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Nebenjob – Finanzamt melden?

Oregano

Bismarckapfel
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Hi,
Ich arbeite als Grafiker (Angestellter) und verdiene 1700 Netto im Monat (Steuerklasse 1). Nebenbei Pflege ich jetzt eine Webseite und bekomme dafür 100 Euro im Monat, auf der Abrechnung als "Aushilfslohn" deklariert. Frage: muss ich da irgendwas abführen oder so? Muss ich mich beim Finanzamt melden deswegen? Hab keinen Bock auf Ärger mit dem Finanzamt hab gehört die sind gnadenlos, kenne mich in Finanzdingen aber überhaupt 0 aus, bin da etwas Weltfremd auf dem Gebiet :innocent:
 

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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Der Nebenjob duerfte dann unter Steuerklasse 6 laufen. Und bei dem zahlst du ordentlich Abgaben. In wie weit du dass jetzt dem Finanzamt melden musst weiss ich aber nicht. Dadurch, dass du ja nen "richtigen" Job hast geht der Nebenjob aber auch nicht auf 400E-Basis und sollte somit steuerpflichtig sein.
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Frage doch einfach mal den Steuerberater deines Vertrauens.
 

Thaddäus

Golden Noble
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Der ist bestimmt steuerpflichtig. Die Frage ist jetzt nur, wie du gegenüber dem Finanzamt vorgehen musst, dass alles seine Richtigkeit hat. Am besten mal beim Finanzamt anrufen, und nachfragen, die können dir da sicher besser weiterhelfen als wir hier... ;)
 

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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Dann wirklich wie Skoenig1 schon gesagt hat mal beim Finanzamt anrufen..... die werden dir schon sagen was zu machen ist. Ist ja schliesslich in ihrem Interesse ;) Ich wette die werden sogar so freundlich sein dir fuer die letzten Monate (wenn du das schon laenger machst) einen Nachzahlungsbescheid zukommen zu lassen :p
 

Eric Draven

Osnabrücker Reinette
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Von den 100 Eur bleibt Dir nicht viel, so viel kann ich Dir schonmal versprechen.... :(

Grüsse

Eric Draven

P.S.: Ich hab 3 Jahre lang 2 Jobs gehabt und weiss, wie Lohnsteuerklasse 6 greift :-c
 

Oregano

Bismarckapfel
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Naja ich mach das seit mittlerweile über 3 Jahren um ehrlich zu sein, das "jetzt" bezog sich eher darauf das ich mir da JETZT erst Gedanken drüber mache ... weil ... der Typ für den ich den 100 EURO-Job mache meinte ich müsse da keine Abgaben drauf zahlen, aber ich denke entweder der wollte mich verschaukeln oder er is selber blöd.

Könnte also sein das ich jetzt Ärger kriege wenn ich mich beim F-Amt melde oder? Und ich hab natürlich auch keinen Bock jetzt 500 EURO zurückzuzahlen weil dann hat sich die ganze arbeit nicht gelohnt war eh unterbezahlt... :-[ Bin ich mal wieder der Dumme? :mad:
 

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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So wies ausschaut bist du jetzt der "Dumme" Ich darf dir icht raten es dem Finanzamt vorzuenthalten, aber ich wuerde es weiter so tun. Weil wenn dann rauskommt, dass du das schon seit 3 Jahren machst ist das Steuerhinterziehung und du wirst richtig zur Kasse gebeten. Das wirst du natuerlich auch wenn du es weiterhin dem Finanzamt gegenueber verschweigst und es irgendwann rauskommt.
Rechtlich korrekt waere es wenn du dem Finanzamt meldest, dass du das seit 3 Jahren machst und das alles nachzahlst.

Steuerklasse 6 verhaelt sich so, dass du das darueber erhaltene Einkommen auf dein Einkommen aus Steuerklasse 1 addierst und alles was du dann noch zusaetzlich zu deinen Steuern von StK 1 zahlen muesstest wird dir von den 100E aus StK 6 abgezogen...... so ca. und des is n Bazen!!!
 

Oregano

Bismarckapfel
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Steuerklasse 6 verhaelt sich so, dass du das darueber erhaltene Einkommen auf dein Einkommen aus Steuerklasse 1 addierst und alles was du dann noch zusaetzlich zu deinen Steuern von StK 1 zahlen muesstest wird dir von den 100E aus StK 6 abgezogen...... so ca. und des is n Bazen!!!

Das wären ja so ca. 40%? d.h. ich müsste 36x40 € zurückzahlen???
... :eek:
 

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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40% ist sogar noch recht wenig..... ich habs nocht nachgerechnet, aber ich haette mehr erwartet.

Ich kann sagen: Ich wuerds dem Finanzamt nicht melden aber das ist dein Entscheidung und eigentlich muesste man es tun o_O
 

Oregano

Bismarckapfel
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Okay danke. Ich denke ich werde folgendes tun: Den 100-EURO Brötchengeber vor die Wahl stellen:

• Entweder er zahlt für mich die Steuern im nachhinein (er hat mich schließlich verkohlt, weil ER konnte mein Gehalt ja als Werbungskosten absetzen wenn ich das richtig sehe.)
• oder er kann sich einen neuen Webdesigner suchen
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Ganz so ist es sicherlich nicht.

Also:

Die Steuerklassen auf der / den Lohnsteuerkarte/n sorgt erst einmal nur für den Abzug der Lohnsteuer vom Arbeitslohn. Wenn Du so willst, nenne es eine Vorauszahlung an das Finanzamt, ähnlich Deinen Aufwendungen für Strom und Gas.

Die Steuerfestsetzung erledigst Du über den Lohnsteuerjahresausgleich / die Einkommensteuererklärung. Hier stellst Du (vorzugsweise online über ELSTER) Deine Jahressteuererklärung auf. Anhand Deines Einkommens und der Abzugs- / Freibeträge wird dann Dein "zu versteuerndes Einkommen" errechnet. Mit diesem errechneten Einkommen schaust Du dann in die Grundtabelle des Einkommensteuergesetzes und kannst Deine Steuerschuld ablesen. Genau so steht es auch im Steuerbescheid.

Die festgesetzte Einkommensteuer wird dann mit Deinen Vorauszahlungen (also den abgeführten Lohnsteuern aus den Steuerkarten) abgeglichen. Hast Du mehr Vorauszahlungen geleistet, bekommst Du etwas zurück. Hast Du weniger Vorauszahlungen geleistet, als Du nach der Grundtabelle schuldest, dann musst Du etwas nachzahlen.

Mit Steuerklasse 6 belastete Einkommen zahlen i.d.R. mehr Steuern, als es durch die Addition der Einkommen mit Steuerkarte Klasse 3 und Steuerkarte Klasse 6 ergeben würden. Du würdest also i.d.R. etwas zurück bekommen. Ist aber vermutlich nur sehr wenig, weil Du natürlich bei monatlichen 100,-- Euro Einkommen auch nicht ganz so viel Steuern aus der Nebentätigkeit vorauszahlst.

War nur eine ganz kurze Erklärung, die mit dem Fazit endet: Geschuldet wird in Jahressicht nur dass, was der Steuerbescheid anhand der Grundtabelle (bei verheirateten die Splittingtabelle) steht. Hast du vorher mehr vom Lohn abgezogen bekommen, dann bekommst Du das zuviel gezahlte Geld zurück.

:)
 

Oregano

Bismarckapfel
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Also wenn ich was wiederbekomme sieht das natürlich anders aus!!!
 

Oregano

Bismarckapfel
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Jetzt bin ich verwirrt.
EDIT: ich ruf da mal an, die verfolgen ja wohl nicht die Rufnummer... :-D wenn sie ungemütliche Fragen stellen leg ich auf :innocent:
 
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julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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Naja du hast die letzten 3 Jahre keine Steuern auf deine 100E gezahlt. Demnach wirst du keine Steuerrueckerstattung bekommen koennen. (Jedenfalls nicht auf die 100E wies mit deinem restlichen Einkommen ausschaut weiss ich nicht)
Wenn du jetzt die 100E beim Finanzamt anmeldest, wirst du auf diese Steuern bezahlen. Im Vorraus, ganz normal wie auch auf dein anderes Einkommen.
Am Jahresende kannst du dann wie sonst auch durch die Steuererklaerung Freibetraege geltend machen. Da du aber StK 1 bist wirst du nicht unbedingt viele Freibetraege haben -> demnach keine/kaum Rueckzahlung.
 

MadMacMike

Hibernal
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Melde doch ein Gewerbe an. Das ist insofern clever, als das du dann auch
Betriebskosten wie Software, Rechner, Telefon, etc... geltend machen kannst.
Du musst dem FA dann eine Einahme-Überschuss-Rechnung abliefern.
Grosser Vorteil: Du kannst eine Rechnung schreiben; und zwar nicht nur für einen
"Brötchengeber". (Vielleicht kommen ja noch andere).
Allerdings solltest du mit deinem Arbeitgeber abklären,
ob er damit einverstanden ist. Ich mache das schon viele Jahre so.
Bin halt fest angestellt und habe gleichzeitig mein kleines Gewerbe als DJ.
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Melde doch ein Gewerbe an. Das ist insofern clever, als das du dann auch
Betriebskosten wie Software, Rechner, Telefon, etc... geltend machen kannst.
Du musst dem FA dann eine Einahme-Überschuss-Rechnung abliefern.
Grosser Vorteil: Du kannst eine Rechnung schreiben; und zwar nicht nur für einen
"Brötchengeber". (Vielleicht kommen ja noch andere).
Allerdings solltest du mit deinem Arbeitgeber abklären,
ob er damit einverstanden ist. Ich mache das schon viele Jahre so.
Bin halt fest angestellt und habe gleichzeitig mein kleines Gewerbe als DJ.

... und Du solltest den Aufwand nicht unterschätzen, den eine solche Selbständigkeit nunmal mit sich bringt. Da brauchst Du auf jeden Fall einen Steuerberater, weil ich mal unterstelle, dass jemand, der eine Frage wie die Deine stellt, mit Steuerrecht nicht allzu viel am Hut hat. ;)

Ich habe (noch) nebenbei ein Handelsgeschäft und kann Dir nur sagen, die Dokumentationspflichten sind nicht ohne. Daneben noch die Frage, ob Du nun vorsteuerabzugsberechtigt sein möchtest oder nicht. Dann muss Dein Gewerbe natürlich auch noch auf Gewinnerzielung abgestellt sein und Du solltest auch irgendwann in die Gewinnzone kommt, damit das Finanzamt Dir nicht "Liebhaberei" unterstellt und die Aufwendungen rückwirkend nicht mehr anerkennt. Viel Spaß bei der Steuerrückzahlung an das Finanzamt. :p

Im Prinzip guter Tipp, aber vermutlich an den falschen Adressaten.