Urheberrecht - Facebook löscht Video

Mr Power

Starking
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Hey Leute,

ich hoffe ihr könnt mir mal helfen. Kurz zur Vorgeschichte: Ich hatte über Sylvester Freunde aus dem Ausland zu Besuch bei mir. Natürlich haben wir alle kräftig Fotos und Videos gemacht - tolle digitale Welt.

Jetzt habe ich mich mit iMovie hingesetzt und meine Fotos in eine Art Diashow-Video zusammengeschnitten. Schön mit Titeln, Kommentaren usw. Das Video habe ich bei Facebook (da sind auch die Freunde aus dem Ausland angemeldet) hochgeladen.

Heute schreibt mir Facebook sie hätte das Video aufgrund eines Copyright infringements gelöscht. Der Grund sei verwendetes Video- oder Audiomaterial (auch Hintergrundaudio). Dazu muss man wissen, dass ich als Hintergrundmusik einen Song von DJ Shadow verwendet habe. Ich denke es geht um diesen Song, da sonst nur selbstgeschossene Fotos und ein Video verwendet wurden. Dieser Song wurde nach ca. 20 Sekunden ausgeblendet und gegen Originalaudio eines etwa 40 sek. langen selbstgedrehten Videos ausgetauscht. Danach wurde wieder der Song von DJ Shadow eingeblendet, der bis zum Ende durchlief.

Der Song war aber nicht(!) am Stück in dem Video zu hören, die Audio-Qualität war eher mäßig (64 Kbit) und die Zuschauerschaft des Videos lag wirklich im privaten Rahmen (maximal 60 Personen wenn man davon ausgeht das alle meine Freunde auf Facebook das Video schauen - was wirklich unwahrscheinlich ist).

Nun meine Fragen:

Hat schonmal jemand damit Erfahrungen gemacht? Wie kommt Facebook auf mein Video (die werden doch wohl nicht alle Videos schauen, die es da gibt oder)?

Darf Facebook das Video löschen? Bzw. Sind ihre Gründe dafür berechtigt?

Facebook bietet die Möglichkeit zur Stellungnahme dazu. Lohnt es sich meine Argumente wie oben anzuführen und kann ich das Video danach wieder hochladen?

Kann ich das Video bedenkenlos auf einem anderen Video-hoter (bsp. vimeo) hochladen und dann bei Facebook verlinken?

Ich danke jedem der mir Antworten geben kann im Voraus.
 

brocke

Cox Orange
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Egal wie lange das Stück zu hören ist, oder in welcher Qualität, sobald es "erkennbar" ist, besteht eine Urheberrechtsverletzung.
 

rumsi

Mecklenburger Orangenapfel
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Hey Leute,

ich hoffe ihr könnt mir mal helfen. Kurz zur Vorgeschichte: Ich hatte über Sylvester Freunde aus dem Ausland zu Besuch bei mir. Natürlich haben wir alle kräftig Fotos und Videos gemacht - tolle digitale Welt.

Jetzt habe ich mich mit iMovie hingesetzt und meine Fotos in eine Art Diashow-Video zusammengeschnitten. Schön mit Titeln, Kommentaren usw. Das Video habe ich bei Facebook (da sind auch die Freunde aus dem Ausland angemeldet) hochgeladen.

Heute schreibt mir Facebook sie hätte das Video aufgrund eines Copyright infringements gelöscht. Der Grund sei verwendetes Video- oder Audiomaterial (auch Hintergrundaudio). Dazu muss man wissen, dass ich als Hintergrundmusik einen Song von DJ Shadow verwendet habe. Ich denke es geht um diesen Song, da sonst nur selbstgeschossene Fotos und ein Video verwendet wurden. Dieser Song wurde nach ca. 20 Sekunden ausgeblendet und gegen Originalaudio eines etwa 40 sek. langen selbstgedrehten Videos ausgetauscht. Danach wurde wieder der Song von DJ Shadow eingeblendet, der bis zum Ende durchlief.

Der Song war aber nicht(!) am Stück in dem Video zu hören, die Audio-Qualität war eher mäßig (64 Kbit) und die Zuschauerschaft des Videos lag wirklich im privaten Rahmen (maximal 60 Personen wenn man davon ausgeht das alle meine Freunde auf Facebook das Video schauen - was wirklich unwahrscheinlich ist).

Nun meine Fragen:

Hat schonmal jemand damit Erfahrungen gemacht? Wie kommt Facebook auf mein Video (die werden doch wohl nicht alle Videos schauen, die es da gibt oder)?

Darf Facebook das Video löschen? Bzw. Sind ihre Gründe dafür berechtigt?

Facebook bietet die Möglichkeit zur Stellungnahme dazu. Lohnt es sich meine Argumente wie oben anzuführen und kann ich das Video danach wieder hochladen?

Kann ich das Video bedenkenlos auf einem anderen Video-hoter (bsp. vimeo) hochladen und dann bei Facebook verlinken?

Ich danke jedem der mir Antworten geben kann im Voraus.

Du hast bestimmt DJ Shadow - Six Day verwendet oder?
Das Audiomaterial von DJ Shadow ist urheberrechtlich geschützt und nicht freigegeben.
Alle Multimedia-Portale, egal ob youtube, myvideo, usw. löschen videos welche mit seiner musik versehen sind automatisch anhand einer im hintergrund liegenden audiodatendatenbank.

so ist es bei so gut wie allen Sony BMG Künstlern.
 

eyecandy

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Darf Facebook das Video löschen? Bzw. Sind ihre Gründe dafür berechtigt?
sicher sind sie das. vielleicht führst du dir die nutzungsbedingungen (nochmal) zu gemüte ...

Facebook bietet die Möglichkeit zur Stellungnahme dazu. Lohnt es sich meine Argumente wie oben anzuführen und kann ich das Video danach wieder hochladen?
nein. die urheberrechtsverletzung bleibt deutlich bestehen ...

Kann ich das Video bedenkenlos auf einem anderen Video-hoter (bsp. vimeo) hochladen und dann bei Facebook verlinken?
ich würde davon absehen (bzw. eine neue version mit royalty free music erstellen und dann auch geren wieder direkt bei fb hochladen) ...
 

Smooky

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Ich hab mein Konto bei Facebook gelöscht, finde es eine Frechheit was die machen!
 

Mr Power

Starking
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Erstmal Danke für die zahlreichen Antworten.

Du hast bestimmt DJ Shadow - Six Day verwendet oder?
Das Audiomaterial von DJ Shadow ist urheberrechtlich geschützt und nicht freigegeben.
Alle Multimedia-Portale, egal ob youtube, myvideo, usw. löschen videos welche mit seiner musik versehen sind automatisch anhand einer im hintergrund liegenden audiodatendatenbank.

so ist es bei so gut wie allen Sony BMG Künstlern.

Nein, war DJ Shadow mit This Time (I'm gonna try it myway).

Oder einfach bei YouTube hochladen. Dort dürfen alle Titel aus dem GEMA-Repertoire in privaten Videos genutzt werden.

Siehe: http://www.heise.de/newsticker/YouTube-Nutzer-duerfen-GEMA-Musik-einsetzen--/meldung/98714

Das wäre so wie ich es mir erhofft habe. Es kann doch sonst auch nicht sein, dass man private Videos für eine private (und sehr kleine) Audienz nicht mit kommerzieller Musik unterlegen darf. Wenn man das mit dem Vorsatz täte Urheberrechte zu brechen (also irgend ein Quatsch Video produziert wo es offensichtlich nur um die Musik im Hintergrund dreht, die sich jeder in guter Quali daraus rippen kann) kann ich das verstehen. Aber so?

Egal wie lange das Stück zu hören ist, oder in welcher Qualität, sobald es "erkennbar" ist, besteht eine Urheberrechtsverletzung.

Das war doch aber früher mal anders oder? Bei kommerziellen TV-Produktionen war es bspw. mal so, dass man ein paar Sekunden eines Audio-Stückes frei nutzen durfte (natürlich mit entsprechendem GEMA-Nachweis).

shazam funktioniert nicht anders ;)

Das dachte ich mir, dass die irgend nen Algorithmus zur Erkennung einsetzen und die die Videos selber nicht schauen.

DJ Shadow wird gelöscht, mir gings nämlich genauso :p

Bei youtube? Das wäre in der Tat sehr schade.
 

rumsi

Mecklenburger Orangenapfel
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Erstmal Danke für die zahlreichen Antworten.



Nein, war DJ Shadow mit This Time (I'm gonna try it myway).



Das wäre so wie ich es mir erhofft habe. Es kann doch sonst auch nicht sein, dass man private Videos für eine private (und sehr kleine) Audienz nicht mit kommerzieller Musik unterlegen darf. Wenn man das mit dem Vorsatz täte Urheberrechte zu brechen (also irgend ein Quatsch Video produziert wo es offensichtlich nur um die Musik im Hintergrund dreht, die sich jeder in guter Quali daraus rippen kann) kann ich das verstehen. Aber so?



Das war doch aber früher mal anders oder? Bei kommerziellen TV-Produktionen war es bspw. mal so, dass man ein paar Sekunden eines Audio-Stückes frei nutzen durfte (natürlich mit entsprechendem GEMA-Nachweis).



Das dachte ich mir, dass die irgend nen Algorithmus zur Erkennung einsetzen und die die Videos selber nicht schauen.



Bei youtube? Das wäre in der Tat sehr schade.


So erging es mir zumindest vor gut 6 Monaten ?!
Probier es doch mal, evtl gehts. *schulterzuck*
 

Mr Power

Starking
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Hast du es auch auf dem deutschen Youtube hochgeladen? So wie ich die Meldung verstanden habe, gilt die Regelung nur dort.

Ich werd es heute Abend wohl mal versuchen. Können die mir irgendwas wenn die der Meinung sind es ist eine Urheberrechtsverletzung? Kann man bei Youtube den Zugriff auf das Video auf bestimmte Personen begrenzen?
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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ist es nicht sinnvoller, "freies" oder selbst erstelltes (garageband?) soundmaterial einzusetzen?
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Der kommerzielle Kram ist meist besser. Zudem gibt es ja Songs, die man mit bestimmten Ereignissen verknüpft (z.B. weil man sie während einer Reise dauernd gehört hat) - Die will man dann auch im Video integrieren.
 

brocke

Cox Orange
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Das war doch aber früher mal anders oder? Bei kommerziellen TV-Produktionen war es bspw. mal so, dass man ein paar Sekunden eines Audio-Stückes frei nutzen durfte (natürlich mit entsprechendem GEMA-Nachweis).

Nein, das ist ein langgehegter Irrtum. Eine solche Regelung hat es noch nie gegeben. (also wenn du mit kommerziellen TV-Produktionen Werbung meinst)

Alles andere im Fernsehen (DSDS, Bauer sucht Frau und der ganze Kram) darf fröhlich aus dem GEMA Fundus schöpfen und alles spielen wie sie wollen.
 

iPd

Galloway Pepping
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DJ Shadow wird gelöscht, mir gings nämlich genauso :p

Du hast bestimmt DJ Shadow - Six Day verwendet oder?
Das Audiomaterial von DJ Shadow ist urheberrechtlich geschützt und nicht freigegeben.

Ich habe den Thread nur mit gelesen und daher ist dieser Beitrag nur OT.
Sind nur die Lieder von DJ Shadow geschützt oder auch andere? Ich habe jetzt nicht ganz verstanden warum ausgerechnet nur seine oder war es nur als Beispiel?
 

Mr Power

Starking
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Vielleicht ist es das. Allerdings ist es 1. mit viel Arbeit verbunden und 2. würde ich nie an die Qualität eines DJ Shadow rankommen.

Zudem geht es auch irgendwo ums Prinzip: Es kann doch nicht sein, dass ich als Privatkunde der Musikindustrie (ja, ich besitze die Platte von DJ Shadow) nicht die Erlaubnis habe ein Video mit der Musik zu unterlegen (noch dazu nicht mit der Absicht noch Möglichkeit den Song daraus zu kopieren da er 1. nicht komplett ist und 2. qualitativ schlecht ist) welches nur für private Zwecke für eine sehr kleine Audienz produziert wurde. Das ärgert mich wirklich. Was nützt einem Laien wie mir die kreative Freiheit die einem Programme wie iMovie bieten, wenn er damit nichtmal seine Urlaubsvideos so schneiden darf wie er will?
 

brocke

Cox Orange
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Vielleicht ist es das. Allerdings ist es 1. mit viel Arbeit verbunden und 2. würde ich nie an die Qualität eines DJ Shadow rankommen.

Zudem geht es auch irgendwo ums Prinzip: Es kann doch nicht sein, dass ich als Privatkunde der Musikindustrie (ja, ich besitze die Platte von DJ Shadow) nicht die Erlaubnis habe ein Video mit der Musik zu unterlegen (noch dazu nicht mit der Absicht noch Möglichkeit den Song daraus zu kopieren da er 1. nicht komplett ist und 2. qualitativ schlecht ist) welches nur für private Zwecke für eine sehr kleine Audienz produziert wurde. Das ärgert mich wirklich. Was nützt einem Laien wie mir die kreative Freiheit die einem Programme wie iMovie bieten, wenn er damit nichtmal seine Urlaubsvideos so schneiden darf wie er will?

es geht ja hierbei nicht um das Verbot des Schneidens sondern um die Veröffentlichung. und das ist nunmal ein guter Teil des Einkommens eines Künsters.
 

Mr Power

Starking
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Nein, das ist ein langgehegter Irrtum. Eine solche Regelung hat es noch nie gegeben. (also wenn du mit kommerziellen TV-Produktionen Werbung meinst)

Alles andere im Fernsehen (DSDS, Bauer sucht Frau und der ganze Kram) darf fröhlich aus dem GEMA Fundus schöpfen und alles spielen wie sie wollen.

Damit meine ich nicht Werbung sondern bspw. Reportagen. Also das was du mit alles andere meinst. Genauso meinte ich das auch: Die schöpfen aus dem Gema-Topf und zahlen dafür auch fleißig ihre Abgaben. Allerdings war es afair mal so, dass das Benutzen von Songschnipseln unter einer bestimmten Länge (10 sek oder so) kostenfrei war (heißt: es steht zwar auf dem Gema-Zettel, wird aber nicht berechnet).