Ebay Urheberrechtsverletzung,bitte um Hilfe!!

3GFan

Carola
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Hallo

Habe gestern eine PS2 mit Chip bei Ebay eingestellt und habe eben einen Mail von Ebay bekommen das das Angebot rausgenommen wurde wegen Urheberrechtsverletzung.

Nun meine Frage an euch:

Droht mir nun weiteres (Klage) oder ist dies nur eine Standard Nachricht von Ebay?
 

DaFeeT

Oberösterreichischer Brünerling
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Also Klage wirst du denk ich mal nicht bekommen.
Habe gehört, dass der Chip an sich gar nicht illegal ist, lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren.
 

3GFan

Carola
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Also meint ihr dass nicht mehr nachkommen wird?
 

Scotch

Bittenfelder Apfel
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Droht mir nun weiteres (Klage) oder ist dies nur eine Standard Nachricht von Ebay? (...)
Also meint ihr dass nicht mehr nachkommen wird?

Das wird davon abhaengen, wer dein Angebot gelesen hat, bevor ebay es 'rausgenommen hat. Ich denke nicht, dass ebay da aktiv werden wird.

Gruss,
Dirk
 

Fair

Boskoop
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Nein, da passiert nichts mehr. eBay hätte dann wohl ganz schön viel zu tun, die löschen ja nicht nur ein Angebot am Tag. ;)
 

3GFan

Carola
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Also meint ihr nicht das Ebay sich an die Anwaltkanzlei wendet oder so?
 

Fair

Boskoop
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Wie gesagt, ich denke nicht. Du hast lediglich eine Playstation mit Chip angeboten. Anders wäre es vielleicht, wenn du über eBay zb. Waffen- bzw. Drogenhandel betreiben würdest. Für eine Playstation macht sich eBay nicht die Mühe. Erstens ist eBay viel zu faul und die Juristen sowieso, die machen für sowas keinen Finger krumm (ich spreche da aus Erfahrung). ;)
 

izzoh

Jonagold
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mh also da macht sich wer inne hose, du hast ja nix verbotnes getan nach deutschem recht, das anbieten dessen ist auch nicht illegal. da es ja kein verbot von gestimmten chips in der bundesrepublik gibt. einfach net ernst nehmen. und nochmal reinstellen aber anders beschreiben
 

harryhops

Morgenduft
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hatte auch mal ein ähnliches problem mit einer xbox. ich habe auch eine nachricht bekommen und nie wieder was gehört.
 

Monti

Apfel der Erkenntnis
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hatte auch mal ein ähnliches Problem mit ner XBOX mit chip. Da wurde die Auktion auch gelöscht.
Habe sie dann als "XBOX mit größerer Festplatte angeboten" (was ja, wie Eingeweihte wissen, nur mit Chip geht) und das war dann kein Problem mehr..

... und von ebay oder sonstwem nie wieder was gehört.
 

Scotch

Bittenfelder Apfel
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mh also da macht sich wer inne hose, du hast ja nix verbotnes getan nach deutschem recht, das anbieten dessen ist auch nicht illegal.

Mit so einer Theorie waere ich vorsichtig: So spontan faellt mir keine Anwendung fuer einen Modchip ein, ausser das Abspielen von Raubkopien moeglich zu machen, oder Homebrew-Software zu laden. Ersteres duerfte als Umgehung eines Kopierschutzes gewertet werden (und ist damit ein Straftatbestand), letzteres ist in den Nutzungs- und Lizenzbedingungen von Sony explizit verboten (und laesst damit das Nutzungsrecht an der PS erloeschen).

Waehrend letzteres nicht illegal ist (allerdings koennte Sony natuerlich theoretisch die PS kassieren), koennte Ersteres auch als Vertrieb von technischen Mitteln zur Umgehung eines Kopierschutzes gewertet werden - und wuerde in diesem Fall hoehere Strafen als das einfache Umgehen eines Kopierschutzes nach sich ziehen.

Gruss,
Dirk
 

seno

Blutapfel
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kommt nichts nach. die standartnachricht bekomme ich alle paar monate wenn mal wieder eine index-cd dabei ist oder so... :)
 

3GFan

Carola
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@Monti
@harryhops

Also habt ihr auch eine Konsole mit Chip angeboten und auch nur ne mail von ebay bekommen und dann nicht mehr?
 

fabischm

Zabergäurenette
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Ebay ist das doch egal! Die werden dich nicht verpetzen... Wenn jemand stress schieben würde, dann wäre es Sony, denn die sind immerhin die Urheber!
 

circa

Welscher Taubenapfel
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Ich hab mir das jetzt hier nicht komplett durchgelesen..

Das war damals auch so als ich meine PS verkauft habe. Ich hab sonst nichts weiter gehört. Schreib halt einfach rein "Spielt jede Cd" oder sowas.
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Mit so einer Theorie waere ich vorsichtig: So spontan faellt mir keine Anwendung fuer einen Modchip ein, ausser das Abspielen von Raubkopien moeglich zu machen, oder Homebrew-Software zu laden. Ersteres duerfte als Umgehung eines Kopierschutzes gewertet werden (und ist damit ein Straftatbestand), letzteres ist in den Nutzungs- und Lizenzbedingungen von Sony explizit verboten (und laesst damit das Nutzungsrecht an der PS erloeschen).

Waehrend letzteres nicht illegal ist (allerdings koennte Sony natuerlich theoretisch die PS kassieren), koennte Ersteres auch als Vertrieb von technischen Mitteln zur Umgehung eines Kopierschutzes gewertet werden - und wuerde in diesem Fall hoehere Strafen als das einfache Umgehen eines Kopierschutzes nach sich ziehen.

Gruss,
Dirk

Also, Umgehung Kopierschutz = Straftat = Ja. Aber: Der Besitz einer PS mit Modchip ist nicht strafbar. Die Umgehung des Kopierschutzes schon, aber dabei muss man natürlich "auf frischer Tat" ertappt werden. Kann mir nicht vorstellen, dass die Executive (ohne Mütze?) im Spielzimmer des Threaderstellers versteckt ist. ;) Soooo leicht isses ja doch nicht.

Das Nutzungsrecht des Gerätes unterliegt keinen Beschränkungen. Selbstverständlich darf jeder seine PS so umgestalten, wie es ihm beliebt. Aufkleber draufkleben, Füße abbauen oder Ketten "dranbraten" um das Ding auch ohne Gehäuse mitten im Raum aufzuhängen. Sony kann die PS nicht "kassieren". Mit Verlaub, das ist Blödsinn.

Um´s kurz zu machen: Das Einstellen eines derart modifizierten Gerätes verstößt gegen die eBay-Grundsätze. Tatsächlich macht ein Mod-Chip nur den Sinn, der oben beschrieben ist. Du musst nichts weiter befürchten, außer, im Wiederholungsfalle dauerhaft bei eBay gesperrt zu werden.

Also.... locker bleiben.

;)
 

Scotch

Bittenfelder Apfel
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Also, Umgehung Kopierschutz = Straftat = Ja. Aber: Der Besitz einer PS mit Modchip ist nicht strafbar.

Der Besitz nicht. Aber hier geht es um den Verkauf...!

Das Nutzungsrecht des Gerätes unterliegt keinen Beschränkungen. Selbstverständlich darf jeder seine PS so umgestalten, wie es ihm beliebt.

Da irrst du, ich empfehle die Lektuere der Nutzungsbedingungen bzw. des Lizenzvertrages, die vmtl. ungelesen weggeklickt oder im Karton gelassen wurden.

Gruss,
Dirk
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Der Besitz nicht. Aber hier geht es um den Verkauf...!



Da irrst du, ich empfehle die Lektuere der Nutzungsbedingungen bzw. des Lizenzvertrages, die vmtl. ungelesen weggeklickt oder im Karton gelassen wurden.

Gruss,
Dirk

Äh, nein.

Hier nun ein Auszug aus den Nutzungsbedingungen für die PS3:

2. EINSCHRÄNKUNGEN

Es ist Ihnen untersagt, die System-Software oder Teile davon zu verleihen, zu vermieten, zu veröffentlichen, zu verändern, anzupassen oder zu übersetzen. Soweit gesetzlich zulässig, ist es Ihnen untersagt, die System-Software oder Teile davon nachzuahmen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder den Quellcode der System-Software aus dem Objektcode abzuleiten oder zu versuchen, ihn zu erstellen. Es ist Ihnen untersagt, (i) in Verbindung mit dieser System-Software nicht autorisierte, illegale, nachgeahmte oder veränderte Hardware oder Software einschließlich Tools zur Umgehung oder Deaktivierung von Verschlüsselungs-, Sicherheits- und Authentifizierungsmechanismen für das PS3™-System zu verwenden; (ii) in Verbindung mit Ihrem Zugriff auf oder Ihrer Verwendung der Systemsoftware einschließlich Ihrem Zugriff auf, Ihrer Verwendung oder Ihrer Distribution sämtlicher Software und Hardware, von der Ihnen bekannt ist bzw. von der Sie verpflichtet sind zu wissen, dass Sie deren Rechte verletzen oder Raubkopien davon verwenden, gegen Gesetze, Richtlinien oder Statuten zu verstoßen oder die Rechte von SCE oder Dritten zu verletzen; (iii) Hardware oder Software zu verwenden, die dazu führt, dass die System-Software nicht autorisierte, illegale Software oder Hardware oder Raubkopien akzeptiert oder verwendet; (iv) die Software auf eine andere Weise als die von SCE autorisierten Distributionsmethoden zu erlangen; oder (v) die System-Software anderweitig einzusetzen als für die Verwendung auf Ihrem PS3™-System in Übereinstimmung mit der dazugehörigen Dokumentation und in Verbindung mit autorisierter Software oder Hardware, einschließlich der Verwendung der System-Software zur Entwicklung, Aktualisierung oder Distribution von nicht autorisierter Software oder Hardware für die Verwendung in Verbindung mit dem PS3™-System aus beliebigem Grunde. Bei Nichtbeachtung dieser Einschränkungen erlischt die Garantie für das PS3™-System. Dies hat Auswirkungen auf Ihre Fähigkeit, Garantie- und Reparatur-Services von SCE in Anspruch nehmen zu können.

Die findest Du hier:

http://www.scei.co.jp/ps3-eula/ps3_eula_de.html

Ich will ja nicht nerven, aber die hier einzige Folge ist der Verlust der Garantie für das PS3-System.

NIEMALS entsteht in unserem Lande ein Einzugsrecht einer gekauften / bezahlten Sache durch den Hersteller wegen unsachgemäßer Nutzung. Es können Schadenersatzansprüche bestehen, auch kann eine Nutzung (auch gerichtlich) untersagt werden, wenn die Nutzung nicht den Nutzungsbedingungen entspricht. Aber noch einmal: Die Nutzungsbedingungen akzeptiert der Erstkäufer (durch Inbetriebnahme). Wird eine PS3 dann "gebraucht" verkauft, ist der Erwerbe an eben diese Bedingungen nicht gebunden, schließlich hätte es dazu eines Vertrages zwischen dem "Gebrauchtverkäufer" und dem "Gebrauchterwerber" geben müssen. Dazu hätte der "Gebrauchtverkäufer" aber mit Sony einen Vertrag schließen müssen, der eben diesen Verkäufer verpflichtet, die Übertragung der EULA beim Kaufvertrag mit dem Erwerber auch abzuschließen. Und NUR DANN, wenn die beiden Parteien dann die Gültigkeit der EULA als Kaufvertragsbestandteil vereinbaren, haftet der Erwerber auch für deren Einhaltung.

Stell Dir vor, es gäbe wirklich ein Verbot der Änderung von Sachen, die es jedwedem Verkäufer ermöglichen würden, diese Sachen einzuziehen. Au weia. Kein Färben von Jeanshosen mehr, kein zusätzlicher Spiegel an einem Roller, keine zusätzlichen Löcher im Ledergürtel .... ;)

Spaß beiseite. Der Einzug dieser Sach ist großer Mumpitz. Auch ein daherwerfen von Begriffen wie "ich empfehle die Lektuere der Nutzungsbedingungen bzw. des Lizenzvertrages" (bei einem der es ohnehin VOR dem Beitrag macht) macht den eigenen Kommentar nicht richtiger. ;)

Staune und lerne. :)