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14tägies Rückgaberecht - Amazon

gerbro

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
Registriert
08.11.09
Beiträge
333
Hallo,

ich hoffe, dass ich das richtige Unterforum dafür erwischt habe..

Ich habe eine Frage zum 14tägien Rückgaberecht von Amazon (bzw. gilt generell):
Kann ich ein Internetradio bestellen, es ausprobieren, d.h. auspacken, anschalten, hören und bei nichtgefallen zurückschicken?

Hat da jemand Erfahrung mit?
hier steht unter "§ 3 Widerrufsrecht bis zu 2 Wochen, Ausschluss des Widerrufs"

[...] Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache, die als Folge einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Sache (d.h. Ingebrauchnahme nur zu dem Zweck, zu dem das jeweilige Produkt bestimmt und gedacht ist) vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Ist das auspacken und ausprobieren Teil der "Prüfung"? Im Ladengeschäft kann ich ja auch nicht den kompletten Karton auspacken usw..

Ich vermute mal, dass ich es machen kann, möchte ich aber vorher nochmal hier vergewissern / nach Erfahrungen erkundigen.

Vielen Dank!
Gruß
gerbro
 
ich habe mal ein telefon bestellt, dass dann nicht vernünftig mit meiner basisstation gearbeitet hat...null prob bei der rückgabe.
 
Ja du kannst es auspacken und ausprobieren. Ich hatte zumindest noch keine Probleme in ähnlichen Fällen. Vor Weihnachten gelten übrigens nicht nur 14 Tage Rückgaberecht sondern bis zum 31. Januar 2010.
 
Eure Antworten beziehen sich auch auf Amazon?

Vielen Dank :-)
 
Das 14-tägige Rückgaberecht hat man eigentlich generell. Stichwort ist da Fernabsatzgesetz. Die Bedingungen sollten überall nahezu identisch sein.
 
Gilt das eigentlich auch für Software, Games, DVDs? Ich glaube nein, oder? Sobald die Plastikhülle drumherum weg ist...
 
Dankeschön!

Ich denke, dass es da dann Probleme mit der Seriennummer gibt, d.h. sobald Plastikhülle weg -> keine Rückgabe mehr.

Bei einer DVD hmm.. Das wäre ja ein günstiger "Verleihservice" :-)
 
Ja. Bei DVDs oder so, wo der Nutzer zwischendurch den Datenträger kopieren könnte, gilt die 14-tägige Rücknahme nicht. (Wenn der Datenträger schon offen ist)

Aber bei allem anderen darf man auspacken und ausprobieren (wenn man es nicht sonstewie behandelt), und kann es dann innerhalb der 14 Tage problemlos zurückschicken.
 
Gilt das eigentlich auch für Software, Games, DVDs? Ich glaube nein, oder? Sobald die Plastikhülle drumherum weg ist...

Für Software, DVDs u.ä. gilt die 14 Tage Rückgabegarantie nur, solange du sie nicht öffnest. Im Ladengeschäft hättest du ja schließlich auch keine Möglichkeit, die DVD auszupacken, dir schonmal anzugucken und dann doch nicht mitzunehmen.

Amazon ist meiner Erfahrung nach übrigens sehr kundenfreundlich, was die Rückgabe gekaufter Artikel angeht, ich hatte mit denen in mehreren Jahren noch nie Probleme. Wenn du das Internetradio also wirklich nur ausprobierst ohne große Gebrauchsspuren zu hinterlassen, sollte es überhaupt kein Problem geben.
 
Gilt dass denn auch keim Kauf eines Macbooks? Heißt wenn ich ein Macbook kaufen würde aber ich würde damit nicht klarkommen, könnte ich es dann zurückgeben?
 
Aber VORSICHT:

vorher die Finger waschen ;-) keine Kratzer oder so entstehen lassen, alles muss im gleichen Zustand wie es bei Erhalt war zurückgegeben werden!

Fettpatscher, Kratzer, Dellen, Kartoffelstückchen, selbst zerrissene Kartons dürfen vom Händler als Wertminderung angesehen werden, das darf er dann beim zurückbezahlten Geld einbehalten!

Und, weil das hier gerade diskutiert wurde: Wie sieht das mit zurückgeschickten Geräten aus, bei denen der Probierende starker Raucher ist? Ich nehme an, das fällt, wie hier schon gesagt, unter "Ausprobieren, wie ich es im Laden auch könnte". Und da darf ich ja auch nicht dabei rauchen ;-) Also, auch hier VORSICHT!
 
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Reaktionen: alex_neo
MacBook am besten mit Gummihandschuhen im Sauerstoffzelt testen :-)
 
Jetzt vor Weihnachten hat Amazon das Rückgaberecht sogar verlängert - bis zum 31. Januar 2010...
 
Aber VORSICHT: […]selbst zerrissene Kartons dürfen vom Händler als Wertminderung angesehen werden, das darf er dann beim zurückbezahlten Geld einbehalten![…]

Stimmt grundsätzlich. Gerade Amazon ist da aber sehr kulant. Ich habe da auch schon mal einen höherpreisigen Artikel zurückgeschickt, von dem die Verpackung versehentlich entsorgt worden war. In dem Fall empfiehlt sich allerdings, das vorher abzuklären.