bestätigt mein ungutes Gefühl) wirklich "schwarze Schafe" herausfinden sollten dann müsste der Jugendliche _offensichtlich_ zu jung sein und der Verkäufer es _offensichtlich_ ignorieren.
Wenn man so perfide getäuscht wurde hat man sich selbst nichts vorzuwerfen. Vielleicht richtest du das deiner Bekannten aus - eventuell geht es ihr dann etwas besser. Sie ist das Opfer in dem Fall, nicht die Täterin.
 

Creativer

Rheinischer Winterrambour
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Was den konkreten Fall angeht: Die Verkäuferin hat in meiner Auffassung keinen Fehler gemacht sondern ist vorsätzlich getäuscht worden.

Sie ist getäuscht worden weil der Käufer einen Autoschlüssel in der Hand gehalten hat? Seit wann muss man volljährig sein damit man Auto fahren kann? oder was für eine Täuschung meinst du?
 

Mure77

Golden Noble
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Sie ist getäuscht worden weil der Käufer einen Autoschlüssel in der Hand gehalten hat? Seit wann muss man volljährig sein damit man Auto fahren kann? oder was für eine Täuschung meinst du?

Die Kasse ist voll, jeder Kunde ist stinkig weil er warten muss, da kommt einer an die Reihe der deutlich älter als 18 aussieht, einen Autoschlüssel hat und beim Kauf noch den Parkcoin entwerten lassen will..............ne, alles voll in Ordnung.:cool:
 

Creativer

Rheinischer Winterrambour
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Die Kasse ist voll, jeder Kunde ist stinkig weil er warten muss, da kommt einer an die Reihe der deutlich älter als 18 aussieht, einen Autoschlüssel hat und beim Kauf noch den Parkcoin entwerten lassen will..............ne, alles voll in Ordnung.:cool:

So sieht es nun mal aus im Einzelhandel. Das Argument mit der Täuschung ist für mich wirklich keins. Wenn es die Anweisung gibt zu kontrollieren dann muss man dies wirklich kleinlichst machen.

Aber das nächste mal weiss es deine Bekannte eben besser.
 
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SilentCry

deaktivierter Benutzer
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Das bedeutet, von JEDEM Kunden den Ausweis zu kontrollieren. Denn auch ein Mann auf Gehstock und Bart kann ein getarnter Jugendlicher sein. Und Ausweisfälschungen? Eigentlich sollte man dann jedem Kassierer einen Polizeibeamten (nein, besser zwei, Vieraugenprinzip) zur Seite stellen. Oder es kassieren gleich nur noch Beamte vom Innenministerium an den Kassen. Und sollte dieser Beamte auf einen gefälschten Ausweis rein fallen werden er und seine gesamte Dienststelle entlassen. Der Innenminister muss dann für 24 Monate ins Gefängnis.

Unter diesen Gesichtspunkten ist jeder, der betrogen wurde, nicht nur auch _ein_ Täter (was schon absurd genug ist) sondern sogar _der_ Täter. Sorry, _die_ Logik kann ich nicht unterstützen.

Auch frage ich mich wirklich, was das alles soll. Das ist eine lächerliche Hysterie aber anscheinend kann im dritten Jahrtausend die westliche Zivilisation auf alles nur noch weltfremd hysterisch reagieren und nach allumfassender Kontrolle brüllen wie ein verletztes Tier in der Falle nach dem Erlösungsschuss.
 

AnGer

Angelner Borsdorfer
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Normalerweise pappt ja auch auf den Hüllen ein Sticker wo draufsteht: "FSK 18 - Nur gegen Ausweis abzugeben" (oder so). Und nur gegen Ausweis heißt ja irgendwie, dass ausschließlich dann verkauft werden darf, wenn der Käufer seine Volljährigkeit nachweist.

Das mit Fälschungen ist dann schon eine andere Sache, aber ich bin in Multimediaabteilungen schon über Mitarbeiter gestolpert, die dann ganz genau hinsehen. Nur eine ansatzweise perfekte Fälschung (Die aber wohl die wenigsten Minderjährigen in die Finger kriegen können) kann einen Kenner täuschen.
 

Mure77

Golden Noble
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Das beste war dass sie uns gestern abend am Telefon erzählte das man die Person auf der Kamera nur von oben sehen kann und das Gesicht nicht zu erkennen ist. Ich sagte ihr dann dass man ihr deswegen auch nichts anheften kann. Kein Gesicht auf dem Video zu erkennen also als Beweis überhaupt nicht tragbar.
 

Ashura

Hildesheimer Goldrenette
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Danke Silent, du hast aber etwas vergessen, Geburtsurkunde, immerhin, wenn ich für meine kleine Nicht das letzte Einhorn hole (bsp.) dann könnte ich ja auch nicht 12 o.ä. sein, sondern erst 3. Und natürlich Notar dabei, weil so eine Geburturkunde geht schnell zu fälschen.

Wenn der Fall wirklich so war, ich gehe davon aus, dann war das einfach der Versuch Druck auf die Mitarbeiter generell aus zu üben. Das man schwarze Schafskassierer raus sortieren soll und muss, gar kein Ding, aber man muss es nicht übertreiben.

Ich würde mich auch als Kunde in nem Großmarkt beschweren, wenn ich ne halbe Stunde oder gar länger warten müsste, weil JEDER Kunde kontrolliert wird. Und dann würde ich sehr schräg schauen und nachfragen, wenn ich nach meinem Ausweis gefragt würde, indizierte Sachen sind wieder was anderes.
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Was den konkreten Fall angeht: Die Verkäuferin hat in meiner Auffassung keinen Fehler gemacht sondern ist vorsätzlich getäuscht worden.

Jeder Jugendliche der versucht etwas zu kaufen das nur an erwachsene verkauft werden darf versucht eine vorsätzliche Täuschung.

Ich kann dich ja verstehen das du dich um die Sicherheit deiner Daten in anderen Threads sorgst, aber hier übertreibst du es man wieder gewaltig. Das ganze hat nichts mit (Un)rechtslage zu tun sondern mit Jugendschutz. Die verbotenen "Äpfel" schmecken nun mal am besten und daher versuchen manche Jugendliche auch mit allen Mitteln diese zu bekommen.

Ich weiß wovon ich rede, ich habe in den mehr als 10 Jahren wo ich bei der Tanke meiner Mutter gearbeitet habe sehr viel in dieser Richtung erlebt. Auch ich bin einmal darauf hereingefallen und habe einem Jugendlichen ein Bier verkauft, das hat eine Strafe von 400€ eingebracht.
 
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