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[preview]Der Name Psystar verschwindet einfach nicht aus den Schlagzeilen: Eine neue Vermutung seitens Apple schlägt Wellen, geht der Konzern doch mittlerweile davon aus, dass das Mac-Klone verkaufende Unternehmen auf Hintermänner zurückgreift. Sämtlichen Klagen seitens Psystar gegen Apple wurden abgelehnt oder beigelegt, Apples Anwälte können sich jetzt also vollständig auf die - vermutlich beabsichtigte - Vernichtung Psystar konzentrieren. Die neue Vermutung erklärt auch, warum sich Apple so intensiv mit einem eigentlich kleinen Gegner beschäftigt.[/preview]
Weitere Details aus der Klage zeigen, dass Apple Psystar nicht alleine für die Klone verantwortlich macht. Obwohl es rein technisch relativ simpel ist, Mac OS X auf einem gewöhnlichen Computer zu installieren, scheint das Unternehmen spezielle Technologien zugeliefert zu bekommen, die der OS-X-Firmware-Erkennung einen richtigen Mac vorgaukeln. Bekannt wurden die Informationen durch das mehrfach prämierte Online-Magazin Groklaw, welches für hochqualitative Berichte aus dem Rechtsbereich bekannt ist. Dort ist wurde auch der Paragraph veröffentlicht, der auf die vermuteten Hinermänner eingeht:
„18. On information and belief, persons other than Psystar are involved in Psystar’s unlawful and improper activities described in this Amended Complaint. The true names or capacities, whether individual, corporate, or otherwise, of these persons are unknown to Apple. Consequently they are referred to herein as John Does 1 through 10 (collectively the “John Doe Defendants”). On information and belief, the John Doe Defendants are various individuals and/or corporations who have infringed Apple’s intellectual property rights, breached or induced the breach of Apple’s license agreements and violated state and common law unfair competition laws. Apple will seek leave to amend this complaint to show the unknown John Doe Defendants’ true names and capacities when they are ascertained.‟
Die Rechtsexperten von Groklaw bezeichnen die Summe der neuen Vorwürfe als schlicht 'beängstigend'. Auch wir würden uns fürchten, wenn Apple folgende Vorwürfe gegen uns erheben würde: „AMENDED COMPLAINT FOR COPYRIGHT INFRINGEMENT, INDUCED COPYRIGHT INFRINGEMENT, VIOLATION OF DIGITAL MILLENNIUM COPYRIGHT ACT, BREACH OF CONTRACT, INDUCED BREACH OF CONTRACT, TRADEMARK INFRINGEMENT, TRADE DRESS INFRINGEMENT AND UNFAIR COMPETITION‟
Man darf gespannt sein, wie es weitergeht: Dass Apple gewinnt, dürfte bereits feststehen. Überaus interessant wird es jedoch, welchen Verlauf der Rechtsstreit auf dem Weg dorthin nehmen wird.
Weitere Details aus der Klage zeigen, dass Apple Psystar nicht alleine für die Klone verantwortlich macht. Obwohl es rein technisch relativ simpel ist, Mac OS X auf einem gewöhnlichen Computer zu installieren, scheint das Unternehmen spezielle Technologien zugeliefert zu bekommen, die der OS-X-Firmware-Erkennung einen richtigen Mac vorgaukeln. Bekannt wurden die Informationen durch das mehrfach prämierte Online-Magazin Groklaw, welches für hochqualitative Berichte aus dem Rechtsbereich bekannt ist. Dort ist wurde auch der Paragraph veröffentlicht, der auf die vermuteten Hinermänner eingeht:
„18. On information and belief, persons other than Psystar are involved in Psystar’s unlawful and improper activities described in this Amended Complaint. The true names or capacities, whether individual, corporate, or otherwise, of these persons are unknown to Apple. Consequently they are referred to herein as John Does 1 through 10 (collectively the “John Doe Defendants”). On information and belief, the John Doe Defendants are various individuals and/or corporations who have infringed Apple’s intellectual property rights, breached or induced the breach of Apple’s license agreements and violated state and common law unfair competition laws. Apple will seek leave to amend this complaint to show the unknown John Doe Defendants’ true names and capacities when they are ascertained.‟
Die Rechtsexperten von Groklaw bezeichnen die Summe der neuen Vorwürfe als schlicht 'beängstigend'. Auch wir würden uns fürchten, wenn Apple folgende Vorwürfe gegen uns erheben würde: „AMENDED COMPLAINT FOR COPYRIGHT INFRINGEMENT, INDUCED COPYRIGHT INFRINGEMENT, VIOLATION OF DIGITAL MILLENNIUM COPYRIGHT ACT, BREACH OF CONTRACT, INDUCED BREACH OF CONTRACT, TRADEMARK INFRINGEMENT, TRADE DRESS INFRINGEMENT AND UNFAIR COMPETITION‟
Man darf gespannt sein, wie es weitergeht: Dass Apple gewinnt, dürfte bereits feststehen. Überaus interessant wird es jedoch, welchen Verlauf der Rechtsstreit auf dem Weg dorthin nehmen wird.