Psystar schuldet Apple 75.000 Dollar

Felix Rieseberg

̈Öhringer Blutstreifling
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[preview]Manch einer erinnert sich vielleicht noch an Psystar, die kleine Firma aus Kalifornien, die mit Mac-Klonen kurze Zeit lang versuchte, gegen den Apple-Riesen anzukämpfen. Das mittlerweile insolvente Unternehmen hat eine überschaubare Schuldnerliste, interessant ist jedoch der Punkt 'Apple': Psystar bezog seine Mac OS X Leopard-Lizenzen direkt vom Hersteller, verzichtete jedoch offensichtlich auf jegliche Form der Bezahlung. Ob die 75.000 US-Dollar ausschließlich auf nicht bezahlte System-Lizenzen zurückzuführen sind, geht aus den Insolvenzdokumenten nicht hervor - Computerworld geht jedoch davon aus, dass es sich in der Tat um 581 Leopard-Lizenzen handelt.[/preview]

via Computerworld
 

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joey23

Hochzeitsapfel
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Das würde bedeuten, dass Psystar nur 581 Rechner verkauft hat. Und das finde ich mal extrem lustig :)
 

CraZyChris

Horneburger Pfannkuchenapfel
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Selbst Schuld. Psystar's gerechte Strafe.
 

landplage

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Die verkaufen nicht bezahlte Waren (die ihnen damit wahrscheinlich rechtlich gesehen gar nicht gehört) weiter? Und erwarten, daß das alle Welt für legal hält? :oops:
Irgendwie muß heute was in der Luft sein, ich komme mir vor wie in einem Irrenhaus.
 

74er

Holländischer Prinz
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Denke auch, dass Psystar mehr als 581 Rechner verkauft hat. Sonst hätten die sich ja nicht so lange am Markt halten können, wären schon viel früher in die Insolvenz gegangen.
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Stimmt, kann ja sein dass sie die anderen bezahlt haben. Das Apple ihnen 581+unbekannt mal OS X geliefert hat, ist allerdings trotzdem lustig :)
 

74er

Holländischer Prinz
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Stimmt, lustig ist das allemal. Vor allem auch, dass sie die Lizenzen direkt bei Apple gekauft haben. Irgendwie frech!
 

Gaffalover

Martini
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Dann bin ich mal gespannt, wie sich die Russenrechner machen. :-D
 

Ikezu Sennin

Schöner von Bath
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Stimmt, lustig ist das allemal. Vor allem auch, dass sie die Lizenzen direkt bei Apple gekauft haben. Irgendwie frech!

Was hätten sie denn sonst machen sollen? Aus einem Torrent-Netzwerk ziehen?
Hätten sie das OS aus zweifelhaften Quellen besorgt, wären alle hauchzarten Chancen, den Prozess zu gewinnen, sofort vorbei gewesen.
 

Niklas Marxen

Thurgauer Weinapfel
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Das würde bedeuten, dass Psystar nur 581 Rechner verkauft hat. Und das finde ich mal extrem lustig :)

... berichtigt mich wenn ich daneben liege: Wenn sie 75.000 € Schulden aus diesen 581 Lizenzen haben, dann sind das die 581 Computer die sie nicht verkaufen konnten, sonst hätten sie se ja bezahlen können. Die Verkaufszahlen kennen wir nicht.

Und jetzt eine Frage an die Jurastudenten unter uns: Wenn Psystar seine Lizenzen direkt von Apple bezieht, darf Apple dann sagen: "Nö, kriegt ihr nicht" oder müssen die alle Kunden gleich behandeln? Ich mein, wenns nich Apple gewesen wäre, sondern irgendein Reseller wär das egal gewesen, aber Apple selbst hätte das ganze doch im Keim ersticken können
 

s23

Seidenapfel
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Die verkaufen nicht bezahlte Waren (die ihnen damit wahrscheinlich rechtlich gesehen gar nicht gehört) weiter? Und erwarten, daß das alle Welt für legal hält? :oops:
Irgendwie muß heute was in der Luft sein, ich komme mir vor wie in einem Irrenhaus.

Dann wären ungefähr 90% aller Wiederverkäufer Händler illegaler Waren. Es ist im Geschäftsverkehr durchaus üblich, dass Posten erst in einer Jahresgesamtrechnung beglichen werden und nicht jeder Artikel einzeln. Das wäre nämlich ansonsten ein irrsinniger Verwaltungsaufwand.

Und jetzt eine Frage an die Jurastudenten unter uns: Wenn Psystar seine Lizenzen direkt von Apple bezieht, darf Apple dann sagen: "Nö, kriegt ihr nicht" oder müssen die alle Kunden gleich behandeln? Ich mein, wenns nich Apple gewesen wäre, sondern irgendein Reseller wär das egal gewesen, aber Apple selbst hätte das ganze doch im Keim ersticken können

Klar hätte Apple das sagen können. Mit wem du kontrahierst ist allein deine Sache.
 
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joey23

Hochzeitsapfel
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... berichtigt mich wenn ich daneben liege: Wenn sie 75.000 € Schulden aus diesen 581 Lizenzen haben, dann sind das die 581 Computer die sie nicht verkaufen konnten, sonst hätten sie se ja bezahlen können. Die Verkaufszahlen kennen wir nicht.

Und jetzt eine Frage an die Jurastudenten unter uns: Wenn Psystar seine Lizenzen direkt von Apple bezieht, darf Apple dann sagen: "Nö, kriegt ihr nicht" oder müssen die alle Kunden gleich behandeln? Ich mein, wenns nich Apple gewesen wäre, sondern irgendein Reseller wär das egal gewesen, aber Apple selbst hätte das ganze doch im Keim ersticken können

Ja, ich hatte da irgendwie einen Knoten im Hirn.

Ein Händler ist ja grundsätzlich erstmal nicht dazu verpflichtet jemandem etwas zu verkaufen. Aplle hätte also bequem einfach "nö" sagen können.

Psystar hätte sich die Lizemnzen zB über einen Großhändler kaufen können, und nicht direkt bei Apple. Hätte ich zumindest an deren Stelle so gemacht. Es sei denn ...:innocent:
 

stegi

Fießers Erstling
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Dann wären ungefähr 90% aller Wiederverkäufer Händler illegaler Waren. Es ist im Geschäftsverkehr durchaus üblich, dass Posten erst in einer Jahresgesamtrechnung beglichen werden und nicht jeder Artikel einzeln. Das wäre nämlich ansonsten ein irrsinniger Verwaltungsaufwand.


Danke. ;)
Ich habe nicht die Energie aufgebracht, auf so ein statement zu antworten...
 

obil

Stechapfel
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Die verkaufen nicht bezahlte Waren (die ihnen damit wahrscheinlich rechtlich gesehen gar nicht gehört) weiter? Und erwarten, daß das alle Welt für legal hält? :oops:
Irgendwie muß heute was in der Luft sein, ich komme mir vor wie in einem Irrenhaus.

Das dürfte sogar die Regel sein, sobald auf Rechnung und entsprechenden Zahlungszielen geliefert wird. Normalerweise ist es halt kein Problem, weil jeder sein Geld bekommt.

Edit:
Bin ich heute langsam...
 

landplage

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Also gilt der Passus "Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers" nur Privatkunden? Daraus leitet sich meine Frage her.
Wenn ich ein Auto auf Kredit kaufe, dann glaube ich kaum, daß ich das einfach so weiter verscherbeln kann, wenn die Bank nicht einverstanden ist.
 

tsingtao2

Roter Eiserapfel
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War irgendwie klar, dass die insolvent gehen. Rechtlich gesehen, war es doch von Anfang an ein "Himmelfahrtskommando", oder?
 

s23

Seidenapfel
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Also gilt der Passus "Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers" nur Privatkunden?

Jein. In dem Fall der Weiterveräußerung ist das ganze aber ein wenig komplexer. Eigentum kann man nur durch Übereignung verschaffen. Der Hersteller wird dem Händler aber nicht das Eigentum verschaffen, da er ja selbst vom Händler noch nicht den Kaufpreis erhalten hat. Hier gilt dann in Beziehung Hersteller<->Händler die Klausel "Das Eigentum wird nicht übertragen". Also ermächtigt er den Händler nur, die Sache an den Käufer übereignen zu können. Denn der Käufer muss ja Eigentum erwerben. Dein zitierter Satz kommt hier gar nicht zur Geltung, da der Verkäufer gar kein Eigentum hat. Richtig müsste er heißen: "Die Ware bleibt bis zu endgültigen Bezahlung Eigentum des Herstellers/Vorausverkäufers/Meines Verkäufers.".

Damit der Hersteller nun nicht Gefahr läuft in diesem Moment sein Eigentum zu verlieren, denn der Händler könnte nach Erhalt des Kaufpreises durch den Kunden insolvent werden, lässt er sich eben genau diese Kaufpreisforderung des Händlers ggü. dem Kunden abtreten.

Etwas anderes gilt natürlich, wenn der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer ist.

Daraus leitet sich meine Frage her.
Wenn ich ein Auto auf Kredit kaufe, dann glaube ich kaum, daß ich das einfach so weiter verscherbeln kann, wenn die Bank nicht einverstanden ist.

Bei einem Kredit ist das noch anders, denn dort sieht der Fall so aus: Der Händler verkauft das Auto der Bank, die dann Eigentümer wird. Du als Käufer erwirbst das Eigentum nur Stückchenweise von der Bank.

Allerdings kannst du sehr wohl mit jemanden anderes einen Vertrag eingehen, dass Auto verkaufen zu wollen. Nur Erfüllen kannst du den Vertrag nicht, da du nicht Eigentmer bist. Das nennt sich Abstraktionsprinzip, da wir im deutschen Recht zwischen dem Verpflichtungsgeschäft (Vertrag) und dem Verfügungsgeschäft (Übereignung) unterscheiden.

Du kannst also Verkaufen, was du willst, auch wenn du es nicht hast (Verpfichtungsgeschäft), nur Erfüllen kannst du nicht (Verfügungsgeschäft). Das ist aber unerheblich, da beide Geschäfte getrennt voneinander zu betrachten sind. Der Vertrag gilt, du machst dich nur schadensersatzpflichtig, da du nicht erfüllen kannst.