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Mehrwertsteuer Ausweisbar?

phil1324

Cripps Pink
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Ich habe folgende Frage.

Wenn ich mir im apple online store ein MacBook Pro bestelle und es mir nach Deutschland liefern lasse, kann ich dann die Mehrwertsteuer ausweißen wenn ich es ins Auslad überführe? Und wie funktioniert dass mit der Rückerstattung?
 

cascade

Welscher Taubenapfel
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Du meinst, du lässt dir vom deutschen Apple Online Store eines schicken und willst das MacBook dann mit ins Ausland nehmen?
Wenn du das Ding ins Ausland (= nicht-EU) musst du die dortige Mehrwertsteuer zahlen, da wird es dir nichts bringen, wenn du beweisen kannst, dass du die deutsche Mehrwertsteuer bezahlt hast. Oder verstehe ich dein Problem falsch?
Und welche "Rückerstattung" meinst du?

Grundsätzlich kannst du die Mehrwertsteuer mit der Rechnung nachweisen, aber ich bin mir wie gesagt nicht sicher, was du vorhast.
 

phil1324

Cripps Pink
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also ich dachte ich kauf mir das MacBook im deutschen apple store und lass es mir nach Deutschland schicken. Mein Vater wohnt in der Schweiz und er führt das MacBook aus. somit müsste er doch die 19% erstattet bekommen. natürlich müsste er dann aber die 7% Mehwertsteuer in der Schweiz bezahlen, was ja viel weniger ist. Aber wie bekomm ich dann die Deutsche Mehrwertteuer ersattet? die gibts ja nicht direkt beim Zoll, sondern von da wo ich den Artikel gekauft hab.
Verstehst du jetzt was ich meine?
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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1. Dein Vater muss einer gewissen Arbeit, bzw Selbstständigkeit, nachgehen, damit er die Steuer absetzten darf.

2. Muss er dies in Deutschland tun (arbeiten + absetzen). Sonst macht's ja keinen Sinn.

3. Was hat dein in der Schweiz lebender Vater denn mit Deutschland am Hut, dass er die Mehrwertsteuer hier absetzten will/darf?
 

phil1324

Cripps Pink
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1. das hat doch nichts mit der Selbständigkeit zu tun.
wenn man als Schweizer in Deutschland etwas kauft, gilt auch für Lebensmittel zum Beispiel bekommst du die Mehrwertsteuer von 19 % am Zoll gutgeschrieben, die du dann beim nächsten Einkauf in dem Geschäft erstattet bekommst.Natürlich muss ich dann die Mehrwertsteuer in der Schweiz bezahlen aber das sind ja nur 7%
Kennt das niemand hier?

2. es hat nichts mit einer Selbständigkeit zu tun.

3. ich glaube du verstehst das Prinzip einfach nicht!
 

quarx

Brauner Matapfel
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Der Sinn der Aktion ist zweifelhaft, denn bereits die Nettopreise für Apple-Hardware sind in der Schweiz geringer als in Deutschland. Beispiel Macbook Pro 13" kleinste Ausführung: 965,55 € (DE) vs. 1439,59 CHF (CH), letzteres entspricht 1439,59*0,6588=948,40€.

Fazit: wieso kauft Dein Vater das Gerät nicht direkt in der Schweiz?
 

phil1324

Cripps Pink
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will keine schweizer tastatur und leider kan man keine deutsche bestellen
 

AnGer

Angelner Borsdorfer
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Ich weiss nicht was du vor hast. Sorry.

Ich schon. Er möchte ein MBP in Deutschland kaufen und dies seinem Vater überreichen, der es in die Schweiz ausführt. Dann möchte er von der Vereinbarung, die 19% Mehrwertsteuer beim nächsten Einkauf im Apple Store zurückerstattet zu bekommen, Gebrauch machen.

Er möchte nun also wissen, wie er den Nachweis über das Bezahlen der MWSt in Deutschland zum Zwecke der Rückerstattung beim Schweizer Zoll erbringen und die Rückerstattung beim Händler - sprich dem Apple Store - geltend machen kann.
 

Thaddäus

Golden Noble
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Die Tastatur ist doch fast dieselbe... Ich könnte nicht mal genau sagen, wo die Unterschiede liegen.

Ich persönlich würde mich da eher umgewöhnen, als den ganzen Aufwand auf mich zu nehmen.

On topic: Frag doch am besten bei der zuständigen Zollbehörde nach.
 

quarx

Brauner Matapfel
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will keine schweizer tastatur und leider kan man keine deutsche bestellen
Ach so, das hat Sinn. Auf der deutschen Rechnung ist aber normalerweise immer auch die gezahlte Mehrwertsteuer ausgewiesen, zumindest Netto- und Bruttobetrag.
 

macaneon

deaktivierter Benutzer
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Die Tastatur ist doch fast dieselbe... Ich könnte nicht mal genau sagen, wo die Unterschiede liegen.

OT: Ich könnte das sehr wohl. Und ich bin froh, dass ich wieder eine deutsche Tastatur hab.

In der Regel lässt du den Einfuhrschein am Zoll stempeln, gehst dann zu dem entsprechenden Laden und sie schreiben dir die Differenz gut (wenn Käufer = Importeur). Dieses Prinzip müsste auch bei Online-Geschäften greifen.
Du hast nun zwei Möglichkeiten:
1. Du rufst Apple an und fragst, wie die Rückerstattung über die Bühne geht (vermutlich werden sie den gestempelten Einfuhrschein oder eine Kopie davon haben wollen).
2. Du rufst den Zoll an und erklärst dein Anliegen, denn du willst schließlich nichts Illegales (unter der Voraussetzung, dass Käufer = Importeur).
 

iMate

Querina
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11.01.10
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186
Vorgehen:
1.Rechnung 2x Ausdrucken
2. Beim Zoll abstempeln lassen
3. Die abgestempelte Rechnung an [email protected] senden mit:
3.1 Kopie personalausweis
3.2 Nachweis des Wohnortes (Stromrechnung oder was auch immer)
 
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jupp

Damasonrenette
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@iMate
ich glaube die haben die MwSt erstattung schon versoffen. :)

schöö