Rechtsberatung im Apfeltalkforum

rumsi

Mecklenburger Orangenapfel
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Guten Tag zusammen,

immer häufiger auftretende Anfragen sind für mich Anlass nun diesen Artikel zu verfassen:

RECHTSBERATUNG IN FOREN SIND BEI NENNUNG KONKRETER VORFÄLLE BZW. BETEILIGTER NICHT ERLAUBT.

Ein Verstoß gegen das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen wird mit bis zu 5000 Euro Geldbuße geahndet.

Um euch den Sachverhalt noch genauer zu erläutern gebe ich euch Beispiele auf.

ERLAUBT:

Käufer A bezog das Gerät bei Händler B. Nachdem A das Gerät aufgrund von Pixelfehlern zurückgeben wollte, wurde ihm dies durch den Händler B verweigert.
Welche Möglichkeit gibt es, das Notebook doch umtauschen zu können.


NICHT ERLAUBT:

Ich habe vor einigen Wochen ein Macbook bei Gravis gekauft, nachdem ich aber eine Woche später gemerkt habe, dass es Pixelfehler hat, wollte ich es umtauschen, bei Gravis sagte man mir aber, dass ich das nicht könne.

AUCH NICHT ERLAUBT:

MEIN FREUND/ANDREA MEIER hat vor einigen Wochen ein Macbook bei Gravis gekauft....


Bitte denkt dran in Zukunft. Desweiteren ist dies hier kein Rechtsforum! Nicht nur, dass in solchen Foren oben genannte Regel Grundsatz ist, es kann nicht sicher gestellt werden, dass die hier getätigten Aussagen rechtskräftig sind, bzw. gar zuverlässig. Da sich aber in der Vergangenheit gezeigt hat, dass auch der Forenbetreiber in gewisser Weise für das haftet was seine Mitglieder verbrechen, sollte darauf durchaus geachtet werden.

Auch wenn ich der AT-Team dadurch mal wieder in die Administration pfusche, wollte ich es dennoch erwähnt haben.

Gruß,
der M
 

leonaddi

Schweizer Glockenapfel
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Du hast den Thread über die Geldstrafe von 1200 Euro eines Freundes von einem User vergessen ;) :p
 

iPiet

Raisin Rouge
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[...]
NICHT ERLAUBT:

Ich habe vor einigen Wochen ein Macbook bei Gravis gekauft, nachdem ich aber eine Woche später gemerkt habe, dass es Pixelfehler hat, wollte ich es umtauschen, bei Gravis sagte man mir aber, dass ich das nicht könne.
[...]

Danke rumsi, aber ich verstehe leider (auch bei Durchsicht des Gesetzestextes) nicht, wo die Rechtsberatung beginnt: Soll das z.B. heißen, dass das Posten eines Beitrags wie oben zitiert schon eine Rechtsberatung ist.
 

Patrick Rollbis

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AT Moderation
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Danke rumsi, aber ich verstehe leider (auch bei Durchsicht des Gesetzestextes) nicht, wo die Rechtsberatung beginnt: Soll das z.B. heißen, dass das Posten eines Beitrags wie oben zitiert schon eine Rechtsberatung ist.

Sobald Firmennamen genannt werden und diese schlecht da stehen, kann geklagt werden, solange es nur Verdächtigungen sind.

Die Rechtsberatung beginnt dann, wenn ein schlauer User sagt:" Ruf an und mach denen Feuer unterm Hintern und drohe mit einem Anwalt!"
So ungefähr.
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Die automatische Google-Werbung funktioniert wirkilch prima. Oben taucht doch tatsächlich das Werbebanner einer RA-Kanzlei auf. :-D
 

iPiet

Raisin Rouge
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Wo ist denn hier Werbung? ;)

Danke, das mit der Namensnennung und dem konkreten Rat zur Tat ist für mich schon nachvollziehbarer eine Rechtsberatung.

Aber was ist mit den Feststellungen: "Ich hatte ein Problem mit A und B hat es auf Garantie getauscht." (A und B werden nicht benannt, nur "ich" bin benannt) oder "an Deiner Stelle würde ich dort anrufen, meiner Meinung nach könntest Du im Recht sein". Da kann ich nicht unbedingt eine Rechtsberatung feststellen, oder?
 
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eyecandy

Graue Französische Renette
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NICHT ERLAUBT:

Ich habe vor einigen Wochen ein Macbook bei Gravis gekauft, nachdem ich aber eine Woche später gemerkt habe, dass es Pixelfehler hat, wollte ich es umtauschen, bei Gravis sagte man mir aber, dass ich das nicht könne.

AUCH NICHT ERLAUBT:

MEIN FREUND/ANDREA MEIER hat vor einigen Wochen ein Macbook bei Gravis gekauft....
ob dies erlaubt ist, ist nicht unbedingt abhängig von der fragestellung, sondern vielmehr von der antwort. denn eine handlungsempfehlung ist zumeist keine juristische empfehlung, auf die das rdg zu anwendung kommen kann.

das oben angeführte gravis-beispiel ist sicher nicht per se "illegal".

die beiden gestern geführten diskussionen und die dort erfolgten antworten zum thema urheberrechtsverletzung (bild/musik) sind allerdings wahrscheinlich teilweise bereits in einem anderen licht zu sehen.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Rechtsberatung durften bisher nur bestimmte Personengruppen erteilen. Wer dagegen verstieß, beging eine Ordnungswidrigkeit und musste mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

So durfte z.B. ein so genannter Webdesigner seine Kunden nicht bei der Erstellung eines Impressums beraten oder ein Architekt durfte den Bauherren nicht in Fragen des Baurechtes beraten.

Jetzt dürfen alle Berufsgruppen auch als Nebentätigkeit rechtlich beraten und diese Zusatzleistung anbieten. Neu ist auch, dass Rechtsberatung kostenlos erfolgen darf.

Interessant ist hier § 2, Punkt 3, Absatz 5 des Rechtsdienstleistungsgesetzes, der da lautet:

Begriff der Rechtsdienstleistung
Rechtsdienstleistung ist nicht die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien.

Ich gehe davon aus, ein Diskussionsforum zählt zu den Medien!?

Damit kann es bei Apfeltalk definitiv keine Rechtsdienstleistung geben, denn die Fragen die hier gestellt werden, sind immer „an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen“.

:)
 
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Moorcock

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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EDIT: Gokoana war schneller und wird für diese Rechtsberatung mit einer Geldbuße von 3 Talern und 50 Kreuzern belegt.

Vorweg finde ich es gut und richtig sich über die Fragen Gedanken zu machen.

Im Konkrten lesen wir doch einfach mal das Gesetz:
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
2) Rechtsdienstleistung ist, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird (Inkassodienstleistung). Abgetretene Forderungen gelten für den bisherigen Gläubiger nicht als fremd.
(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:

1. die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten,
2. die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern,
3. die Erörterung der die Beschäftigten berührenden Rechtsfragen mit ihren gewählten Interessenvertretungen, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben dieser Vertretungen besteht,
4. die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift,
5. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
6. die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes).

Sorry Patrick, aber der Tip "mach Ihnen Feuer unterm Arsch" oder "Geh zum Rechtsanwalt" erricht diese Tiefe nicht.

Konkretere Hinweise wie: Beim Mahnbescheid immer Widerspruch einlegen, sind ebenfalls unbedenklich. Erst wenn jemand versucht den Rechtsanwalt zu geben sollte etwas weiter gelesen werden. Aber ob im konkreten Fall eine Rechtsdienstleistung erbracht wird ist bei den meisten Tips hier im Forum fraglich.

Weiter heißt es:
§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).
(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.

Also dürfen alle Volljuristen hier im Forum ran.

Nun sind wir hier doch alle fast eine Familie oder? Na ja wenn nicht, bleibt immer nich die Frage wer von uns hier eine Rechtsdienstleistung erbringt. Diese ist nämlich vor allem negativ definiert, was alles keine rechtsdienstleistung ist.
Der konkrete Anwendungsbereich des Gesetzes bleibt also offen.

Was vermieden werden soll, ist dass inkompetente Leute den Menchen die Rechtssachen quasi aus der Hand nehmen. Aber was hier meistens gesagt wird wie: Geh zum Anwalt, Geh zur Polizei, Mängelgewährleistung ist nicht Garantie, Lass Dich scheiden und dergleichen mehr ist keine Rechtsdienstleistung.

Gruß
Moorcock
 
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rumsi

Mecklenburger Orangenapfel
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EDIT: Gokana war schneller und wird für diese Rechtsberatung mit einer Geldbuße von 3 Talern und 50 Kreuzern belegt.

Vorweg finde ich es gut und richtig sich über die Fragen Gedanken zu machen.

Im Konkrten lesen wir doch einfach mal das Gesetz:


Sorry rumsi, aber der Tip "mach Ihnen Feuer unterm Arsch" oder "Geh zum Rechtsanwalt" erricht diese Tiefe nicht.

Konkretere Hinweise wie: Beim Mahnbescheid immer Widerspruch einlegen, sind ebenfalls unbedenklich. Erst wenn jemand versucht den Rechtsanwalt zu geben sollte etwas weiter gelesen werden. Aber ob im konkreten Fall eine Rechtsdienstleistung erbracht wird ist bei den meisten Tips hier im Forum fraglich.

Weiter heißt es:


Also dürfen ale Volljuristen hier im Forum ran.

Nun sind wir hier doch alle fast eine Familie oder? Na ja wenn nicht, bleibt immer nich die Frage wer von uns hier eine Rechtsdienstleistung erbringt. Diese ist nämlich vor allem negativ definiert, was alles keine rechtsdienstleistung ist.
Der konkrete Anwendungsbereich des Gesetzes bleibt also offen.

Was vermieden werden soll, ist dass inkompetente leute den menchen die rechtssachen quasi aus der Hand nehmen. Aber was hier meistens gesagt wird wie: Geh zum Anwalt, Geh zur Polizei, Mängelgewährleistung ist nicht Garantie, Lass Dich scheiden und dergleichen mehr ist keine Rechtsdienstleistung.

Gruß
Moorcock

das mit dem "mach ihm feuer unter doppelkorn" kam nicht von mir ;)
 

Moorcock

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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purzel

Rheinischer Bohnapfel
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Richtig. Daraus aber ein "immer Widerspruch" einzulegen draus zu machen kann die Kosten unnötig in die Höhe treiben. Wenn der Mahnbescheid inhaltlich korrekt (die Forderung wird nicht vom Gericht geprüft) ist sollte man keinen Widerspruch einlegen. Ich hatte gerade wieder einen Klienten der Widerspruch einlegte da er zahlungsunfähig war, mit dem Ergebnis: neuen Termin beim Gericht = höhere Kosten. Gestern sagte er mir dann: "Nee, natürlich kriegen die Geld von mir. Ich kann aber im Moment nicht zahlen und meine Nachbarin sagte mir da muss ich Einspruch einlegen". In diesem Fall selbstverständlich keinen Widerspruch einlegen.

Das ist auch eine Gefahr von gut gemeinter "Beratung".
 

iPiet

Raisin Rouge
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Kleinkram, kommt mal zurück zum Thema bitte.
 

Moorcock

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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Richtig. Daraus aber ein "immer Widerspruch" einzulegen draus zu machen kann die Kosten unnötig in die Höhe treiben.....

Stimmt. Ich war in meiner Verallgemeinerung unpräziese und habe Dich missverstanden (nämlich, dass der Widerspruch nicht der richtige Rechtsbehlf sei).
Meine Sammlung an Rechtstips stellte auch eher dar, was hier im Forum rumgeistert. Und bei Mahnverfahren ist der Widerspruch vor allem wichtig um Fristen zu wahren und einen Titel zu vermeiden (es sei denn der Fall liegt wie bei Dir beschrieben). Nichtsdestoweniger stellt der Hinweis beim Mahnbescheid immer Widerspruch einzulegen weiterhin keine Rechtsdienstleistung dar.


Ich denke, die Intention vom Verfasser eines Mahnbescheides ist immer, diesen inhaltlich korrekt zu verfassen!

Keineswegs, manche wollen auch einfach einen Titel ohne Rechtsgrund. Ist zwar unzulässig, kommt aber vor.
Gruß
Moorcock