"Computer Bild" Vorschlag legal?

beatle1982

Starking
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Moin Leute
Ich muss zugeben, ich kenne mich nicht so genau im Copyright-Recht aus, bisher dachte ich aber immer, dass es illegal sei, sich Fernsehserien (House, Simpsons...) im Internet anzugucken.
Jetzt habe ich aber gesehen, dass selbst Computerzeitschriften, wie in meinem Fall die "Computer Bild", ganz offen sagt, wo man sowas gucken kann.
Werden wir damit etwa zu Straftaten aufgefordert oder ist das mal wieder eine rechtliche Grauzone?
http://www.computerbild.de/artikel/...sche-TV-Serien-im-Internet-sehen-3979336.html
 

Sunwalker

Eifeler Rambour
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In der c't 02/09 steht ganz klipp und klar, dass es nicht legal ist.
 

s23

Seidenapfel
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In der c't 02/09 steht ganz klipp und klar, dass es nicht legal ist.

Fein, dass technische Journalisten rechtliche Beratungen geben. Dann geh ich mal zu meinem Autoteilehändler und regel mit dem mal das Gerichtsverfahren für einen Autounfall. Der muss sich ja auskennen... o_O
 

iPiet

Raisin Rouge
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Ob Recht oder Unecht vermag ich nicht zu sagen. Man sollte aber feststellen, dass es im deutschen Recht den Begriff "Präzedenzfall" nicht gibt bzw. dass es nur in Ausnahmesituationen (z.B. Bundesverfassungsgericht oder Gesetzesauslegung) so etwas wie Präzedenzfälle gibt.

Naja, die Qualität z.B. der Simpsons-Folgen ist miserabel und wenn man die Folgen runterladen will, muss man eine .exe mit wahrscheinlich massig Ad- und Spyware installieren.
 

drdenjo

Stechapfel
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Ich kenne mich da rechtlich zwar auch nicht sonderlich aus, aber warum heißt es denn sonst Free-tv und man darf es aufnehmen ( vhs, festplattenrekorder was weiß ich ). Wenn man seine GEZ-gebühren zahlt, versteht sich! ;)
 

Sunwalker

Eifeler Rambour
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Ruhig Blut, Jungs. Ich wollte euch mit der Nennung der gar von übermächtiger Weisheit gesegnet zu scheinenden Quelle c't nicht überstimmen, sondern lediglich einen Anhaltspunkt geben. Dass das auch nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss ist, sollte klar sein. Es spricht aber vieles dafür, dass man uU zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn man sich Serien übers Internet "besorgt", die in Deutschland noch nicht ausgestrahlt wurden.

Ich kenne mich da rechtlich zwar auch nicht sonderlich aus, aber warum heißt es denn sonst Free-tv und man darf es aufnehmen ( vhs, festplattenrekorder was weiß ich ). Wenn man seine GEZ-gebühren zahlt, versteht sich! ;)
Die GEZ hat damit gar nichts zu tun. Wenn die Simpsons in Deutschland laufen, darfst du sie aufzeichnen. Du darfst diese Aufzeichnung dann aber nicht im Internet verbreiten.
 

iPiet

Raisin Rouge
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Ich kenne mich da rechtlich zwar auch nicht sonderlich aus, aber warum heißt es denn sonst Free-tv und man darf es aufnehmen ( vhs, festplattenrekorder was weiß ich ). Wenn man seine GEZ-gebühren zahlt, versteht sich! ;)

Für RTL, Pro7 etc. zahle ich keine (und auch niemand anders) GEZ Gebühren und das ist auch gut so (weil's rauseschmissenes Geld ist).

Man darf es meist privat sehen und aufnehmen aber natürlich nicht öffentlich ausstrahlen. Auch wenn man etwas kauft, bzw. dafür bezahlt, heißt das noch lange nicht, dass der Verkäufer das Copyright, die Vermarktungs- und Vervielfältigungsrechte, etc. überträgt. Was ist das denn für ein Verständnis von Eingentum?
 

Montrak

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Es gibt ja ein paar Seiten, von denen man legal Material ohne Copyright herunterladen darf. Aber das meiste ist eben mit copyright.
 

drdenjo

Stechapfel
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Für RTL, Pro7 etc. zahle ich keine (und auch niemand anders) GEZ Gebühren und das ist auch gut so (weil's rauseschmissenes Geld ist).

Ja das ist mir auch klar ;) ich weiß die simpsons laufen auf Pro7 aber es gibt bestimmt auch öffentlich-rechtlich-ausgestrahlte-Sendungen die man im internetstream anschauen kann oder ;)

Man darf es meist privat sehen und aufnehmen aber natürlich nicht öffentlich ausstrahlen.


okay...wenn man selbst nichts "ausstrahlt" /Streamt ( was wohl kaum jmd macht ), sondern es nur anschaut = legal ?
 

iPiet

Raisin Rouge
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okay...wenn man selbst nichts "ausstrahlt" /Streamt ( was wohl kaum jmd macht ),
?, siehe Ausgangspost, da wird massenhaft mitgeschnittenes Material von anderer als der Ursprungsquelle ausgestrahlt.

sondern es nur anschaut = legal ?

Bin mir nicht sicher. Wenn man aber z.B. im Besitz illegal beschaffter oder vertriebener Ware ist (das könnte auch per Download oder Stream sein), dann kann ich mir vorstellen, dass das ebenfalls strafbar ist.
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Das Up- und download von Filmen ist gesetzlich geregelt und ist ohne die Rechte daran illegal.

Ob eine Seite seriös ist und die Rechte daran besitzt und es verbreiten darf, sieht man häufig daran, das ein Impressum oder ähnliches vorhanden ist.
 

s23

Seidenapfel
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Ob eine Seite seriös ist und die Rechte daran besitzt und es verbreiten darf, sieht man häufig daran, das ein Impressum oder ähnliches vorhanden ist.

Also das Impressum sagt überhaupt nichts darüber aus, ob jemand die entsprechenden Nutzungsrechte hat. Genausogut kann jemand die Nutzungsrechte haben, ohne ein Impressum veröffentlichen zu müssen.

Mal davon abgesehen, dass du als Rezipient dieser Sendung weniger zu fürchten hast. Sonst dürftest du auf keine WG-Party gehen, da dort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinerlei GEMA-Abgaben geleistet wurden ;)
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Also das Impressum sagt überhaupt nichts darüber aus, ob jemand die entsprechenden Nutzungsrechte hat. Genausogut kann jemand die Nutzungsrechte haben, ohne ein Impressum veröffentlichen zu müssen.

Ich habe nicht behauptet, dass ein Impressum=Nutzungsrechte sind, aber eine Seite die die Filme illegal vertreibt, wird wohl kaum ein Impressum besitzen.
Ich will damit sagen, dass wenn eine Seite ein Impressum hat, kann man sich sicherer fühlen als bei einer Seite ohne.
Wenn ein Impressum vorhanden ist, ist ein offizieller Ansprechpartner da, jemand der sich für den Inhalt offiziell verantwortlich fühlt. Ein Betreiber Illegaler Seiten wird das wohl kaum tun.

Hoffentlich ist es jetzt deutlich geworden.
 

iPiet

Raisin Rouge
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Ich habe nicht behauptet, dass ein Impressum=Nutzungsrechte sind, aber eine Seite die die Filme illegal vertreibt, wird wohl kaum ein Impressum besitzen.
Ich will damit sagen, dass wenn eine Seite ein Impressum hat, kann man sich sicherer fühlen als bei einer Seite ohne.
Wenn ein Impressum vorhanden ist, ist ein offizieller Ansprechpartner da, jemand der sich für den Inhalt offiziell verantwortlich fühlt. Ein Betreiber Illegaler Seiten wird das wohl kaum tun.

Hoffentlich ist es jetzt deutlich geworden.

So hatte ich es vorher schon verstanden.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Fein, dass technische Journalisten rechtliche Beratungen geben. Dann geh ich mal zu meinem Autoteilehändler und regel mit dem mal das Gerichtsverfahren für einen Autounfall. Der muss sich ja auskennen... o_O
Sicher, daß im c't-Team kein Jurist ist bzw. daß sie nicht mal bei einem nachfragen können?
Duster erinnere ich mich, daß da sogar mal eine einseitige Kolumne zum Thema Computerrecht drin war.
Abgesehen davon bezweifle ich, daß es auf der Welt nur Fachidioten gibt. Auch als Techniker kann man sich zu juristischen Fragen schlau machen, genauso wie es auch Juristen gibt, die Videorekorder bedienen oder Glühlampen auswechseln können.
Die einzige Quelle - außer Stammtischen - der ich bei rechtlichen Fragen grundsätzlich mißtrauen würde, sind Internetforen jeder Art...
 

s23

Seidenapfel
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Sicher, daß im c't-Team kein Jurist ist bzw. daß sie nicht mal bei einem nachfragen können?

Die Hinweise können aber bestenfalls immer nur Einzelangaben sein. Ob derjenige Vertreiber nun Nutzungsrechte hat oder nicht kann auch nicht nachgeprüft werden, von daher leidet auch die Qualität der Aussage. Ganz klar sind da pauschale Angaben wenig hilfreich.

Abgesehen davon bezweifle ich, daß es auf der Welt nur Fachidioten gibt. Auch als Techniker kann man sich zu juristischen Fragen schlau machen,

Das habe ich dem Techniker auch nicht absprechen wollen, nur bei einer rechtlichen Beratung wird es dann schon unmöglich da dies lediglich denjenigen zugelassen ist, die dafür auch eine Berufshapftflicht haben. Ob da nun automatisch mehr Kompetenz ist, will ich gar nicht näher erleuchten. Aber dort ist die Haftungsregelung eindeutig, wenn mal was schiefgeht.

genauso wie es auch Juristen gibt, die Videorekorder bedienen oder Glühlampen auswechseln können.

Ja, vorgestern erst. ;)
 

Downbeatfreak

Rheinischer Krummstiel
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Blödzeitung und Computerblöd zu lesen, sollte an sich schon Strafbar sein!
 

leonaddi

Schweizer Glockenapfel
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Ich kenne mich da rechtlich zwar auch nicht sonderlich aus, aber warum heißt es denn sonst Free-tv und man darf es aufnehmen

Mir wurde mal gesagt, dass man es deshalb aufnehmen darf, weil es von einer Quelle stammt die für die Ausstrahlung Rechte/Lizenzen hat.

Wer uploaded, hat diese natürlich nicht...