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Nebenjob – Finanzamt melden?

Oregano

Bismarckapfel
Registriert
20.02.09
Beiträge
142
Im Prinzip guter Tipp, aber vermutlich an den falschen Adressaten.

Im Prinzip ja weil ich hab ja nur den 100-€ Job mehr nicht, und wegen der paar Kröten jedes Jahr Stererklärung abgeben und das ganze Gedöns da hab ich ehrlich gesagt keinen Bock drauf. ;)
 

MadMacMike

Hibernal
Registriert
18.05.06
Beiträge
1.982
Bei den kleinen Umsätzen braucht man nicht unbedingt einen Steuerberater.
Eine Einahme-Überschuss-Rechnung geht einfach und schnell.
Angenommen du hast durch deinen Job einen Rohgewinn von 1200,-.
Da du ja Websites erstellst, brauchst du entsprechende Programme wie z.B. CS4.
Die kostet natürlich mehr als du mit deinem Nebenjob verdienst, aber der Verlust wird dir
auf dein Bruttoeinkommen angerechnet: Du bekämest ein Teil deiner Lohnsteuer zurück.
Diese Art von Verlust solltest du aber nur in den ersten beiden Jahren machen.
Danach solltest du dann tatsächlich in die Gewinnzone ( ein paar €s reichen).
Hinterher kann man sowas gelegtlich mit "Rückstellungen" machen.
Für dich hat das ganze aber vor allem den entscheidenen Vorteil, dass du lernst
damit umzugehen und vor allem sind es die ersten Bausteine um irgendwann mal tatsächlich
selbständig zu sein. Je früher, desto besser. Denk mal darüber nach.
 

Scotch

Bittenfelder Apfel
Registriert
02.12.08
Beiträge
8.050
Im Prinzip ja weil ich hab ja nur den 100-€ Job mehr nicht, und wegen der paar Kröten jedes Jahr Stererklärung abgeben und das ganze Gedöns da hab ich ehrlich gesagt keinen Bock drauf. ;)

Nun ja, was du beschreibst nennt man "Schwarzarbeit". Wenn dein Arbeitgeber dir eine Rechnung schreibt und die steuerlich absetzt bist du ggf. 'dran, wenn er eine Steuerprüfung hat - das Finanzamt findet dann zu seinen Belegen nämlich keine entsprechende Buchung...! Und solche Aushilfsjobs stehen bei einer Steuerprüfung im Fokus, denn es gibt genügend Leute, die sich solche Rechnungen auch mal gerne selber schreiben, um was zum Absetzen zu haben... In der Hoffnung, dass bei kleinen Beträgen keiner so genau hinschaut.

Übrigens: Unabhängig von deinem Verhalten in dieser 100.-€ Kiste: Du hast noch nie einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht? Dann wird's aber Zeit! Du kriegst im schlechtesten Fall die Werbungskostenpauschale angerechnet, aber i.d.R. hat man ja auch noch Fahrtkosten, Versicherungskosten, Riester etc. - also ohne Kapital- oder Gewerbeeinkünfte neben dem Angetselltenverhältnis zahlt man eigentlich immer zu viele Steuern. Soll heissen: Man kriegt eigentlich immer was zurück ;) Deshalb sind ja auch nur die Steuererklärungspflichtig, wo das anders sein könnte :-D Als Webdesigner kann man ja dann auch seine Macs & Software als Werbungskosten absetzen und gegen die Steuerschuld aus dem 100.-€ Job anrechnen... Nur mal so als Denkanstoss. Ich mach' meine Steuerklärung gerne - so einen guten Stundenlohn hab' ich das Jahr über nur einmal ;)

Gruss,
Dirk