uhura
Carola
- Registriert
- 09.03.08
- Beiträge
- 112
[FONT=arial,helvetica]"Kein Umtausch ohne Kassenbon"[/FONT]
In dem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass der Spruch "kein Umtausch ohne Kassenbon" oft nur ein Instrument zum Abwimmeln von Kunden ist. Der Kassenzettel erleichtert lediglich den Beweis, dass die Ware tatsächlich bei dem betreffenden Verkäufer gekauft wurde. Aber auch ein Kontobeleg oder eine entsprechende Zeugenaussage kann Nachweis für den Kauf sein. Es ist für den Käufer genau genommen auch nicht notwendig, eine Garantie-Karte oder die ebenfalls gern verlangte Originalverpackung mitzubringen. Die Hersteller oder Großhändler verlangen vom Verkäufer aber häufig sämtliche Nachweise zum beanstandendeten Gegenstand beizubringen, was diese wiederum an ihre Kunden weitergeben - obwohl diese Auseinandersetzungen eigentlich nicht zu Lasten der Endkunden gehen dürften. Die Praxis sieht leider anders aus.
Wichtig: Wenn der Kunde sich für die Gewährleistung entscheidet, bleibt er an den Kaufvertrag gebunden. Wer lieber den Kaufpreis zurückerstattet haben möchte, sollte ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht bestehen, auch wenn die Ware defekt ist. Im Gegenzug zur Rückgabe der Ware erhält der Käufer dann auch sein Geld zurück.
http://www.teltarif.de/arch/2006/kw52/s24304.html

In dem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass der Spruch "kein Umtausch ohne Kassenbon" oft nur ein Instrument zum Abwimmeln von Kunden ist. Der Kassenzettel erleichtert lediglich den Beweis, dass die Ware tatsächlich bei dem betreffenden Verkäufer gekauft wurde. Aber auch ein Kontobeleg oder eine entsprechende Zeugenaussage kann Nachweis für den Kauf sein. Es ist für den Käufer genau genommen auch nicht notwendig, eine Garantie-Karte oder die ebenfalls gern verlangte Originalverpackung mitzubringen. Die Hersteller oder Großhändler verlangen vom Verkäufer aber häufig sämtliche Nachweise zum beanstandendeten Gegenstand beizubringen, was diese wiederum an ihre Kunden weitergeben - obwohl diese Auseinandersetzungen eigentlich nicht zu Lasten der Endkunden gehen dürften. Die Praxis sieht leider anders aus.
Wichtig: Wenn der Kunde sich für die Gewährleistung entscheidet, bleibt er an den Kaufvertrag gebunden. Wer lieber den Kaufpreis zurückerstattet haben möchte, sollte ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht bestehen, auch wenn die Ware defekt ist. Im Gegenzug zur Rückgabe der Ware erhält der Käufer dann auch sein Geld zurück.
http://www.teltarif.de/arch/2006/kw52/s24304.html