Das Thema wird hier nicht gern gesehen, weil das Entfernen des DVD-Kopierschutzes in Deutschland illegal ist.
... aber ist das kopieren als Sicherungskopie nicht erlaubt? Und wie sieht es aus, mit dem Ablegen der eigenen DVDs auf einer Festplatte? Ist das etwa auch nicht erlaubt? (Selbst wenn diese kopiergeschützt sind.) Wieso halten sich denn diese ganzen Kopiertools so hartnäckig?
Wer weiß es - ich meine, wer weiß es rechtssicher? (Keine Meinungen bitte). Haben wir nicht eventuell einen Anwalt oder noch besser einen Vertreter der Industrie hier?
Dafür braucht man nur wirklich kein Anwalt sein. Dass sollte doch mittlerweile ins Allgemeinwissen übergegangen sein, oder?Wer weiß es - ich meine, wer weiß es rechtssicher? (Keine Meinungen bitte). Haben wir nicht eventuell einen Anwalt oder noch besser einen Vertreter der Industrie hier?
Und es missfällt mir total, dass diese Regelung das im gleichen Gesetz verbriefte Recht auf eine Privatkopie zunichte macht.UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) 1Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. 2Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
1.Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2.abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3.hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Ist wirklich so, dass wenn eine DVD kopiergeschützt ist und man diese für eigene Zwecke ripped, dass das dann trotzdem illegal ist. ....
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