• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

MacBook Pro 13 Zoll - Mac 10.5.8

skylow

Jonagold
Registriert
13.10.09
Beiträge
21
Hallo,

ich habe mir am Montag beim Media Markt ein MBP gekauft, leider hatten sie kein neues mehr also bekam ich das Austellungsstück um 1050€. Nunja bei dem quietscht leider die Leertaste und halt die HDD summt. Aber das mit der HDD scheint ein allgemeines Problem zu sein und die Leertaste wird sich hoffentlich wohl noch beruhigen ;).

Was mich mehr wundert ist ja das Snow Leopard ja 10.6 ist und das hier aber 10.5.8.
Ich habe aber heute gelesen das alle Neuen mit 10.6 ausgeliefert werden und nicht mehr mit 10.5.6 bzw. 10.5.7 sowie meines.

Meint ihr soll ich mal zum Media Markt fahren oder was haltet ihr davon?
 

s23

Seidenapfel
Registriert
23.11.08
Beiträge
1.333
Du hast doch gar kein neues gekauft, sondern ein älteres Ausstellungsstück. Da ist dann natürlich auch nicht die neueste Software enthalten.
 

skylow

Jonagold
Registriert
13.10.09
Beiträge
21
ja und ob Austellungsstück oder nicht tut ja nichts zu Sache...

@s23: ja das mir schon klar, aber vllt spielens mir trotzdem drauf^^
 

hopeman

Meraner
Registriert
02.05.09
Beiträge
231
Nur mal so als Tipp: bei T-Online kannst Du ein nagelneues 13" MBP mit Snow Leopard bekommen.

http://www.apfeltalk.de/forum/guter-preis-macbook-t263131.html

Inklusive des dort vorhandenen Online-Rabatts kostet Dich das Ganze 1029€ plus nochmal 0€ Versand (die Versandkosten sind natürlich die reinste Abzocke ;) ). An Deiner Stelle würde ich ganz schnell zu Media-Markt "rennen" und das Teil umtauschen. Meiner Meinung nach hast Du da einen ganz schlechten Deal gemacht!
 

waschbär123

Echter Boikenapfel
Registriert
26.04.08
Beiträge
2.353
Ja, das kommt irgendwie davon wenn man bei MM seine Apple Hardware kauft...
 

Schomo

Zehendlieber
Registriert
15.11.04
Beiträge
4.118
Zurück geben, du hast ja ein Rückgaberecht und zwar hoppi.

@ waschbär123:
So was kann immer passieren, auch bei neuen Geräten.

Gruß Schomo
 

iYassin

Galloway Pepping
Registriert
13.04.09
Beiträge
1.365
Ja, das kommt irgendwie davon wenn man bei MM seine Apple Hardware kauft...

Also, ich kann mich nicht beklagen - neues MBP 13" (siehe Signatur) für 890€ beim Mediamarkt, dank MwSt.-Aktion :D Aber ein Ausstellungsstück nehmen, das würde ich auch nicht machen.
 

skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
Registriert
17.10.06
Beiträge
847
Zurück geben, du hast ja ein Rückgaberecht und zwar hoppi.
...

Bitte, um Mißverständnissen vorzubeugen: er hat kein Rückgaberecht! MM bietet den Umtausch bzw. die Rücknahme innerhalb von 14 Tagen als rein freiwillige Leistung an, ebenso Saturn. Das ist ein Sonderfall und kein allgemeiner Rechtsanspruch! Das 14tägige Rückgaberecht bezieht sich auf Käufe nach dem Fernabsatzgesetz - und selbst da gibt es gewisse Einschränkungen.

Saturn nimmt Apple-Produkte übrigens nur zurück, wenn man sich noch nicht bei Apple damit registriert hat. Wobei die das (meines Wissens nach) aber nicht nachprüfen...
 

standby

Morgenduft
Registriert
05.09.09
Beiträge
164
Ich wollte gerade fragen, aus welcher Anspruchsgrundlage du diesen Anspruch herzuleiten gedenkst. Warum eigentlich müssen des öfteren rechtliche Laien derart zur Rechtsunsicherheit beitragen? Gerade das Kaufrecht und das Mängelrecht mit der "Korrektur" des Verbrauchsgüterkaufs sind ein nicht zu unterschätzendes Sachgebiet. Auch Wikipedia und Google sind zur Information und rechtlichen Bewertung der Einzelfälle schlechterdings ungeeignet! Als weitere Anmerkung noch, rechtliche Beratung, also Beratung in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern (die nicht in Form abstrakter Sachverhalte erbracht werden), können nach dem neugefassten RDG (immer noch) einen Bußgeldbewährten OWi-Tatbestand erfüllen. (Falls es den einen oder anderen interessiert, interessant: Wreesmann, NJW 2008, 3389 ff.)

Im zugrunde liegenden Sachverhalt stehen im Übrigen ganz abgesehen von übernommenen Garantien natürlich Mängelrechte zu, deren Beweislast sich zu deinen Gunsten natürlich umgekehrt hat. (§§ 433 I S. 2, 474, 434 I, 437 Nr. 1, 439; 476 BGB). In wiefern tatsächlich ein Mangel vorliegt, ist natürlich noch zu prüfen.
Grüße :)
 
Zuletzt bearbeitet:

michaelny

Akerö
Registriert
18.08.08
Beiträge
1.808
mal gaenzlich die rechtslage ausser acht lassend rate ich dir folgendes :

gehe zum media markt und sreche sie auf ihre freiwillig den kunden anbietende ruecknahme ohne wenn und aber policy an und frage hoeflich ob sie das zuruecknehmen, da das geraet nicht deinen vorstellungen entspricht !

das tun sie im allgemeinen auch ohne grosses palaver aber sie muessen es nicht tun !

hier ist der schluessel in erster linie hoeflich zu fragen und nicht auf etwas zu bestehen !
 
  • Like
Reaktionen: darkCarpet

standby

Morgenduft
Registriert
05.09.09
Beiträge
164
Besser kann man das wohl nicht formulieren!
Ich wollte auch nur sagen, wenn schon diese Tour, dann bitte richtig.
 

skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
Registriert
17.10.06
Beiträge
847
@standby, bzgl. Post #12:

Auf wen beziehst Du Dich mit Deinem Post? Auf Schomo, auf mich... wäre nett, wenn Du ggf. mittels eines Quotes bei zukünftigen Posts einen Zusammenhang herstellen könntest. Das vereinfacht das Diskutieren ungemein ;)
 

ken-wut

Echter Boikenapfel
Registriert
30.09.09
Beiträge
2.364
Hi
Ich wollte da mal eben was klar stellen.Ein so genanntes Rückgabe Recht ist ist den meisten Einzelhandels Unternehmen nicht üblich sondern gilt zum grössten Teil nur bei Versandhäusern.
In der Regel ist jeder Markt so Kulant und tauscht ohne grosse Beanstandungen das Gerät aus oder erteilt eine Gutschrift. Sollte das Gerät aber durch Eigenverschulden Beschädigt worden sein oder starke Gebrauchsspuren aufweisen wird der Markt es wahrscheinlich nicht zurück nehmen.
Ach ja. Garantieleistungen stellt man als Käufer zwar an den Ort bzw. das Geschäft wo man es gekauft hat jedoch werden die Ansprüche der Garantieleistung unterschiedlich z.B. durch Rahmenverträge geregelt.
Wer also meint das er nach 2 Monaten ab Kauf ein neues Gerät im Markt seines Vertrauen bekommt hat sich geschnitten. Das Gerät muss zur Prüfung an den Hersteller oder eine Vertragswerkstatt weitergeleitet werden. Solltet ihr Fragen haben wie die Garantieabwicklung eines Produktes von Statten geht fragt den Verkäufer vor dem Kauf z.B. nach DOA, oder wird das Gerät repariert oder ausgetauscht während der Garantie? Gibt es einen Service auch nach der Garantie?
Und noch was. Bei grossen Häusern wie Media Markt oder Saturn kann man ein Gerät eigentlich (Es gibt Ausnahmen) nur Wandeln wenn es in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum min. 2 Reparaturen hinter sich hat und auch jedes mal eine Reparatur durchgeführt wurde.2 mal einschicken und kein Fehler zählt nicht zum Wandeln. Wenn die beiden Reparaturbedingungen geschaffen sind kann man beim 3. auf Umtausch bestehen. Vorher gibt es da keine Möglichkeit da es in Deutschland üblich ist das der Hersteller 3x das Recht auf Nachbesserung hat.
Klingt zwar jetzt etwas oberflächig aber das Thema ist sehr Umfangreich um es genau zu beschreiben. Dachte es passt hier rein und sollte zur Aufklärung dienen und nicht zur Feststellung.
gruss
 

standby

Morgenduft
Registriert
05.09.09
Beiträge
164
entschuldige, skueper ;) war auf schomos "hoppi"-Rückgaberecht bezogen. Nehmt das aber (beide) bitte nicht so ernst, ich musste noch bis 24h arbeiten (bayrisches verwaltungsrecht^^), da ist man leicht genervt!
viele grüße
p.s. ken-wut: ich hab deinen beitrag nur kurz überfolgen, aber ein dreimaliges "Nachbesserungsrecht" des Herstellers gibt es nicht. Ein Rücktrittsrecht steht dem Käufer gegen dem Verkäufer unter Anderem nach fehlgeschlagener Nachbesserung zu. Dies wird insbesondere vermutet, wenn eine Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten Versuch fehlgeschlagen ist. §§ und nähere Ausführungen spare ich mir.
 

ken-wut

Echter Boikenapfel
Registriert
30.09.09
Beiträge
2.364
standby:
Da geb ich dir recht. 2x hat der Hersteller das Recht auf Nachbesserung und beim 3x, sollte es der gleiche oder ein andere Fehler sein, besteht das Recht auf Wandlung. Jedoch habe ich die Erfahrung gemacht, dass viele Leuchte nicht korrekt mit Gegenständen umgehen können.
Ich kann dir dazu auch ein Beispiel geben. Vor kurzem hat ein Kunde sein Notebook im Service abgegeben. Das Gerät war bereits 2x innerhalb des ersten halben Jahres in Reparatur. Also haben wir dem Kunden das Gerät ausgetauscht. Da wir das Gerät an den Hersteller Reklamiert haben, da 2 Fehlgeschlagen Reparaturen, wurde uns jedoch seitens des Herstellers nach Prüfung was anderes mitgeteilt. Die Audiobuchse ist Mechanisch durch Äussere Fremdeinwirkung beschädigt. War leider auch nicht sehr gut Ersichtlich. Nun bleiben wir auf den Kosten sitzen. Tja, blöd gelaufen. Daher versuchen wir, bevor das Gerät getauscht wird es direkt an den Hersteller beim 3. zu Reklamieren bevor der Kunde ein neues Gerät bekommt. Ärgerlich für den Kunden aber im nach hinein besser für beide Parteien.
gruss
 
Zuletzt bearbeitet:

Eosaner

Englischer Kantapfel
Registriert
08.05.08
Beiträge
1.091
OMG
Ein runtergedudeltes MBP bei MediaMarkt für 1050€ kaufen :p:p
Das würde ich noch nichtmal machen, wenn ich übel auf Drogen wäre!
 

hopeman

Meraner
Registriert
02.05.09
Beiträge
231
Also, ich kann mich nicht beklagen - neues MBP 13" (siehe Signatur) für 890€ beim Mediamarkt, dank MwSt.-Aktion :D Aber ein Ausstellungsstück nehmen, das würde ich auch nicht machen.

Wow, das ist ja mal ein echt "fetter" Deal. Gibt's diese Aktion noch oder immer mal wieder? Ich beobachte MediaMarkt nicht so, weil es hier in Hamm keinen gibt.....aber für dieses Angebot würde es sich glatt lohnen, die halbe Stunde bis Münster zu fahren....falls Du da was weißt, lass es mich bitte unbedingt wissen, ok?