Widerrufsrecht auch bei Austauschgerät?

BeTold

Empire
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Ich hoffe, dass ich nächste Woche mein Austauschgerät bekomme. Mein Altes MBP hatte ich gerade mal eine Woche und konnte so von dem 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauch machen. Das wird dann am Montag abgeholt.

Habe ich bei meinem neuen MBP wieder 14 Tage Widerrufsrecht, oder gilt das nur für mein erstes Gerät??
 

onliner

Spartan
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Das sollte auch für das Austauschgerät gelten.
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Ich bin mir nicht 100% sicher, da mir auch die vertraglichen Einzelheiten grad nicht ganz klar sind.
Also wenn du das Gerät zurück schickst indem du von deinem 14-tägigen Rückgaberecht gebraucht machst, dann neu bestellst und ein neues zugesendet bekommst auf neue Rechnung, dann auf jedenfall 14 Tage.
Wenn es allerdings abgesprochen ist, dass du das Gerät eigentlich gut so findest und auch behalten willst und das neue Gerät was du bekommst auf die gleiche Rechnung läuft, dann werden die 14 Tage vermutlich weiter laufen.
 

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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klar gilt das dann wieder neu. ab dem Erhalt des neuen MBP's bekommst du wieder 14 Tage Rueckgaberecht. Ich hab meins auch 2 mal tausche muessen und als ichs das 2. mal getauscht hab waren die ersten 14 tage schon rum.
 

skepsis

Westfälische Tiefblüte
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Das 14 tägige Rückgaberecht hast du nur, wenn du es über Internet, Telefon etc. bestellt hast. Also einen sogenannten Fernabsatzvertrag geschlossen hast. Davon hast du nichts geschrieben, nur deswegen erwähne ich das.

Jetzt gilt es zwei Sachen zu unterscheiden:

a) du hast von deinem Recht Gebrauch gemacht, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen (!) vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dann ist der Kaufvertrag nichtig. Rückabwicklung: du schickst die Ware zurück und der Kaufbetrag wird dir gut geschrieben!

b) du machst einen Mangel geltend und bekommst deswegen ein Austauschgerät. Du schickst die Ware zurück, dir wird aber nicht der Kaufbetrag gutgeschrieben, sondern ein neues Gerät geliefert!

Bei Lösung a) kann nicht von einem Austauschgerät die Rede sein, weil dann im Fall eines neuen Gerätes ein neuer Kaufvertrag geschlossen wird. Das sind zwei verschiedene Kaufverträge. Beim neuen gelten wieder 14 Tage Rückgaberecht.

Bei Fall b) bleibt der Kaufvertrag bestehen und der Verkäufer bessert nach. Das 14 tägige Rückgaberecht, gilt meines Wissens nach, nur für das Erstgerät. Deswegen ich es wichtig, welche der beiden Alternativen du gewählt hast. Denn sie haben unterschiedliche Rechtsfolgen! So wie du es geschrieben hast, ist es missverständlich!

Gruß
Skepsis
 
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julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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Bei Fall b) bleibt der Kaufvertrag bestehen und der Verkäufer bessert nach. Das 14 tägige Rückgaberecht, gilt meines Wissens nach nur für das Erstgerät. Deswegen ich es wichtig, welche der beiden Alternativen zu gewählt hast. Denn sie haben unterschiedliche Rechtsfolgen! So wie du es geschrieben hast, ist es missverständlich!

Apple intern wird die erste Bestellung durch das zurueckschicken storniert. Das Geld wird nicht wieder gut geschrieben aber als eine art Scheck ausgezahlt. mit diesem virtuellem Scheck wird das neue MBP bezahlt. desshalb ist bei Bezahlmethode auf der neuen Rechnung dann auch Scheck angegeben. Also kommt doch ein neuer Kaufvertrag zustande.
 

skepsis

Westfälische Tiefblüte
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Apple intern wird die erste Bestellung durch das zurueckschicken storniert. Das Geld wird nicht wieder gut geschrieben aber als eine art Scheck ausgezahlt. mit diesem virtuellem Scheck wird das neue MBP bezahlt. desshalb ist bei Bezahlmethode auf der neuen Rechnung dann auch Scheck angegeben. Also kommt doch ein neuer Kaufvertrag zustande.

Mag sein, dass Apple das so intern verbucht. Es ist juristisch trotzdem ein Unterschied, ob ich vom Kaufvertrag zurücktrete, oder ob ich einen Mangel geltend mache! Diese beiden Fälle gilt es zu unterscheiden!

Tatsache ist, dass es so, wie es im Eingangspost geschrieben wurde, keinen Sinn hat. Entweder Austauschgerät oder neues Gerät. Es geht nur eins von beiden!
 

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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richtig. Rechtlich is das was ganz anderes aber so wird es eben bei Apple gehandhabt, sodass auch bei dem neuem Geraet 14 Tage Rueckgaberecht sind.
 

BeTold

Empire
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Wie ihr schon richtig erraten habt, ist mein MBP vom Apple Store.
Ok dann hoffe ich, dass ich wirklich noch einmal 14 neue Tage habe, da ich beim Erstgerät auch erst nach einer Woche Fehler gefunden habe.
Falls wieder etwas neues auftritt, storniere ich meinen Kaufvertrag und es wäre schon ärgerlich, wenn das dann nicht mehr geht.
 

Tartaros

Grahams Jubiläumsapfel
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das mit dem "Fehler finden" hat doch mit dem 14-tägigen Umtauschrecht garnichts zu tun.
Wenn dein Gerät einen Fehler hat kannst du das auch nach 6 Monaten noch umtauschen. Das fällt dann unter die Gewährleistung/Garantie
 

skepsis

Westfälische Tiefblüte
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das mit dem "Fehler finden" hat doch mit dem 14-tägigen Umtauschrecht garnichts zu tun.
Wenn dein Gerät einen Fehler hat kannst du das auch nach 6 Monaten noch umtauschen. Das fällt dann unter die Gewährleistung/Garantie

Stimmt. Streng genommen sogar 2 Jahre lang, nur dass eben innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislast beim Verkäufer liegt. Danach muss ich als Käufer belegen, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Das fällt unter Gewährleistung.

Die (freiwillige) Herstellergarantie sichert mir darüber hinaus zu, dass das Gerät sogar ein Jahr lang nicht kaputt geht, und wenn doch gleicht Apple den Schaden aus.

Aber auch hier nochmal: das hat nichts mit dem 14 tägigen Rückgaberecht zu tun. Das sind wirklich zwei paar Schuhe!
 

BeTold

Empire
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Ja die Garantie habe ich zwar noch, aber dann würde ich mir nicht noch einmal ein MBP kaufen. Drei mal umtauschen muss echt nicht sein.
Und dann habe ich auch heute noch eine Mail bekommen, dass sich mein Versanddatum verschiebt.