Tür versetzen in Mietwohnung erlaubt?

digio

Morgenduft
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Hi.

Ich hab schon lange ein großes Problem. Das Problem ist meine Zimmer Tür. Denn hinter meinem Zimmer liegt noch ein anderes Zimmer. Und um dahin zu kommen muss man durch mein Zimmer durch. Und es nervt mich extrem, Ich kann nicht mal die Tür zumachen, wenn ich meine Ruhe haben will. Wenn man die Tür vom hinteren Zimmer so versetzen würde, das man nicht mehr durch mein Zimmer gehen muss, um in das andere Zimmer zu kommen wäre das Problem gelöst. Ich hab bereits meine Eltern gefragt, aber die haben gesagt, das die Vermieter das nicht machen werden. Ich will doch nur ein Zimmer wo ich auch mal die Tür zu machen kann und meine Ruhe hab.:-c:-c
Was meint ihr, kann man da was machen?

greez digio
 

Peitzi

Blutapfel
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Ohne Absprache mit dem Vermieter kannst du das nicht einfach machen!

Also entweder Vermieter fragen, oder Finger weg.
 

>OT<

Zuccalmaglios Renette
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Also auf jeden Fall den Vermieter Fragen das kann sonst ärger geben. Kann ja sein das er das nicht will.
Dann wäre die Frage mit der Statik ob es sich um Tragende Wände handelt oder ob man noch Träger einbringen muss ect.
 

patr!ck

Finkenwerder Herbstprinz
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Sprich mit Eurem Vermieter. Ist glaub das Beste. Du kannst hier jetzt viel hören, aber wenn der Vermieter nicht einverstanden ist, ist das 'Gehörte' für'n A...llerwertesten.

E: Zu langsam... D'oh!
 

Nathea

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Einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis zur Durchführung baulicher Veränderung in Wohnungen (und eine solche wünschst Du Dir ja) gibt es nicht. Zumeist steht auch in den Mietverträgen exakt drin, was alles erlaubt ist und was nicht.

Vielleicht solltet Ihr beim Vermieter einfach mal ganz nett nachfragen und Eure Probleme darlegen.
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Du kannst nur den Vermieter fragen, du bist von seinem guten willen abhängig. Er ist nicht dazu verpflichtet ja zu sagen. Wenn er zustimmt werdet ihr die Kosten tragen müssen. Rechne schon mal mit ein paar tausend Euro.

Ist das Haus aus Ziegelstein?

Wieso ziehst du nicht in das andere Zimmer um?
 

Joe

Akerö
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Eben, frage den Vermieter. Denn in einem Internetforum bekommst du auf eine Frage tausend Antworten :)
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Nur mal so eine kleine Aufstellung an arbeiten die getan werden müssen:
-Loch in Wand
-Sturz für neue Türe einbauen
-Strom zur neuen Türe für Lichtschalter/Steckdose
-Bodenbelag entfernen von alter Türe
-Loch von alter Türe verschließen
-Putzarbeiten
-Bodenbelag anpassen da wo die Wand entfernt wurde
-Türe einbauen
-Malerarbeiten
-Bauschutt entfernen

Dann habt ihr über all noch Schmutz uns Staub

Wäre ich der Vermieter würde ich das nur vom Fachmann erledigt haben.
 

patr!ck

Finkenwerder Herbstprinz
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Kleiner Tipp: Hol' Dir die dicke Frau da in's Haus. Ach genau... Tine Wittler ist ihr Name :p

Viel Glück bei der Umsetzung ;)
 

fritzl

Wohlschmecker aus Vierlanden
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also bei uns dürfen wir eig. alles in der wohnung machen was wir wollen müssen dem vermieter nur vorher bescheid sagen und selber die kosten dafür tragen, aber dass ist ja auch das mindeste.
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Ich denke nicht das das bauliche Veränderungen einschließt die nicht so einfach wieder rückgängig gemacht werden können.
 

Samsas Traum

Pommerscher Krummstiel
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Ich denke nicht das das bauliche Veränderungen einschließt die nicht so einfach wieder rückgängig gemacht werden können.

Ist von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich. Hatte vor einiger Zeit auch einen, der alles sogar bezahlte wenn er Sinnhaftigkeit feststellte. Wenn nicht denn selber zahlen.
 

landplage

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AT Administration
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Eben, den Vermieter sollte man vorher schon fragen. Das Versetzen einer Tür kann die Statik des Hauses empfindlich verändern, da kann nicht jeder dicke Frauen durch die Wände kicken, wie er lustig ist...
 

BlueM0nk

Grahams Jubiläumsapfel
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Und wie wär es mit nem Zimmer tausch oder ist das auch nichts?
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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keine ahnung, wie es sich mit den baurechtlichen gegebenheiten in deutschland verhält, in österreich müßte eine solche bauliche veränderung eingereicht und baupolizeilich genehmigt werden (und die einreichung wiederum müßte seitens des vermieters abgesegnet sein) ...
 

Schniko

Reinette Coulon
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keine ahnung, wie es sich mit den baurechtlichen gegebenheiten in deutschland verhält, in österreich müßte eine solche bauliche veränderung eingereicht und baupolizeilich genehmigt werden (und die einreichung wiederum müßte seitens des vermieters abgesegnet sein) ...

Wobei noch die Möglichkeit beseht, dass es alles nur Rigipswände handelt, dann ist sowas alles nicht notwendig. Dann wäre der Aufwand auch überschaubar.

Natürlich bringt das alles nur was, wenn du - wie schon des öfteren gesagt - den Vermieter fragst.