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Scotch

Bittenfelder Apfel
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Hier nun ein Auszug aus den Nutzungsbedingungen für die PS3:

2. EINSCHRÄNKUNGEN

(...)

Die findest Du hier:

http://www.scei.co.jp/ps3-eula/ps3_eula_de.html

Du hättest vielleicht weiterlesen & zitieren sollen:

6. BEENDIGUNG

Falls SCE feststellt, dass Sie gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstoßen haben, kann SCE sämtliche Maßnahmen ergreifen, um seine Interessen zu schützen. Dazu zählt auch die Verweigerung von Diensten wie Garantie- oder Reparatur-Services für Ihr PS3™-System, die Zugriffsverweigerung zum PlayStation®Network, die Implementierung von Upgrades und Mitteln, die eine nicht autorisierte Verwendung verhindern sollen, sowie der Einsatz von anderen Maßnahmen, soweit erforderlich, um die Verwendung eines veränderten PS3™-Systems oder von Raubkopien zu verhindern. SCE und seine Lizenzgeber behalten sich bei Übertretung dieser Bedingungen das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten. SCE behält sich zudem das Recht vor, behördliche oder private rechtliche Schritte oder Ermittlungen in Bezug auf Ihr Verhalten einzuleiten.

Ich will ja nicht nerven, aber die hier einzige Folge ist der Verlust der Garantie für das PS3-System.

Wenn das deine Interpretation von "Maßnahmen (...) um die Verwendung eines veränderten PS3™-Systems oder von Raubkopien zu verhindern" ist...

NIEMALS entsteht in unserem Lande ein Einzugsrecht einer gekauften / bezahlten Sache durch den Hersteller wegen unsachgemäßer Nutzung.

Microsoft hat bei ans Internet angeschlossenen XBoxen sogar die Möglichkeit, die per Fernwartung lahmzulegen - und das auch in der Vergangenheit bereits mehrfach massiv genutzt. Deshalb sind Modchips für XBoxen auch nicht so populär, da man mit ihnen nicht mehr ans Netz kann (also Multiplayerspiele aussen vor bleiben).

Wird eine PS3 dann "gebraucht" verkauft, ist der Erwerbe an eben diese Bedingungen nicht gebunden, schließlich hätte es dazu eines Vertrages zwischen dem "Gebrauchtverkäufer" und dem "Gebrauchterwerber" geben müssen. Dazu hätte der "Gebrauchtverkäufer" aber mit Sony einen Vertrag schließen müssen, der eben diesen Verkäufer verpflichtet, die Übertragung der EULA beim Kaufvertrag mit dem Erwerber auch abzuschließen.

Du träumst. Dann müsste man ja z.B. Software nur gebraucht kaufen und wäre fortan an keinerlei Lizenzbedingungen der Software mehr gebunden. Oder Sony müsste für eine funkelnagelneue PS3 keine Garantieleistung mehr erbringen, wenn das Gerät aus zweiter Hand ist.

Stell Dir vor, es gäbe wirklich ein Verbot der Änderung von Sachen, die es jedwedem Verkäufer ermöglichen würden, diese Sachen einzuziehen. Au weia. Kein Färben von Jeanshosen mehr, kein zusätzlicher Spiegel an einem Roller, keine zusätzlichen Löcher im Ledergürtel .... ;)

Das ist Polemik: Schliesslich wird beim Erwerb von Kleidungsstücken regelmässig kein Lizentvertrag geschlossen, oder die Nutzung sonstwie eingeschränkt. Um auf dein anderes Beispiel zurückzukommen: Ich weiss' nicht, wie es bei Rollern gehandhabt wird, aber an dein Auto darfst du z.B. nicht einfach einen zusätzlichen Spiegel anbauen. Du brauchst mindestens eine ABE und die wird regelmässig an Auflagen gebunden sein, wo genau der Spiegel befestig werden darf/muss, wie er zu befestigen ist usw. Bei Zuwiderhandlungen wird dir die Polizei ggf. das Fahrzeug stilllegen.

Spaß beiseite. Der Einzug dieser Sach ist großer Mumpitz. Auch ein daherwerfen von Begriffen wie "ich empfehle die Lektuere der Nutzungsbedingungen bzw. des Lizenzvertrages" (bei einem der es ohnehin VOR dem Beitrag macht) macht den eigenen Kommentar nicht richtiger. ;)

Deine Schönreden ändert nichts an der Rechtslage.

Gruss,
Dirk
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Einfach nicht antworten wäre unhöflich, deswegen habe ich meinem vorangegangenem Beitrag nichts hinzuzufügen. ;)