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Führerschein B. Danach A?

iFall

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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Huhu

ich habe seit fast genau einem Jahr (!) den B-Führerschein. EIn paar Tage habe ich noch, bevor das erste Jahr "vorrüber ist". Nun wollte ich eig. schon damals den A-Führerschein machen, habe mich allerdings nie so wirklich drüber informiert.
Nun habe ich allerdings gelesen, dass man, wenn man INNERHALB EINES JAHRES (nach Führerschein B) den A beginnt, irgendwelche Vorteile hat.
- Muss man da nicht irgendwie weniger Theoriestunden machen? (Ich mein, sowas damals von meinem Fahrschullehrer gehört zu haben).
- Kann es sein, dass der Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" nur ein Jahr hält, bevor man ihn erneuern muss?
- ...

Also wenn ich zurückdenke, bin ich mir eig. sicher, dass mein Fahrlehrer gesagt hat "wenn du den A auch noch machen willst, dann mach ihn innerhalb des nächsten Jahres."
Wisst ihr wieso?

iFall
 

Malcolm89

Cripps Pink
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am besten du gehst zum fahrlehrer deines vertrauens und fragst ihn ;)
 

Moremore

Alkmene
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Also ich weiß nur das der Kurs mit den Lebensrettenden Sofortmaßnahmen genau 2 Jahre gültig ist...ich mach nämlich grad Führerschein und da hat man das zu uns gesagt.
Wie das mit dem Motarrad ist und so wielange man da die Theorieverkürzung bekommt weiß ich nicht...
 

thexm

Beauty of Kent
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Würde mich auch interessieren... Weiß jemand genaueres?

mfg thexm
 

RobEightySix

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Also ich weiß nur das der Kurs mit den Lebensrettenden Sofortmaßnahmen genau 2 Jahre gültig ist...ich mach nämlich grad Führerschein und da hat man das zu uns gesagt.
Wie das mit dem Motarrad ist und so wielange man da die Theorieverkürzung bekommt weiß ich nicht...

Es gibt verschiedene Varianten solcher Kurse... Diese unterscheiden sich vor allem in der Dauer der Gültigkeit.

Huhu

ich habe seit fast genau einem Jahr (!) den B-Führerschein. EIn paar Tage habe ich noch, bevor das erste Jahr "vorrüber ist". Nun wollte ich eig. schon damals den A-Führerschein machen, habe mich allerdings nie so wirklich drüber informiert.
Nun habe ich allerdings gelesen, dass man, wenn man INNERHALB EINES JAHRES (nach Führerschein B) den A beginnt, irgendwelche Vorteile hat.
- Muss man da nicht irgendwie weniger Theoriestunden machen? (Ich mein, sowas damals von meinem Fahrschullehrer gehört zu haben).
- Kann es sein, dass der Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" nur ein Jahr hält, bevor man ihn erneuern muss?
- ...

Also wenn ich zurückdenke, bin ich mir eig. sicher, dass mein Fahrlehrer gesagt hat "wenn du den A auch noch machen willst, dann mach ihn innerhalb des nächsten Jahres."
Wisst ihr wieso?

iFall


Allerdings glaube ich, dass sich die Empfehlung des Fahrlehrers, den Führerschein innerhalt eines Jahres zu machen, auf die Anrechnung der B-Führerscheinprüfung bezog. Man muss während der theoretischen Prüfung ja einmal diesen Grundbogen ausfüllen, dann ein oder zwei extra Seiten für Führerschein B und so auch ein oder zwei extra Seiten für Führerschein A. Zumindest habe ich es so in Erinnerung. Daher meine Vermutung, dass du diesen Grundbogen nicht mehr ausfüllen musst und es dich vielleicht in Anmeldegebühren oder ähnlichem günstiger kommt.

Leider kann auch ich dir keine definitive Antwort auf deine Frage geben ;)
Sorry ^^
 

koni89

Tokyo Rose
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30.12.07
Beiträge
70
Es gibt verschiedene Varianten solcher Kurse... Diese unterscheiden sich vor allem in der Dauer der Gültigkeit.




Allerdings glaube ich, dass sich die Empfehlung des Fahrlehrers, den Führerschein innerhalt eines Jahres zu machen, auf die Anrechnung der B-Führerscheinprüfung bezog. Man muss während der theoretischen Prüfung ja einmal diesen Grundbogen ausfüllen, dann ein oder zwei extra Seiten für Führerschein B und so auch ein oder zwei extra Seiten für Führerschein A. Zumindest habe ich es so in Erinnerung. Daher meine Vermutung, dass du diesen Grundbogen nicht mehr ausfüllen musst und es dich vielleicht in Anmeldegebühren oder ähnlichem günstiger kommt.

Leider kann auch ich dir keine definitive Antwort auf deine Frage geben ;)
Sorry ^^


Sowas hab ich auch im Kopf. Man macht die Theorie quasi nur einmal, jetzt muss man die Grundstunden nach einem Jahr auch wieder machen, außerdem hat das was mit dem Antrag an den Kreis zutun.
 

Broen

Roter Delicious
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95
Die Theorie zählt, soviel ich weiß, aber nur ein halbes Jahr.
Dann muss man die Stunden und die Prüfung erneut machen.
Kann aber auch gut sein, dass ich mich da irre.
 

Microsaft

Blutapfel
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martin81

Rheinischer Bohnapfel
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Der Erstehilfekurs dürfte wohl das kleinste Problem sein.
Entscheidender dürfte wohl die Regelung mit der Theorieprüfung sein.
Ich weiß nicht, ob diese Regelungen noch gültig sind, aber als ich 1999 meinen Führerschein gemacht habe, hatte ich einen Prüfungsteil mit allgemeinen Fragen (Allgemeine Regeln und Auto-Teil) und eine Doppelseite fürs Motorrad.

Ich würde an deiner Stelle auch einfach mal deinen Fahrlehrer fragen. Alternativ könnte dir auch der TüV weiterhelfen, da er die Prüfungen abnimmt.
 

Karud

Weißer Winterglockenapfel
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Du „darfst" nach einen Jahr die Pflichtstunden in der Fahrschule wiederholen und auch die Theorieprüfung (Allgemeiner Teil). Das ist auch schon die ganze Geschichte.

PS.: Ob du zu den Theoriestunden gehst, oder nicht, musst du mit deinem Fahrlehrer dann abkaspern, berechnen wird er sie dir jedoch. ;)