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Gewerblicher Händler und verlorene Rücksendung - wer haftet?

uhura

Carola
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Hallo,

bei einer Rücksendung zu einem gewerblichen Händler hat DHL Mist gebaut und die Sendung wohl verschlampt. Nachforschungsantrag läuft schon. Ist es aber nicht so, dass der gewerbliche Verkäufer für die Rücksendung haftet? Meine mal sowas gelesen zu haben.

Danke für die Tipps
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
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Haftet DHL nicht, wenn du es versichert verschickt hast?
 

uhura

Carola
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Klar tut DHL das, nur haben wir nicht wirklich Lust Monate auf die Erstattung zu warten. Zumal uns der Verkäufer eine falsche Rücksendeadresse gegeben hatte.
 

uuser

Herrenhut
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2.268
mit was wurde den verschickt ? DHL Paket ?
 

JGmerek

Boskop
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Hallo,

um die Frage korrekt beantworten zu können, wäre der Grund der Rücksendung wichtig.

Wenn es sich um eine Rücktritt vom Vertrag handelt, so ist man nur verpflichtet die Sache zurückzugeben. Wenn man die Versendung veranlasst hat, hat man in der Regel seine Rückabwicklungspflichten erfüllt. Ein späterer Verlust, Beschädigung oder weiteres betrifft einen nicht mehr. Allerdings muss man die ordnungsgemäße Versendung nachweisen können. Wichtig ist hier der Phrase "in der Regel", denn ob dies wirklich so ist, hängt im einzelnen von den Vertragsbedingungen ab.

Handelt es sich um einen Widerruf nach § 312d BGB, dann gilt § 357 BGB. Nach Abs. 2 dieser Vorschrift trägt dabei das Versendungsrisiko der Unternehmer. Aber auch hier muss man die ordnungsgemäße Versendung nachweisen.

Hoffentlich sind alle Klarheiten beseitigt.

Liebe Grüße
Jens
 
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Mitglied 45133

Gast
In meinen Augen ist es jedoch erschreckend, wenn DHL einfach ein Paket verschlampt..
 

Bananenbieger

Golden Noble
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@Jens: Kannst Du uns vielleicht noch aufklären, wie das aussieht, wenn der gewerbliche Verkäufer eine falsche Rücksendeadresse angibt? Meinem Rechtsempfinden nach hätte ich mit einer Rücksendung an die mir übermittelte Adresse, ob richtig oder falsch, die Waren ordnungsgemäß versendet. Falls natürlich das Paket als unzustellbar zurückkommt, muss ich den Verkäufer davon unterrichten, was aber eigentlich Ehrensache sein sollte. Sofern die Ware beim ersten Anlauf fristgerecht an die falsche Adresse geschickt wurde, sollte doch auch die Rücksendungsfrist gewahrt worden sein.
 

Rysk

Jerseymac
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21.10.07
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Diesen Text habe ich unter einer Versandbestätigung von einem eBay-Händler erhalten:

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben
die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von
40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache
zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung
für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung
oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
 

JGmerek

Boskop
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@Jens: Kannst Du uns vielleicht noch aufklären, wie das aussieht, wenn der gewerbliche Verkäufer eine falsche Rücksendeadresse angibt? Meinem Rechtsempfinden nach hätte ich mit einer Rücksendung an die mir übermittelte Adresse, ob richtig oder falsch, die Waren ordnungsgemäß versendet. Falls natürlich das Paket als unzustellbar zurückkommt, muss ich den Verkäufer davon unterrichten, was aber eigentlich Ehrensache sein sollte. Sofern die Ware beim ersten Anlauf fristgerecht an die falsche Adresse geschickt wurde, sollte doch auch die Rücksendungsfrist gewahrt worden sein.

Genau, Dein Rechtsempfinden täuscht Dich da nicht. Die Angabe der falschen Andresse hat natürlich derjenige auch zu verantworten.

Liebe Grüße
Jens
 
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Reaktionen: Bananenbieger

Bananenbieger

Golden Noble
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Danke! Karma dafür kommt später, meine Bobbel-o-matic will gerade nicht ;)