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Rechtliche Frage.

evianman

Erdapfel
Registriert
15.07.09
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2
Guten Abend zusammen,

ich habe eine rechtliche Frage und zwar, habe ich Anspruch auf Urheberrechte über ein am Computer erstelltest Bild, wenn ich nicht im Besitz einer Legalen Softwarelizenz bin?

MfG
Evian
 

evianman

Erdapfel
Registriert
15.07.09
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2
Hallo,

danke schon mal für deine Antwort.
Das finde ich allerdings ziemlich krass!
Wie kann man das erklären?!

Ggf. als kleiner Anhang, bzw. Erweiterung:
wenn ich nicht im Besitz einer Legalen Softwarelizenz bin womit das Bild erstellt wurde.

Etwas zweidutig gewesen meine Frage.
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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08.12.05
Beiträge
12.209
Etwas zweidutig gewesen meine Frage.
sie ist schon verstanden worden. das eine hat mit dem anderen wenig zu tun. urheberrechtsschutz genießt dein werk unabhängig von der legitimität des zur erstellung genutzten werkzeugs. was die nutzung der software ohne lizenz nicht besser macht …
 

evianman

Erdapfel
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15.07.09
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2
Danke!
Hast Du evtl. Informationen wo ich das nachlesen kann?
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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24.08.08
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Eine eindeutige Informationsquelle wirst du da wohl nur in einem juristischen Kommentar zum UrhG finden.
 

pepi

Cellini
Registriert
03.09.05
Beiträge
8.740
Bitte zu beachten, daß alle hier getätigten Aussagen keine Rechtssauskunft darstellen! Rechtsauskünfte zu erteilen ist in Foren nicht zulässig und daher sind alle hier geposteten Beiträge zum Thema auch nur als Vermutungen zu interpretieren.

Wenn Du das Werk geschaffen hast, dann bist Du dessen Urheber. Womit Du das geschaffen hast, ist davon unabhängig.
Gruß Pepi
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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25.12.07
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8.088
… Rechtsauskünfte zu erteilen ist in Foren nicht zulässig und daher sind alle hier geposteten Beiträge zum Thema auch nur als Vermutungen zu interpretieren. …

Rechtsauskünfte in Foren zu erteilen, ist nach meinem Wissensstand in konkreten Fällen nicht zulässig.

Das wiederum bedeutet, man sollte solche Diskussionen auf fiktiven Fällen aufbauen.
 

MacAlzenau

Golden Noble
Registriert
26.12.05
Beiträge
22.501
Warum soll das Urheberrecht davon abhängen, ob ich legal im Besitz des Herstellungsmaetrials bin.
Wenn ich mir vom Nachbartisch einen Kugelschreibe nehme, ohne zu fragen, und damit Weltliteratur schreibe - hat dann der Besitzer des Kugelschreibers das Urheberrecht?
 

Ashura

Hildesheimer Goldrenette
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08.08.07
Beiträge
676
Ja, der Besitzer des kugelschreibers, mit welchem die Weltliteratur geschrieben wurde, hat tatsächlich das Urheberrecht, es sei denn, der Schreiber, hat das Werk nach Diktat eines Drittens nur zu papier gebracht.
Denn man kann ja schlecht etwas schreiben, mit etwas, das man nciht in Besitz, also in den Händen hält.

Anders sieht es beim Eigentümer des Kugelschreibers aus, dieser hat tatsächlich kein Urheberrecht and em Werk, das mit seinem Schreibgerät hergestellt wurde, es sei denn, er wäre auchd er Besitzer.

Klugscheißmodus aus;) Eigentum ist ungleich Besitz. Manchmal, vielleicht;)

Da so oft erwähnt, spar ich mir diesmal den obligatorischen Satz. Gilt hier natürlcih aber auch.