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wie steht apfeltalk im moment zur handbremse?

Die Banane

Blutapfel
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bei mir herrscht gerade etwas unsicherheit, denn es gibt in diesem forum immer wieder probleme, die sich am einfachsten mit der "handbremse" lösen ließen, allerdings haben sich die verfahrensweisen diesbezüglich ja schon ein- (paar?) mal geändert.
grundsätzlich versößt die aktuelle version zwar nicht mehr gegen deutsches recht, aber ich respektiere trotzdem das hausrecht der betreiber und bitte um aufklärung:
darf auf das programm (bzw. hersteller oder downloadseiten) verlinkt werden?
darf der name genannt werden?
dürfen user unterstützt werden, die probleme mit dem prog haben?
 

afri

Maren Nissen
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darf auf das programm (bzw. hersteller oder downloadseiten) verlinkt werden?
darf der name genannt werden?
dürfen user unterstützt werden, die probleme mit dem prog haben?
Sofern es um Apple-Produkte geht, sicher, oder etwa nicht?!
 

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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psssssssst!!!! Die Handbremse loest man nuir vorm anfahren!
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Die Handbremse wird in den nächsten Tagen von der Blacklist verschwinden, und die Diskussion darum nicht gutgeheißen, aber nicht unterbunden werden.
 

Die Banane

Blutapfel
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leute, locker flockig, schön und gut. aber geht zum trollen doch lieber ins kaffee, bevor hier der xxxx streitthread entsteht.

Die Handbremse wird in den nächsten Tagen von der Blacklist verschwinden, und die Diskussion darum nicht gutgeheißen, aber nicht unterbunden werden.

blacklist = der wortfilter? oder gibt es tatsächlich eine übersichtliche liste der dinge, die nicht erwünscht sind?
 

Ikezu Sennin

Schöner von Bath
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Ich denke mal, da der richtige Name immer noch zensiert wird, ist die Nennung nach wie vor nicht erwünscht.
Nichts desto Trotz wäre eine Überarbeitung des Themas wünschenswert, da das Programm definitiv nicht mehr als illegale Software betrachtet werden kann (man kann es inzwischen bei Chip.de und Softonic herunterladen, und die würden es bestimmt nicht anbieten, wenn es verboten wäre).
iSquint, Streamclip etc. dürfen ja auch genannt werden.

Edit: Danke für die Aufklärung, joey!
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Richtig, Blacklist = Wortfilter.

Links zur alten Version werden aber natürlich weiterhin entfernt.
 

Thaddäus

Golden Noble
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Das Problem ist, dass sobald vlc 0.9.x installiert ist auch die verbotene Möglichkeit wieder besteht. So verstehe ich es zumindest auf der Seite der Handbremse...
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Threads die das Umgehen eines Kopierschutzes zum Thema haben, sind natürlich weiterhin nicht erlaubt. Support für entsprechende Themen wird es hier nicht geben, und solche Threads werden wie gewohnt gelöscht werden.

In der Version die man auf der Herstellerseite bekommt, ist die Handbremse ein Videokonverter wie viele andere auch, und kann als solches hier auch Diskutiert werden.

Die Info zu VLC werde ich ans Team noch mal weitergeben. Danke für den Hinweis.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Ich seh schon die erste Abmahnung à la "Sie haben die Handbremse empfohlen, aber nicht vorher abgeklärt, ob der betreffende User auch VLC installiert hat" :eek:
 

MasterDomino

Roter Eiserapfel
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Das Problem ist, dass sobald vlc 0.9.x installiert ist auch die verbotene Möglichkeit wieder besteht. So verstehe ich es zumindest auf der Seite der Handbremse...

Das ist allerdings kein Problem, da das Programm selbst per se nicht den Kopierschutz umgehen kann. :)
Deshalb finde ich ein "dekriminalisieren" der Handbremse auch richtig, das Programm ist inzwischen zu ausgereift um bei den zahlreichen Konvertierungsanfragen unerwähnt zu bleiben.

Gruß, MasterDomino
 

infernatic

Eifeler Rambour
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Aber Anleitungen zum Jailbreaken und Unlocken des iPhones sieht man hier regelmäßig... wo ist denn da bitte der Unterschied, ob ich verbotener Weise eine kopiergeschützte DVD rippe, oder ob ich verbotener Weise in den Systemdateien des iPhone runbastel, oder gelockte Geräte gegen den Bestimmungen auf einmal unlocke? Warum wird das z.b. Toleriert bzw das ander verboten?
 

Patrick Rollbis

Moderator
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Aber Anleitungen zum Jailbreaken und Unlocken des iPhones sieht man hier regelmäßig... wo ist denn da bitte der Unterschied, ob ich verbotener Weise eine kopiergeschützte DVD rippe, oder ob ich verbotener Weise in den Systemdateien des iPhone runbastel, oder gelockte Geräte gegen den Bestimmungen auf einmal unlocke? Warum wird das z.b. Toleriert bzw das ander verboten?

Der Jailbreak befindet sich in Deutschland in einer Grau-Zone.
Man kann sagen: Er ist weder legal, noch illegal. Irgendwas dazwischen eben.
 

NoaH11027

Weisser Rosenapfel
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Warum wird das z.b. Toleriert bzw das ander verboten?

Ich vermute mal was da schlicht un ergreifend um dasselbe Thema geht. Was du anführst ist der berühmte Äpfel/Birnen Vergleich, der hier nicht passt.

Ich bin auch der Meinung das es ein Hemmnis ist die Handbremse nicht erwähnen zu können/dürfen. denn die Kernfunktion, die Videokonversion funktioniert damit wirklich sehr gut, fast konkurrenzlos gut und einfach auf dem Mac.
Natürlich lässt sich das Tool sehr einfach mit einem Set anderer Tools umgeben die es dann wieder für illegale Aktivitäten nutzbar machen. Aber das kann ich doch mit so gut wie jedem kleinen Helferlein der irgendwie in Verbindung mit Copyrights steht.

Wie sich übrigens gut in den entsprechenden Foren nachlesen lässt, ist VLC bei vielen neueren DVDs nicht mehr ausreichend, es müssen schon gröbere Werkzeuge her um erst einmal ein Image zu erzeugen. Wenn ich das richtig verfolgt habe (war ja sehr plakativ) ist "The Dark Knight" die erst DVD mit einem neuen/verbesserten Kopierschutz die auch in Verbindung mit VLC nicht mehr umgangen werden kann. Offensichtlich ist auf das "Handbremsenteam" bestrebt sich deutlicher von der dunklen Seite der Macht abzusetzen…

N