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Rückgaberecht bei Gebrauchsspurren

mogio

Erdapfel
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Hi Leute,

bin echt deprimiert...

hab mir letzten Samstag das kleine MacBook in weiss gekauft,... nach vorheriger Euphorie bin ich mitlerweile ein bisschen unten.

Anfänglich hab ich noch nichts bemerkt, angesehen davon dass die eingeschweisste Packung des Books schon geöffnet war... hab mir dabei aber nicht alzuviel gedacht... hab mitlerweile einiges an Software raufgeladen und auch das Staubtuch benutzt.

Jetzt hab ich mir mal das Tool Coconut Battery raufgespielt und musste voller Entsetzen feststellen, dass die Batterie schon 140 Stunden benutzt wurde und auch schon die MaxLeistung auf 97% runtergegangen ist... zu dem hab ich auch leichte Kratzer und Material fehler am Gehäuse gefunden.... (Die Verschallung des Screens hat oben links ne Wölbung - dadurch steht das Plastik etwas ab und man erkennt eine hässliche Luecke...)

Wiegesagt ich hab das Book jetzt seit knapp 6 Tagen... also gelten die 14 Tage rückgab rechte noch... was soll ich machen? Die Festplatte könnte ich zuruecksetzten ... allerdings das Tuch ist schon schmutzig....

Bin aber mit einigen dingen wirklich unzufrieden... finde es einfach nur unfair, dass die Jungs von Mediamarkt genau dieses Ding angedreht haben... war angeblich das letzte... und ich hätte Glueck gehabt... :( Denke eher es war ein Vorführmodel


Was soll ich machen / kann ich es noch umtauschen trotz der makel (die eigentlich nicht von mir sind) ?

Gruesse
Moritz
 

niemehrwindoofs

Weißer Trierer Weinapfel
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Hin zum Blödmarkt und Stunk machen!
Hab bei Saturn und MM bisher alles umgetauscht bekommen! Schlimmstenfalls kriegst nen Gutschein, legst ein bisschen drauf und holst dir ein wirklich neues Book!
 

knollorulez

Rheinischer Krummstiel
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bei den großen märkten kannste alles tauschen, aber es ist auch schon einige tage her, wünsche dir jedenfalls glück.
und ein 14tägiges rückgaberecht gibt es nicht, das steht nur im fernabsatzgesetz aber das gilt bei dir ja nicht wenn du es im laden gekauft hast
 

alex_neo

Roter Stettiner
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Wiegesagt ich hab das Book jetzt seit knapp 6 Tagen... also gelten die 14 Tage rückgab rechte noch... was soll ich machen? Die Festplatte könnte ich zuruecksetzten ... allerdings das Tuch ist schon schmutzig....

Bin aber mit einigen dingen wirklich unzufrieden... finde es einfach nur unfair, dass die Jungs von Mediamarkt genau dieses Ding angedreht haben... war angeblich das letzte... und ich hätte Glueck gehabt... :( Denke eher es war ein Vorführmodel


Was soll ich machen / kann ich es noch umtauschen trotz der makel (die eigentlich nicht von mir sind) ?

Wenn ich das so lese, habe ich das Gefühl, dass du ein paar Sachen durcheinander wirfst. So wie ich das verstanden habe, hast du dein MacBook in einem Media Markt gekauft, und nicht online, oder? Wenn dem so ist, dann hast du auch keinen Anspruch auf das 14 tägige Rückgaberecht gemäß Fernabsatzgesetz, denn das gilt eben nur für Fernabsatzgeschäfte und nicht für Ladengeschäfte. Du hattest ja im Media Markt die Gelegenheit, dir das Gerät anzuschauen.

Ob Media Markt dir das Gerät evtl. trotzdem umtauscht, steht natürlich auf einem anderen Blatt, das läuft dann allerdings eher unter Kulanz, ein Recht darauf hast du nicht (korrigiert mich, wenn ich falsch liege).
 

pumpkin

Gelbe Schleswiger Reinette
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Wenn ich - egal wo - ein Neugeraet kaufe, erwarte ich auch ein Neugeraet. Und kein offensichtlich gebrauchtes.
 

knollorulez

Rheinischer Krummstiel
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Wenn ich - egal wo - ein Neugeraet kaufe, erwarte ich auch ein Neugeraet. Und kein offensichtlich gebrauchtes.
da hast du absolut recht aber wie soll man nach 6 tagen noch begründen, dass man ein neues will. wenn dann gleich zurück damit
 

alex_neo

Roter Stettiner
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Wenn ich - egal wo - ein Neugeraet kaufe, erwarte ich auch ein Neugeraet. Und kein offensichtlich gebrauchtes.

Deshalb kaufst du ja auch im Laden, damit du noch vor Ort kontrollieren kannst, ob das auch der Fall ist. Weil das Online nicht möglich ist, hat der Gesetzgeber ja das 14 tägige Rückgaberecht im Rahmen des Fernabsatzgesetzes eingeführt.
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Deshalb kaufst du ja auch im Laden, damit du noch vor Ort kontrollieren kannst, ob das auch der Fall ist. Weil das Online nicht möglich ist, hat der Gesetzgeber ja das 14 tägige Rückgaberecht im Rahmen des Fernabsatzgesetzes eingeführt.

Das 14 Tägige Rückgaberecht hat nicht die Funktion zur Überprfung der fehlerfreien Ware sondern um es auszuprobieren und zu testen. (Sorry das ich hier so kleinkarriert wirke aber das ist schon ein Unterschied)

Eine Fehlerfreie übergabe der Ware kann ich auch erwarten, wenn ich etwas im Handel von Hand zu Hand kaufe.
Ich fang doch nicht mitten im Markt an der Kasse an das ding auszupacken, nur um zu kontrollieren ob die mich nicht bescheißen wollen. Hier kann man wohl mit gutem Recht davon ausgehen, dass die Ware fehlerfrei übergeben wird und ein auspacken zu Hause ausreicht.

Ich hab auf jedenfall noch keinen gesehen der seinen neuen Fernseher erst einmal auspackt und im Mediamakrt einschaltet um zu sehen ob auch alles iO ist. ;)
 

Joe

Akerö
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Eben, stellt euch vor, was passieren würde, wenn nun wirklich jeder darauf besteht, seine Ware vor Ort auszupacken und zu überprüfen. Außerdem müsste diese Überprüfung ja meistens sogar noch vor Kauf geschehen. Wenn nun alle original eingeschweißten Kartons geöffnet werden und und und...

Ich denke man kann bei einem Media Markt neue Ware erwarten, es wäre etwas anderes, wenn man auf dem Trödelmarkt kauft.

Mir stellt sich eher die Frage, ob mogio sich vielleicht nicht im Klaren darüber war, dass er das Vorführgerät gekauft hat :)

Aber selbst dann müsste es möglich sein, das Gerät zurück zu geben. Wenn nicht, würde sich bei dem Streitwert sogar der Anwalt lohnen.

Aber dazu sollte es nicht kommen.
 

alex_neo

Roter Stettiner
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Das 14 Tägige Rückgaberecht hat nicht die Funktion zur Überprfung der fehlerfreien Ware sondern um es auszuprobieren und zu testen. (Sorry das ich hier so kleinkarriert wirke aber das ist schon ein Unterschied)

Das 14 tägige Rückgaberecht im Rahmen des Fernabsatzgesetzes wurde vom Gesetzgeber eingeführt mit dem Gedanken des Verbraucherschutzes, denn wenn du ein Produkt im Laden kaufst, hast du die Möglichkeit, es dir vorher anzusehen und dir ein Urteil darüber zu bilden. Das ist dir bei einer Online oder Telefonbestellung natürlich nicht möglich, deshalb räumt der Gesetzgeber diesen Verbrauchern die Möglichkeit ein, das Produkt 14 Tage lang wieder ohne Angabe von Gründen zurückschicken zu können (im Laden kann man ein Produkt schließlich auch ohne Angabe von Gründen bei Nichtgefallen stehen lassen). Das mit dem Ausprobieren und Testen wird heute zwar oft so interpretiert, ist aber nicht so ganz richtig. Erstens ist der Hersteller berechtigt deine Rückerstattung auf Grund von Gebrauchsspuren zu mindern und zweitens gibt es eine Reihe Artikel, die du gar nicht auspacken und testen kannst, ohne das Recht auf die Rückgabe zu verlieren, wie z.B. Software (auch hier analog zum Einkauf im Ladengeschäft, denn auch dort kann der Kunde ja maximal die Packung anschauen, nicht aber die Software auspacken. Deshalb ist der Online Kunde in dieser Hinsicht logischerweise nicht besser gestellt).

So ausführlich steht das zwar nicht im Gesetz, aber meinem Rechts Prof. traue ich dann schon zu, dass er ein wenig Ahnung davon hat.
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Ab in den Markt, denen das Ding zeigen, und Stress machen. Das kanns ja wohl nicht sein. Wichtig ist: Freundlich bleiben, aber bestimmt auftreten. Notfalls den Marktleiter verlangen. In deren System wird hinterlegt sein, wenn das ein Vorführgerät war.
 

Dirk U.

Angelner Borsdorfer
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Auch ist man nicht verpflichtet das Gerät sofort zu hause auszupacken und zu testen.
Ich kann es ja genauso als Geschenk kaufen und der beschenkte stellt dann den Mängel fest.

Ich würde auch zurück gehen zum MM und mit denen reden. Im Normalfall machen die keine Probleme.
 

JacksoN

Schafnase
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Wenn man in einem Laden ein Gerät kauft, darf/kann/muss man davon ausgehen das es nagelneu ist... Wenn der Verkäufer dir jedoch gesagt hat es sei ein Vorführgerät mit Gebrauchsspuren etc. pp. hast du wahrsscheinlich Pech gehabt!

Ich würde sofort zum MM stürmen und denen die Hölle heiß machen ;)
 

mag

Riesenboiken
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ich würde eher mal unter dem Stichwort "verdeckter Mangel" gucken. Anhand des Logs ist ja die Gebrauchszeit sichtbar. Gut wäre auch ein Zeuge, der beim Auspacken etc. dabei war.
Sollte der Händler nachweislich ein gebrauchtes Gerät als neu verkauft haben, hat er ein Problem...
 

Vollhuf

Elstar
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Hätte das Gerät nicht gekauft, wenn Siegel schon gebrochen.

Diplomatisch würde ich lieber einen neuen Akku raushandeln + einem Gutschein=Minderungsausgleich. Wenn das Gerät ok ist, warum tauschen?

Oder lieber im refurb zuschlagen? ab 700 Mäuse gibt es bereits ein mb. Aber die weissen Dinger sind ein rechtes Glump. Wenn schon mb, dann alu2.0-Gerät?
 

Rabbit

Antonowka
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Die Fälle häufen sich ja. im prinzip hat er ja vollen überteuerten Mediamarktpreis für ein schon gebrauchtes bezahlt. ich würde dem mediamarkt so richtig die hölle heiß machen. Das ist doch kundenverarsche
 

lb28

Jonathan
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der schwarze peter kann hierbei aber auch bei apple selbst liegen und nicht bei mm.
hatt selbst ein "gebrauchtes" gerät, das ich direkt über apple.com bestellt hatte, erhalten (das siegel war auch ursprünglich schon aufgebrochen und mit einem neuen darüber versehen).

das liegt wohl an den vielen geräten, die die leute per rückgaberecht zurückschicken. oder glaubt ihr, dass apple ALLE geräte, die aufgrund des 14-tage-online-rückgaberechts zurückgehen, über den refurbished store verkauft. ich jedenfalls nicht...
irgendwie müssen die die (oftmals vollkommen ordentlich funktionierenden) bereits gebrauchten auch wieder loswerden. deswegen ist apple meiner meinung auch immer sehr kulant in rückgabe-fällen - da es ihnen egal ist, weil es dann gerät halt dann ein anderer - wieder neu verpackt - als neuware kriegt. den meisten fällt dies nicht auf, anderen halt schon...

und jetzt steinigt mich. :)
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Was soll ich machen / kann ich es noch umtauschen trotz der makel (die eigentlich nicht von mir sind) ?

Wenn die das bei mir gemacht hätten, hätten sie es auch persönlich bei mir abholen können.

Selbstverständlich darfst du es zurückgeben und den vollen Preis, den du dafür gezahlt hast, zurück verlangen. Das ganze würde ich mit etwas Nachdruck vortragen. Das sollte kein Problem sein.
 

Rabbit

Antonowka
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der schwarze peter kann hierbei aber auch bei apple selbst liegen und nicht bei mm.
hatt selbst ein "gebrauchtes" gerät, das ich direkt über apple.com bestellt hatte, erhalten (das siegel war auch ursprünglich schon aufgebrochen und mit einem neuen darüber versehen).

das liegt wohl an den vielen geräten, die die leute per rückgaberecht zurückschicken. oder glaubt ihr, dass apple ALLE geräte, die aufgrund des 14-tage-online-rückgaberechts zurückgehen, über den refurbished store verkauft. ich jedenfalls nicht...
irgendwie müssen die die (oftmals vollkommen ordentlich funktionierenden) bereits gebrauchten auch wieder loswerden. deswegen ist apple meiner meinung auch immer sehr kulant in rückgabe-fällen - da es ihnen egal ist, weil es dann gerät halt dann ein anderer - wieder neu verpackt - als neuware kriegt. den meisten fällt dies nicht auf, anderen halt schon...

und jetzt steinigt mich. :)

steinigen ist zu wenig :p

Im grunde hätte ich auch nichts gegen ein Macbook das schon jemand mal 14 Tage benutzt hat. Nur wenn Apple sowas macht dann sollten die auch prüfen dass die gebrauchten Geräte die an Kunden wiederverkauft werden auch Fehlerfrei sind, d.h. keine Gebrauchsspuren. Falls eins mal doch Gebrauchsspuren hat dann Bitte neues cover wenn es nicht anders geht. Und das mit dem neuen Akku braucht man ja wohl nich zu erwähnen :)
 

rc4370

Wöbers Rambur
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Eben, stellt euch vor, was passieren würde, wenn nun wirklich jeder darauf besteht, seine Ware vor Ort auszupacken und zu überprüfen. Außerdem müsste diese Überprüfung ja meistens sogar noch vor Kauf geschehen. Wenn nun alle original eingeschweißten Kartons geöffnet werden und und und...


also ich habe mein macbook bei saturn gekauft und habe es noch im laden, nach der bezahlung, ausgepackt und auf beschädigungen überprüft. wäre mir da etwas aufgefallen, hätte ich es sofort tauschen lassen. entgegen der allgemein vorherrschenden meinung, kann ich nach erklärung der kaufabsicht und nach leistung einer anzahlung, auch eingeschweißte ware im laden auspacken und auf offensichtliche mängel prüfen.

bei einer so hochpreisigen ware gilt das erst recht. und das entfernen der folie ändert nicht den status als neuware. davon mal abgesehn, findet sich wirklich ein mangel, ist ist die frage der beweisführung erledigt.

mein grundsatz ist, alles was teurer als 200 euro ist, wird vor ort geprüft. funktionstest erfolgt natürlich zuhause. denn ein funktionsfehler wird von der garantie abgedeckt und kann auch später geltend gemacht werden.


mfg
ralf