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Hilfe, Gravis will nicht zahlen

EinOhrMann

Erdapfel
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30.08.08
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Hallo,

ich bin hier ja mehr so der Zuschauer, aber diesmal brauche ich konkreten Rat.

Es geht um Gavis Safety Pack und (m)einen Mac.

Der Rechner von einer Freundin und mir ist über diesen Hardwareschutz von Gravis,versichert. Da wir eine lange Zeit zusammen waren, war er halt auf ihren und nicht auf unsere beiden Namen versichert.
Ich habe den Rechner von einer Reparatur von Gravis abgeholt. Auf dem Rückweg wurde ich überfallen. Polizei wurde sofort eingeschaltet. Bei Gravis wurde dieser Schadensfall gemeldet und nach vier Tagen kommt der Brief, dass sie den Schaden nicht übernehmen, weil

„der entstandene Schaden am Gerät durch eine Dritte Person verursacht wurde.
Das Gerät befand sich zum Tatzeitpunkt unter der Aufsicht, bzw, der Obhut von Mein Name. Gemäß den Gravis Hardware Schutz Bedingungen besteht somit leider keine Abdeckung. Für die Regulierung des Schadens müssen sie den Verursacher in Anspruch nehmen.“

Bei Gravis steht unter link folgendes:

„Besondere Bedingungen zum GRAVIS Safety Pack Plus (GSPP)
(Desktop, Mobile und Display). Der 36 Monate Hardwareschutz für
Ihren Apple Rechner, das eingebaute Zubehör und Displays.

2. Welche Leistungen enthält das GRAVIS Safety Pack Plus?
Kostenlose Reparatur eines Hardwareschadens inklusive Arbeits-
zeit und Ersatzteile (mit Verrechnung des Selbstbehaltes bei
Schäden, die den Selbstbehalt bedingen, siehe Punkt 3).
(...)
– Einbruchsdiebstahl, Diebstahl und Beraubung mit Selbstbehalt.“

Man muss noch folgendes dazu wissen:
1. Da der Hardwareschutz auf den Namen der Freundin läuft, hat sie mir eine Vollmacht mitgegeben. Ich war also in ihrem Namen und in ihrem Auftrag unterwegs. Gravis hat die Vollmacht in Kopie.
2. Selbst wenn Gravis Recht hätte, was sie unserer Meinung nach definitiv nicht haben, der Mac gehört uns beiden. Er war eine gemeinsame Anschaffung zu einer „gemeinsamen“ Zeit. Ich habe damals einen großen Anteil beigesteuert und seit dem haben wir beide damit gearbeitet. Es gab also von Anfang an einen mündlichen Vertrag über diesen gemeinsamen Besitz.


Nun meine Fragen:
Bin ich, das Raubopfer in den Augen einer Verischerung ein Verursacher?:mad:
Ist in diesem Fall der Rechner oder nur der Rechner in den Händen der Freundin versichert?
Ich hatte eine Vollmacht von der Freundin, bin quasi in ihrem Auftrag unterwegs, wäre dann der Rechner selbst nach Gravisinterpretation versichert?
Der Rechner hat uns beiden gehört, Zeugen gibt es und wir haben zu Anschaffungszeit nachweislich zusammen gewohnt u.ä.?
Was ist eure Meinung dazu und wie kann ich mich wehren? Widerspruch ist klar, aber über etwas fundierte Tipps würde ich freuen.
Was sind eure Erfahrungen mit Diebstahl/Raubschutz bei Gravis?


Danke für eure Hilfe, ich geh jetzt bei Tatort nachschauen, ob ich noch etwas lernen kann?


EinOhrMann

Sorry für den reisserischen Titel, sind halt nur mächtig sauer über diese Geschichte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Irreversibel

Holländischer Prinz
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Also habe ich das jetzt richtig verstanden?

Der Hardware-Schutz läuft auf den Namen deiner Freundin. Du hast den Mac allerdings abgeholt als du beraubt wurdest (der Mac wurde gestohlen?).

Uff, ich bin kein Anwalt, daher weiss ich nicht wie es versicherungsrechtlich bei "Raub" aussieht bzw. wie genau dieser definiert wird. Laut Gravis ist deine Freundin versichert, nicht du. Auch wenn ihr gemeinsam bezahlt habt, der Name deiner Freundin ist eingetragen. Jetzt ist es wohl definitionssache, wer beraubt wurde: Du als direktes Opfer oder deine Freundin als indirektes Opfer. Musst du persönlich für den Schaden deiner Freundin haften, die ihr Macbook ja eigentlich versichert hat? Ob dich Gravis nun für den Verursacher des Schadens hält (dir z.B. Fahrlässigkeit vorwirft) kann ich so nicht schliessen. Da müsste sich mal jemand mit juristischen Kenntnissen mit auseinandersetzen.

Nebenbei gesagt halte ich von Gravis überhaupt gar nichts, da der Laden ziemlich teuer und der Service berüchtigt ist. Ich hatte selbst schon einige schlechte Erfahrungen mit diesem Händler, nur manchmal bestelle ich gezwungenermaßen bei ihnen und habe mit enormen Lieferzeiten und Preisaufschlägen Bekanntschaft gemacht, zudem sind sie bei Umtausch- und Garantiefragen sowie der Gewährung eines Schüler-/Studentenrabatts legendär unkulant. Man muss nur mal 10 Minuten in dem Laden herumhängen und das ein oder andere Gespräch mitbekommen, man hört Dinge bei denen man nur mit dem Kopf schütteln kann.

Ich würde dir raten den Fall von einem (befreundeten?) Anwalt auf Chancen abchecken zu lassen und dann den Rechtsweg gehen.
 

SizzLorr

Grahams Jubiläumsapfel
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Ich kann dir zwar nicht helfen aber mich würde schon folgendes interessieren:

Darf ich fragen wo du wohnst und überfallen wurdest?

Und wie genau ist denn der Überfall abgelaufen?
 

Ashura

Hildesheimer Goldrenette
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Bei so etwas hilft nur der Gang zum Anwalt.
Der kann dir das auf jeden Fall aus klamüssern, wer was in welcher Reihenfolge von wem aus welchem Verhältnis schuldet.
Wenn ich das so sehe würde ich sagen, die Kette müsste ungefähr so gehen:

Freundin fordert von Gravis auf Grundlage der Versicherung.
Gravis fordert von Ein Ohr da dieser im Besitz war.
EinOhr fordert von Dieb da dieser der momentane Besitzer ist.

Strafgesetzbuch geht nur den Staatsanwalt etwas an.

Auf jeden Fall so viel. Bevor irgendwas passiert hast du die Vollmacht noch schriftlich?
Wie der Kauf zusatnde kam müsste dann egal sein.

-Ich würde dir raten den Fall von einem (befreundeten?) Anwalt auf Chancen abchecken zu lassen und dann den Rechtsweg gehen.-
Fett unterstreich
 

EinOhrMann

Erdapfel
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Ich glaube, ausser dem Gang zum Anwalt bleibt da wirklich nicht viel.
Ich verstehe nicht ganz bis wo der Rechner als solcher und ab wo nur die Person versichert ist.
Wenn man den Mac verkauft, dann wandert die Versicherung laut Gravis mit.

Die Vollmacht hat Gravis sich bei Gerätabholung kopiert. Ich kann ja nicht einfach so ein Gerät abholen.

Die AGB zum Hardwareschutz sind da deutlich Definitionssache, natürlich anscheinend zu unserem Nachteil.:-c

@SizzLorr: Ich wüßte nicht wozu. So was ist immer ein verletzendes Erlebnis. Mein Umgang ist bestimmt nicht, das in der Öffentlichkeit zu therapieren.
 

Ashura

Hildesheimer Goldrenette
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Ja, über die AGB würde ich mir erstmal nicht den Kopf zerbrechen. Da können durchaus so viele rechtliche Fehler und nicht mögliche Formulierungen drinne stecken, das die durchaus auch unwirksam sein kann, ganz oder in dem betreffenden Teil.
Ja man meint Firmen wären aufgrund ihrer Größen so viel besser und würden immer alles rechtlich astrein machen, ist leider, zum Glück nicht immer der Fall.

Ich könnte zb. in die AGB für Mobiltelefone durchaus reinschreiben, das ich jederzeit Gespräche abhören darf, oder SMS zensieren. Reinschreiben und erstmal umsetzen kein Problem, so lange sich niemand zuckt. Wenn doch, dann hab ich ein Problem;)

Ist ne blöde Sache und eine die man selbst am wenigsten gebrauchen kann, aber es hilft leider nix, versuch Ruhe zu bewahren und dich mit Anwalt absprechen.

Grüße und viel Erfolg.
 

Karud

Weißer Winterglockenapfel
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Ich rate dir auch zum Gang zu einem Anwalt. Dieser kann dir auf die Situation und Vertrag mit Gravis eine realistische Einschätzung geben, wie groß deine Chancen sind. Sollten sie vorhanden sein, dann geh auf jeden Fall diesen Weg. Gravis ist bekannt dafür sich die Leistungen je nach Fall zurecht zu biegen (ist bei der Gewährleistung genau das Gleiche). Deswegen kaufe ich da gar nichts mehr.
 

SizzLorr

Grahams Jubiläumsapfel
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Ist schon okay, wenn du net mangst. Ist ja auch ne schlimme persönliche Erfahrung :(
 

voki

Tydemans Early Worcester
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396
Eine abschließende Bewertung ist ohne detaillierte Kenntnis der Versicherungsbedingungen unmöglich.

Die von Dir in Vollmacht durchgeführte Abholung des Gerätes Deiner Freundin halte ich für absolut unschädlich. Im Übrigen wärest Du in dieser Situation Deiner freundlich auch nicht schadenersatzpflichtig, da man in Deutschland nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit haftet. Beides hat es hier nicht gegeben, denn Du bist schlicht beraubt worden.

Ergänzend muss man sicherlich sagen, dass Versicherungsgesellschaften faktisch von der genauesten Prüfung des Schadenfalles und der Versicherungsbedingungen durch Ablehnung der Entschädigung leben, sonst wären die Prämien schlicht nicht bezahlbar UND auch ein Versicherungsunternehmen lebt von den Gewinnen (also - sehr grob - zwischen der Differenz zwischen der Summe der Beitragseinnahmen abzgl. Kosten und Entschädigungen aus Versicherungsleistungen).

Nicht die Flinte ins Korn werfen und ruhig auch einmal einen Prozess gegen den Versicherer von Gravis führen, nachdem ein Anwalt Deiner Wahl den Sachverhalt geprüft hat. Häufig lenken Versicherungsgesellschaften weit VOR dem Prozess ein, sobald die Klageschrift zugestellt ist.

Nur Mut. Wird schon.
 

jarod

Spartan
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Ganz pragmatisch würde ich sagen : Pech gehabt.
Schließlich lief die Versicherung nicht auf deinem Namen, sondern auf ihren.
Ist die Frage, wie dir das Gerät entwendet wurde. Hat man es dir aus der Hand gerissen? Wurdest du dabei vielleicht irgendwie in Mitleidenschaft gezogen?

Beispiel : Vor vielen Jahren hat man mir einen Rucksack gestohlen. Darin waren eine Menge CDs, Leihvideos und einige Videospiele etc. Da ich den Rucksack aber für einen Moment abgesetzt und mich für 1 1/2 Sekunden umgedreht hatte, konnte die Versicherung nicht dafür eintreten. Hätte man mir das Ding von der Schulter gerissen wäre es was anderes gewesen.

Geh zum Anwalt, das macht ihn reich und dich etwas schlauer ;).
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Da ich den Rucksack aber für einen Moment abgesetzt und mich für 1 1/2 Sekunden umgedreht hatte, konnte die Versicherung nicht dafür eintreten. Hätte man mir das Ding von der Schulter gerissen wäre es was anderes gewesen.
Konnte? Eher wollte. Ich kenne die Versicherungsbedingungen ja nicht, weiß aber, daß bei Reisegepäckversicherungen die Gerichte mittlerweile diese extremen Einschränkungen, die Versicherungen auferlegen wollen, regelmäßig kippen (kann natürlich sein, daß die Versicherungen jetzt ihre Bedingungen entsprechend verschärft haben).
Argumentation der Gerichte war dabei ganz einfach, daß in den AGBs und der Werbung immer von Diebstahlsschutz die Rede war, nicht explizit von Raub.
 

Phalanx1984

Oberösterreichischer Brünerling
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Wenn ich meine Sachen unter Einsatz meines Lebens verteidigen muss um von der Versicherung einen Cent zu sehen, dann kann mir die Versicherung auch sparen und investier das Geld in eine ausreichende Bewaffnung...

Anwalt, gute Idee! - Hast du bzw. deine Freundin eine Rechtsschutzversicherung? Wenn nein, wird ein Prozess wohl eher nicht bezahlbar sein...
Das sind doch echt Abzocker, was bringt so eine Versicherung denn wenn sie im Ernstfall den Schwanz einzieht und den Kunden (der ja immer brav bezahlt hat) im Regen stehen lässt.
 

Dagan

Erdapfel
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Hallo Ein Ohr,

der Gang zum Anwalt lohnt sich hier sogar. In der Police von Gravis, zumindest in der mir vorliegenden, wird des öfterem vom "Geräteinhaber oder dessen Bevollmächtigten" gesprochen. Wobei ja noch zu klären ist, ob Du nicht im Moment des Raubes der Inhaber des Gerätes bist, was ja nicht gleichbedeutend mit "Besitzer" ist. Aber das wird Dir der Rechtsbeistand Deiner Wahl (ich empfehle einen Fachanwalt) schon auseinandernehmen.

Viel Erfolg.
 

EinOhrMann

Erdapfel
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In der Police von Gravis, zumindest in der mir vorliegenden, wird des öfterem vom "Geräteinhaber oder dessen Bevollmächtigten" gesprochen.
Wir suchen eben den Vertrag, können ihn grad aber nicht finden. Das oben von mir verlinkte ist ja so eine Mischung aus AGB und FAQ, und wir sind uns auch nicht sicher,
ob die Freundin das oder etwas anderes unterschrieben hat.
Danke für eure Meinungen bisher...
 

hyman

Erdapfel
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Bobica

Ontario
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344
Habe mir das durchgelesen und bin erneut positiv von Apple überrascht.